„Jedes Kind, das ab 2027 geboren wird, erhält einen staatlichen Startbonus von 500 Euro“, verspricht Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP). Ganz so ist es nicht. Der Gesetzesentwurf zum Zukunftsdepot, der seit Freitag in Begutachtung ist, knüpft den Zuschuss an klare Bedingungen. Wer sie nicht erfüllt, bekommt das Depot, aber nicht das Startgeld.
Pass oder Gleichstellung, dazu 15 Jahre
Laut dem Entwurf, über den oe24 unter Berufung auf die APA berichtet, setzt der staatliche Zuschuss die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine “entsprechende rechtliche Gleichstellung” voraus. Zudem müssen bis zur Volljährigkeit des Kindes 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nachgewiesen werden. Wer genau unter die “Gleichstellung” fällt, etwa Kinder von EU-Bürgern oder anerkannten Flüchtlingen, geht aus dem Bericht nicht hervor. Das dürfte eine der Fragen sein, die in der Begutachtung geklärt werden.
Eine Frage mit politischer Brisanz
Die Bedingung fällt mitten in eine laufende Debatte. Erst diese Woche hatte die Initiative “Ein Pass, der passt” gefordert, dass in Österreich geborene Kinder die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ihre Eltern schon mehrere Jahre im Land leben. ÖVP und FPÖ lehnen das ab. Für den Startbonus bedeutet das: Ein in Österreich geborenes Kind ohne österreichischen Pass hat ohne rechtliche Gleichstellung keinen Anspruch auf die 500 Euro, auch wenn es hier aufwächst.
Wie das Depot funktioniert
Unabhängig vom Startbonus steht das Zukunftsdepot grundsätzlich allen offen, auch Kindern, die vor 2027 geboren wurden. Eröffnet werden kann es ab der Geburt, Eltern, Großeltern und andere Angehörige können bis zu 5.000 Euro pro Jahr einzahlen. Bis zum 18. Geburtstag gilt laut Entwurf eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer. Wie bereits bekannt, betrifft diese allerdings nur die Wertzuwächse, laufende Zinsen und Dividenden bleiben steuerpflichtig. Investiert werden darf in breit gestreute ETFs und den Bundesschatz, Einzelaktien und Kryptowährungen sind ausgeschlossen. Kontoführungsgebühren dürfen Banken nicht verlangen, andere Kosten sind auf ein Prozent pro Jahr begrenzt.
Erst mit 18 – außer im Notfall
Das Geld bleibt grundsätzlich bis zur Volljährigkeit gebunden. Ausnahmen gibt es laut Entwurf etwa für existenzielle Notlagen, wer früher zugreift, verliert aber die Steuerbegünstigung. Vor der Eröffnung ist eine Beratung vorgesehen, auf die man allerdings verzichten kann. Eröffnen Eltern kein Depot, wird der Startbonus im Bundesschatz angelegt.
Bezahlt aus dem Familienfonds
Finanziert wird der Startbonus aus dem Familienlastenausgleichsfonds, aus dem auch die Familienbeihilfe bezahlt wird. Für die nächsten beiden Jahre sind jeweils 40 Millionen Euro vorgesehen. Den langfristigen Steuerentgang durch die KESt-Befreiung schätzt die Regierung auf höchstens 20 Millionen Euro im Jahr. Starten soll das Zukunftsdepot am 1. Juli 2027. Kritik hatte es bereits nach der Einigung gegeben: Die Volkshilfe sprach von “staatlich befeuerter Ungleichheit”, weil vor allem Familien profitieren, die viel ansparen können.
Credits: Christopher Dunker, BKA
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