Wöginger-Prozess: WKStA fordert Haft und Geldstrafe – Verteidigung besteht auf Freispruch

Wöginger-Prozess: WKStA fordert Haft und Geldstrafe – Verteidigung besteht auf Freispruch

Im Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger sind am Freitag die Schlussplädoyers gefallen. Die Fronten könnten kaum klarer sein. Das Urteil fällt am 4. Mai.

WKStA: „Noch nie so viel belastendes Material“

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ließ in ihrem Schlussplädoyer keinen Zweifel an ihrer Einschätzung. Wie die Salzburger Nachrichten und oe24 berichteten, erklärte der Oberstaatsanwalt, es habe im Zusammenhang mit Ämterkorruption „noch nie so viel an belastendem Beweismaterial gegeben wie bei der Besetzung des Finanzamts Braunau“. Dieser Eindruck habe sich im Laufe des Prozesses sogar noch verstärkt.

Die Kernthese der WKStA: Wöginger habe beim damaligen Finanzministeriums-Generalsekretär Thomas Schmid aktiv interveniert, um einem ÖVP-Bürgermeister den Vorstandsjob im Finanzamt Braunau zu verschaffen. Als Schmid Wöginger mitteilte, dass die Sache gelungen sei und schrieb: „Der Bürgermeister schuldet dir was!“ – war Wöginger laut Chats „total happy“. Wie die Salzburger Nachrichten berichteten, hielt der Oberstaatsanwalt den Schluss für unausweichlich: Wer nur Bewerbungsunterlagen „mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet“ habe, schreibe so nicht.

WKStA will kombinierten Strafrahmen – kein reiner Freigang

Eine rein bedingte Strafe kommt für die Anklagebehörde nicht infrage. Wie oe24 berichtete, hält die WKStA eine Strafe im ersten Drittel des Strafrahmens – der reicht von sechs Monaten bis fünf Jahre Haft – für angemessen. Konkret schwebt ihr eine Kombination aus bedingter Freiheitsstrafe und einer unbedingten Geldstrafe vor, in etwa in der Höhe der seinerzeit bei der gescheiterten Diversion ausgesprochenen Bußgelder – für Wöginger wären das rund 44.000 Euro.

Verteidigung greift Kronzeugen Schmid an

Wögingers Anwalt Michael Rohregger schlug die entgegengesetzte Richtung ein und forderte laut heute.at einen vollständigen Freispruch. Sein Mandant hätte eine strafbare Handlung mit seinem Gewissen nie vereinbaren können und habe sie auch nicht begangen. Zentrale Angriffslinie der Verteidigung: die Glaubwürdigkeit von Kronzeuge Thomas Schmid. Rohregger wies darauf hin, dass Schmid verschwiegen habe, an der Vorgänger-Besetzung in Freistadt beteiligt gewesen zu sein – mehrere Zeugen hätten dem widersprochen. Schmid habe seine eigene Agenda verfolgt.

Die WKStA ließ diese Linie nicht gelten: Schmids Angaben seien „völlig nachvollziehbar und glaubhaft“ – und die Anzeigenerstattung durch außenstehende Personen wie Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz ändere daran nichts.

Auch die Verteidiger der beiden mitangeklagten Finanzbeamten plädierten auf Freispruch. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Zwei Niederlagen für die Verteidigung – Urteil am 4. Mai

Gleich zu Beginn des Verhandlungstags kassierte die Verteidigung laut heute.at zwei Niederlagen: Ein zusätzlicher Zeuge wurde nicht zugelassen, ein Antrag auf ein Eignungsgutachten für den Bürgermeister ebenfalls abgewiesen. Das Urteil wird am 4. Mai erwartet.

Credits: APA

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