Die umstrittene Wiener „Auszeit-WG“ für unmündige Intensivtäter sorgt weiter für Diskussionen – diesmal wegen widersprüchlicher Aussagen der zuständigen Stadträtin selbst. Bettina Emmerling (NEOS) kündigte nun an, das bislang unter Verschluss gehaltene Konzept zu veröffentlichen.
„Kein Geheimnis, was dort gemacht wird“
Im Interview bei „Wien heute“ am Samstag erklärte Emmerling: „Es ist kein Geheimnis, was dort gemacht wird.“ Das Konzept werde „in Kürze veröffentlicht“ – einen konkreten Zeitpunkt nannte die Magistratsabteilung 11 für Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) allerdings nicht.
Ein Datierungswiderspruch mit Bedeutung
Brisant wird die Aussage der Stadträtin durch einen handfesten Widerspruch: Emmerling behauptete, das kritisierte, im Umlauf befindliche Papier stamme noch aus dem Frühling. Tatsächlich liegt der APA das vollständige, 17-seitige Konzeptpapier vor – datiert mit „072026“, also aus dem heurigen Juli. Eine nahezu identische, undatierte Version davon liegt der APA ebenfalls vor; sie ist laut gesicherten Informationen einem Antrag der Bewohnervertretung an das Bezirksgericht Innere Stadt beigefügt. Das Gericht hatte auf diesen Antrag hin zuletzt die Maßnahmen für den ersten Bewohner der WG, einen 13-Jährigen, überprüft und dabei die nächtliche Türsperre als zulässig, eine Sperre tagsüber von 5 bis 23 Uhr hingegen als unzulässig eingestuft. Die Rechtsmittelfrist dazu läuft noch.
Ein Zickzack-Kurs bei den offiziellen Erklärungen
Der Fall zeigt bereits seit Wochen ein wechselhaftes Bild in der offiziellen Kommunikation: Bereits am 30. Juli hatte es gegenüber der APA geheißen, man gehe davon aus, dass es sich bei den kursierenden Unterlagen lediglich um „Handouts des Trägers“ handle. Mehr als zwei Wochen später erklärte das Büro der Stadträtin gegenüber „Falter.morgen“, nicht nachvollziehbar sei, auf welches Dokument sich die Kritik überhaupt beziehe – „offenbar nicht auf das bewilligte Konzept der MA 11“. Ein zweiseitiges Handout, das der APA ebenfalls vorliegt, wurde von der MA 11 jedenfalls Anfang August intern verschickt.
Massive fachliche Kritik von mehreren Seiten
Der Teenager befindet sich seit 13. Juli in der Wohngemeinschaft, die sich in einem unscheinbaren Haus in einer kleinen Wohnsiedlung am Stadtrand von Wien-Simmering befindet. Bekannt geworden war zunächst das 17-seitige Konzeptpapier des Trägers „neue wege“. Der forensische Kinder- und Jugendpsychiater Patrick Frottier sprach in der Folge von „gravierenden fachlichen Mängeln“. Auch der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit (OBDS) äußerte scharfe Kritik: „Sozialarbeiterische Fachkräfte müssen sich gut überlegen, ob sie das im Rahmen ihrer professionellen Autonomie mittragen können“, so OBDS-Geschäftsführerin Julia Pollak.
Zweifel an der gesetzlichen Grundlage selbst
Über die konkrete Umsetzung hinaus geraten mittlerweile auch die rechtlichen Grundlagen des Projekts unter Beschuss. Erst am Donnerstag kritisierte die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (ÖGKJP) die Eignung des zugrunde liegenden Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG): „Das Gesetz wurde nicht für eine längerfristige pädagogisch-therapeutische Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit massiv delinquentem Verhalten geschaffen“, hieß es in der Stellungnahme, zumal Straffälligkeit nicht per se auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen sei. Bereits zuvor hatte der renommierte Verfassungsrechtler Heinz Mayer auf eine „fehlende gesetzliche Grundlage“ hingewiesen. Auch das Vertretungsnetz, der Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ), der Verein FICE Austria sowie die Volksanwaltschaft äußerten Bedenken. Besonders deutlich wird der emeritierte Wiener Medizinrechtsprofessor Christian Kopetzki: Er sieht in einem Fachartikel vom August 2025 zum Umgang mit unmündigen „Systemsprengern“ auf Basis des HeimAufG „keine taugliche Grundlage für einen erzwungenen Aufenthalt in Heimen oder sonstigen Einrichtungen und schon gar nicht für eine behördliche Einweisung“.
Zwei Plätze für fast eine Million Euro jährlich
Das Projekt verfügt laut MA 11 über Plätze für zwei Kinder, mit Aufenthalten von bis zu drei Monaten. Die Kosten belaufen sich auf fast eine Million Euro pro Jahr.
Emmerling vermutet ideologische Motive hinter der Kritik
Hinter der breiten Expertenkritik vermutete Emmerling am Samstagabend die „ideologische Idee, dass man Kinder nicht einsperren soll“. Von „wackeligen rechtlichen Beinen“ wollte die Stadträtin ausdrücklich nicht sprechen, räumte aber ein: „Aber es ist kompliziert.“
Ein Projekt zwischen Ankündigung und Rechtfertigungsdruck
Mit der angekündigten Veröffentlichung des Konzepts reagiert die Stadträtin auf wachsenden Druck – ob damit die zunehmende fachliche und rechtliche Kritik tatsächlich entkräftet werden kann, bleibt angesichts der bereits mehrfach korrigierten offiziellen Darstellungen und der grundsätzlichen Zweifel an der gesetzlichen Basis vorerst offen.
Credits: Stadt Wien / David Bohmann
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