EU will Europa „elektrifizieren“: V2G-Pflicht für Neuwagen kommt 2027

EU will Europa „elektrifizieren“: V2G-Pflicht für Neuwagen kommt 2027

Die EU-Kommission hat mit ihrem „Electrification Action Plan“ ein ambitioniertes Ziel formuliert: Europa soll zum „ersten elektrifizierten Kontinent“ werden. Herzstück des Vorhabens ist eine neue technische Pflicht für Elektroautos – die allerdings hohe Zusatzkosten für Konsumenten mit sich bringen könnte.

Der Verkehrssektor als Ausgangspunkt

Begründet wird der Mitte Juli vorgestellte Plan mit der Klimabilanz des Verkehrssektors: Dieser verursacht laut der Kommission derzeit rund 25 Prozent aller Treibhausgasemissionen in der EU, wobei zwischen 90 und 95 Prozent der dafür verwendeten Energie weiterhin aus fossilen Quellen stammen, wie das Fachportal „heise“ berichtet. Als übergeordnetes Ziel strebt die Kommission an, den Anteil von Strom am gesamten Endenergieverbrauch bis 2040 auf 46 Prozent zu steigern – eine Verdoppelung gegenüber dem aktuellen Niveau von rund 23 Prozent, das sich laut der britischen Organisation „No2NuclearPower“ seit zehn Jahren kaum verändert hat.

V2G: Autos sollen künftig auch Strom zurückspeisen

Im Zentrum des Plans steht die sogenannte Vehicle-to-Grid-Technologie (V2G). Damit sollen Elektroautos künftig nicht nur Strom laden, sondern bei Bedarf auch wieder ins Netz zurückspeisen können. Die Kommission will dafür die entsprechende Rechtsgrundlage in der EU-Typgenehmigungsverordnung verankern – bis Ende 2027 soll ein konkreter Gesetzesvorschlag vorliegen, der diese Funktion für alle neuen Elektrofahrzeuge verpflichtend macht. Zusätzlich sollen sogenannte Netzkodizes entstehen, die es Fahrzeugen ermöglichen, auf Signale aus dem Stromnetz zu reagieren.

Die wirtschaftliche Rechnung dahinter

Die Kommission verbindet mit dem Plan erhebliche finanzielle Erwartungen: Erreicht die EU bis 2040 den angestrebten Stromanteil, könnten die fossilen Brennstoffimporte um bis zu 260 Milliarden Euro pro Jahr sinken, wie „heise“ aus der Analyse der Umweltorganisation Transport & Environment (T&E) zitiert. Batterieelektrische Fahrzeuge sollen zudem die Betriebskosten gegenüber Verbrennungsmotoren um bis zu 78 Prozent senken. Auch beim Ausbau von Energiespeichern setzt sich die Kommission ambitionierte Ziele: Die Speicherkapazität soll von aktuell rund 55 Gigawatt auf 200 Gigawatt bis 2030 und 500 Gigawatt bis 2040 steigen.

Teure Hardware als Hürde

Ein zentrales Problem bleibt allerdings die notwendige Technik: Damit ein Elektroauto Strom zurückspeisen kann, braucht es einen bidirektionalen Onboard-Lader. Während ein herkömmliches, unidirektionales Ladegerät laut T&E rund 500 Euro kostet, schlägt ein bidirektionales Ladegerät mit mindestens 4.000 Euro zu Buche – oft auch deutlich mehr. Die Umweltorganisation kritisiert in ihrer Analyse denn auch, dass der Plan zwar ambitioniert sei, aber keine explizite Verpflichtung für Hersteller enthalte, entsprechende bidirektionale Ladegeräte tatsächlich in jedes Fahrzeug einzubauen – ohne diese Hardware dürfte sich V2G nach Einschätzung von T&E kaum in der Breite durchsetzen.

Smart-Meter-Ausbau als weitere Baustelle

Auch bei der notwendigen Infrastruktur hakt es noch erheblich. Der Plan sieht vor, dass alle EU-Staaten bis 2031 eine Smart-Meter-Abdeckung von mindestens 50 Prozent erreichen müssen, bis 2034 sogar 65 Prozent. Wie weit einzelne Länder davon entfernt sind, zeigt Deutschland: Dort lag die Quote laut dem Portal „ad-hoc-news“ Mitte 2026 bei mageren 5,5 Prozent. Bis 2040 sollen zudem ausreichend Netzanschlüsse für öffentliches und Depotladen bereitstehen, um 40 Prozent der EU-Lkw-Flotte zu elektrifizieren.

Steuerliche Erleichterung als Ausgleich

Um den Umstieg für Konsumenten attraktiver zu gestalten, sieht der Plan zudem vor, dass Strom künftig steuerlich nicht mehr höher belastet werden soll als Gas. Zusätzlich erhalten Mitgliedstaaten laut T&E die Möglichkeit, V2G-Pilotprojekte über sogenannte „regulatorische Sandkästen“ unter vereinfachten Bedingungen zu testen.

Noch keine endgültige Beschlusslage

Ob die neue Pflicht tatsächlich in dieser Form kommt, ist derzeit noch offen – der eigentliche, rechtsverbindliche Gesetzesvorschlag zur V2G-Pflicht soll erst bis Ende 2027 ausgearbeitet werden. Bis dahin bleibt abzuwarten, wie die Kommission insbesondere auf die von Umweltorganisationen wie T&E bereits geäußerte Kritik an der fehlenden Hardware-Verpflichtung reagiert – und wie stark sich die absehbaren Zusatzkosten für Wallboxen und Ladeinfrastruktur letztlich auf die Konsumenten auswirken werden.

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