Ein einziger Satz zeigt, wie gezielt manche Kinder ihre Strafunmündigkeit ausnutzen. Die Wiener Polizei berichtet von jungen Intensivtätern, die genau wissen, dass sie vor ihrem 14. Geburtstag strafrechtlich nicht belangt werden können – und entsprechend handeln. Die Behörden reagieren mit täglichen Schwerpunktaktionen und weiteren gesetzlichen Verschärfungen.
Großeinsatz mit 82 Polizisten
Seit Anfang August finden in Wien täglich Schwerpunktaktionen gegen Jugendkriminalität statt. Erst am Mittwochabend rückten 82 Polizisten rund um den Bahnhof Meidling und im angrenzenden Favoriten aus, unterstützt von Kräften aus anderen Bundesländern. Insgesamt wurden 195 Personen kontrolliert. Die Bilanz: sieben Anzeigen wegen des Verdachts auf Straftaten nach dem Strafgesetzbuch, zehn Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz sowie 19 Anzeigen wegen Verwaltungsübertretungen. Fünf Personen wurden festgenommen, zusätzlich stellte die Polizei 79 Gramm Cannabis, zwei psychotrope Stoffe und 18 Substitutionsmittel sicher.
Ein deutlicher Anstieg binnen weniger Jahre
Der Hintergrund der verstärkten Einsätze ist ernst: Die Zahl tatverdächtiger Minderjähriger ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. 2021 wurden österreichweit 37.185 Tatverdächtige unter 18 Jahren registriert, 2025 waren es bereits 49.067 – rund ein Drittel davon entfiel auf Wien. Besonders auffällig ist die Entwicklung bei syrischen Kindern und Jugendlichen zwischen zehn und 14 Jahren: Ihre Zahl stieg von 318 Tatverdächtigen im Jahr 2021 auf 1.528 im Jahr 2025. Seit März 2024 gibt es deshalb eine eigene Einsatzgruppe gegen Jugendkriminalität, die seither rund 1.600 Personen festnahm, darunter etwa 600 Minderjährige, und mehr als 200 Waffen – vor allem Messer und Schlagringe – sicherstellte.
Zwischenfälle sogar vor Gericht
Die Probleme beschränken sich längst nicht mehr auf bekannte Treffpunkte oder Parks. Wiens Landespolizeivizepräsident Dieter Csefan berichtet in den „Salzburger Nachrichten“ auch von Zwischenfällen rund um das Landesgericht für Strafsachen: Jugendliche würden dort zu Verhandlungen von Freunden erscheinen, Opfer bedrohen oder trotz Verbots filmen. „Ein Gericht ist kein Treffpunkt für eine Clique“, stellt Csefan klar. Auch vor Justizanstalten sollen Freunde von Inhaftierten Videos drehen und Kontakt zu ihnen aufzunehmen versuchen – Gefangene würden dabei in sozialen Netzwerken teilweise wie Idole inszeniert.
Ein Satz, der aufhorchen lässt
Besonders alarmierend ist für die Polizei der bewusste Umgang mancher Kinder mit ihrer Strafunmündigkeit: Wer in Österreich noch nicht 14 Jahre alt ist, kann strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Csefan berichtet von Aussagen wie „Ich mach so lange weiter, bis ich 14 bin“. Der Satz verdeutlicht das grundlegende Problem, vor dem Polizei und Politik derzeit stehen: Manche Kinder begehen bereits schwere Delikte, sind aber noch nicht strafmündig. Ähnliche Erfahrungen werden auch aus Salzburg berichtet.
„Auszeit-WGs“ als erster Ansatz
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) fordert deshalb zusätzliche Maßnahmen. Wien testet bereits sogenannte „Auszeit-WGs“ für besonders auffällige, strafunmündige Kinder, in denen diese für einige Wochen untergebracht werden können. Karner will solche „gefängnisähnlichen Unterbringungen“ künftig österreichweit ermöglichen.
Weitere Verschärfungen in Planung
Gemeinsam mit dem Justizministerium wird an zusätzlichen Maßnahmen gearbeitet. Im Gespräch sind unter anderem verpflichtende polizeiliche Regelbelehrungen, eigene Fallkonferenzen sowie strengere Regeln beim Tragen von Messern. Zusätzlich prüft das Innenministerium den Einsatz elektronischer Fußfesseln bei bestimmten jugendlichen Straftätern – ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen das tatsächlich möglich wäre, ist derzeit aber noch offen.
Credits: BKA/Tarek Wilde
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