Der Widerstand gegen das Medienförderpaket von Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) verschärft sich weiter. Mit Kärnten hat nun bereits das vierte Bundesland eine kritische Stellungnahme abgegeben – und geht dabei über bloße politische Kritik hinaus: Das Land zweifelt offen an der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs.
Kärnten: Verfassungsrechtlich bedenklich
Die bislang schärfste Stellungnahme traf erst am Freitag beim zuständigen Medienminister ein – ausgerechnet aus jenem Bundesland, das mit Daniel Fellner von einem SPÖ-Landeshauptmann regiert wird. In der Stellungnahme heißt es: „Der vorliegende Gesetzesentwurf beschränkt die Absicherung jedoch auf die Zustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen. ‚Gratis-Zeitungen‘ werden demgegenüber gänzlich von der Förderung ausgeschlossen, obwohl auch bei diesen entsprechende Zustellkosten anfallen.“ Kärnten geht dabei einen entscheidenden Schritt weiter als die bisherigen Kritiker und stellt die rechtliche Zulässigkeit des Entwurfs grundsätzlich infrage: „Dieser vollständige Ausschluss von ‚Gratis-Zeitungen‘ wird insbesondere im Lichte des Grundrechts der Meinungs- und Medienfreiheit (Art. 10 EMRK) sowie des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes (Art. 7 Abs. 1 B-VG) kritisch zu hinterfragen sein. Eine unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Sachverhalte setzt nämlich eine sachliche Rechtfertigung voraus.“
Bereits drei weitere Länder mit klarer Kritik
Kärnten reiht sich damit in eine bereits wachsende Front ein. Niederösterreich, geführt von der ÖVP-Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, argumentiert grundsätzlich: „Fördermodelle sollten so ausgestaltet sein, dass sie faire Wettbewerbsbedingungen schaffen und die Vielfalt journalistischer Angebote in den Regionen erhalten.“ Das SPÖ-geführte Burgenland unter Landeshauptmann Hans Peter Doskozil sieht die Beschränkung ebenfalls kritisch: „Aus Sicht des Landes Burgenland erscheint die Beschränkung der Förderung auf abonnierte Tages- und Wochenzeitungen zu eng gefasst. Gerade in den Bundesländern leisten kostenlose Druckwerke einen unverzichtbaren Beitrag zur lokalen Meinungsbildung.“ Und auch die FPÖ-geführte Steiermark fällt ein eindeutiges Urteil: „Dass gerade Medien mit qualitätsvollem und umfänglichem Redaktionsbetrieb (…) allein ob ihrer Eigenschaft als kostenlose Medien ausgeschlossen werden, stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber Kaufzeitungen dar.“ Eine „Wettbewerbsverzerrung“ drohe, die „den Gratiszeitungsmarkt langfristig gefährden könnte“.
Wien bereitet ebenfalls Stellungnahme vor
Wie oe24 berichtet, arbeitet inzwischen auch Wien an einer eigenen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Damit könnte sich die Zahl der kritischen Länder-Rückmeldungen schon bald auf fünf erhöhen – ein parteiübergreifender Widerstand, der ÖVP-, SPÖ- und FPÖ-geführte Bundesländer gleichermaßen umfasst.
Bablers Büro schweigt
Auf eine Anfrage von oe24 um eine Stellungnahme reagierte das Team von Vizekanzler Babler bislang nicht. Damit bleibt vorerst offen, wie der Medienminister auf die zunehmend deutliche und mittlerweile auch verfassungsrechtlich untermauerte Kritik aus den Bundesländern reagieren will.
Ein Entwurf mit wachsendem rechtlichem Risiko
Mit der Kärntner Stellungnahme erhält die bisherige politische Kritik am Medienpaket eine neue, juristische Dimension: Sollte sich die verfassungsrechtliche Einschätzung des Landes bestätigen, könnte der Gesetzesentwurf in seiner aktuellen Form nicht nur politisch, sondern auch rechtlich auf tönernen Füßen stehen.
Credits: BKA, AndyWenzel
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