Von KI-Pflichten bis Verpackungsmüll: Das ändert sich im August in Österreich

Von KI-Pflichten bis Verpackungsmüll: Das ändert sich im August in Österreich

Der Sommer neigt sich dem Ende zu, doch bevor der Herbst kommt, bringt der August gleich mehrere handfeste Neuerungen mit sich. Sie betreffen Bauarbeiter genauso wie Unternehmen, die mit Künstlicher Intelligenz arbeiten, und praktisch jeden, der Kaffee oder Tee trinkt. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Digitale Ausweiskarte für den Bau kommt unter neue Führung

Den Anfang macht am 1. August die BauID-Karte, das digitale Identifikationssystem für Beschäftigte auf Baustellen. Bisher lief der Betrieb über eine eigene Tochterfirma der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK), künftig übernimmt die BUAK das System direkt. Der Nationalrat hat die entsprechende Novelle am 7. Juli einstimmig beschlossen, wie die Parlamentskorrespondenz dokumentiert. Die Teilnahme bleibt freiwillig, die Ausstellung kostenlos – rund 140.000 Bauarbeiter sollen die Karte in den kommenden drei Jahren erhalten. Ziel ist laut Arbeitsministerin Korinna Schumann eine „papierlose Baustelle“ mit einfacheren Kontrollen. Nebenbei regelt die Novelle auch, dass Metalltechnikbetriebe künftig weitgehend aus dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz herausfallen, und schafft ab November eine neue, ganzjährige Regelung für die Schlechtwetterentschädigung.

KI-Kennzeichnungspflicht wird ernst

Zwei Tage später, am 2. August, wird es für Unternehmen mit Künstlicher Intelligenz konkret: Artikel 50 des europäischen AI Act tritt in Kraft. Ab diesem Stichtag müssen Firmen offenlegen, wenn Kunden mit einem Chatbot statt mit einem Menschen kommunizieren, und KI-generierte oder manipulierte Inhalte – Texte, Bilder, Videos oder Audio, sogenannte Deepfakes – eindeutig kennzeichnen. Wie die IHK Nürnberg erläutert, richten sich die Transparenzpflichten nicht nur an Entwickler von KI-Systemen, sondern ausdrücklich auch an Unternehmen, die solche Tools lediglich einsetzen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ausfällt. Wer schon vor Inkrafttreten der Regeln KI-Systeme im Einsatz hatte, bekommt noch bis Dezember eine Schonfrist. Nicht jede KI-Nutzung fällt allerdings automatisch unter die Pflicht – ausgenommen sind etwa offensichtlich fiktive Inhalte ohne Täuschungspotenzial.

Neue EU-Regeln für Verpackungen – auch für Kaffeekapseln

Am 12. August wird die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR in allen Mitgliedstaaten unmittelbar wirksam. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und soll Verpackungsmüll reduzieren sowie das Recycling stärken. Konkret greifen ab diesem Datum unter anderem Grenzwerte für Schwermetalle und für PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, wie die Wirtschaftskammer Österreich aufschlüsselt. Erzeuger müssen ab sofort eine vollständige Konformitätserklärung vorweisen können.

Praktisch spürbar wird eine andere Neuerung: Kaffee- und Teekapseln sowie Teebeutel gelten ab 12. August rechtlich erstmals als Verpackungen und müssen entsprechend in Sammel- und Recyclingsysteme eingebunden werden, wie aus einem Merkblatt des Klimaschutzministeriums hervorgeht. Weitere Vorgaben, etwa zu Mehrwegquoten oder verpflichtender Kompostierbarkeit bestimmter Produkte, folgen erst in den kommenden Jahren.

Erleichterungen für Fachkräfte aus Drittstaaten

Voraussichtlich noch im August sollen zudem Änderungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes in Kraft treten. Damit setzt Österreich weitere Teile des europäischen Asyl- und Migrationspakts um – geplant sind schnellere Verfahren für kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse sowie neue Regelungen für Arbeitgeberwechsel und Familiennachzug von Fachkräften aus Drittstaaten.

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