Nachdem deutsche Medien über eine Scharia-Ehe des mutmaßlichen CSD-Attentäters mit einer Frau aus Salzburg berichtet hatten, war die Sorge naheliegend: Gibt es doch tiefere Verbindungen nach Österreich? Die oberste heimische Staatsschützerin widerspricht nun deutlich – äußert sich zugleich aber besorgt über eine ganz andere Zahl.
Mayers klare Antwort im Morgenjournal
Die Chefin der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), Sylvia Mayer, stellte am Dienstag im Ö1-„Morgenjournal“ klar: Es gebe keine Verbindung des Berlin-Attentäters Abdul Ballout zur islamistischen Szene in Österreich, wie oe24.at aus ihrer Stellungnahme berichtet. Damit widerspricht die oberste heimische Staatsschützerin implizit Befürchtungen, die nach den Berichten deutscher Medien über die frühere, nach islamischem Recht geschlossene Ehe des Attentäters mit einer Frau aus Salzburg aufgekommen waren.
Der Anschlag und seine Folgen
Zur Erinnerung: Der 21-jährige deutsche Staatsbürger mit libanesischen Wurzeln war am Samstagabend mit einem Kleintransporter in die Menschenmenge des Christopher Street Day in Berlin gerast. Er tötete dabei eine 65-jährige Frau aus Polen und verletzte 29 weitere Menschen. Beim Zugriff der Polizei wurde er am Sonntag erschossen, nachdem er die Einsatzkräfte mit einer Stichwaffe bedroht haben soll. Wie schon zuvor bekannt geworden war, hatte Ballout früher vergeblich versucht, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, und war einige Monate vor der Tat wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt worden – befand sich zum Tatzeitpunkt aber auf freiem Fuß.
„Niedrige dreistellige Zahl“ an Gefährdern in Österreich
Über die reine Entwarnung hinaus nutzte Mayer den Auftritt auch, um eine grundsätzliche Einschätzung zur Bedrohungslage in Österreich zu geben. Die Zahl islamistischer Gefährder hierzulande liege in einer „niedrigen dreistelligen“ Größenordnung, wie sowohl oe24.at als auch Heute.at aus dem Interview zitieren. Die Gefährdungslage in Bezug auf islamistischen Terrorismus sei „hoch“, wie es weiter heißt – wichtig zur Einordnung ist dabei laut Heute.at allerdings eine Differenzierung, die Mayer selbst vornahm: Es handle sich derzeit um eine „abstrakte“, nicht um eine konkrete Gefährdungslage.
Die Forderung nach der Fußfessel
Zentral in Mayers Auftritt war eine sicherheitspolitische Forderung, die sie gemeinsam mit Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) vertritt: die Einführung der elektronischen Fußfessel für aus der Haft entlassene Gefährder. Begründet wird das damit, dass entlassene Personen „weiterhin radikalisiert“ sein könnten, wie oe24.at Mayer zitiert. Konkret erhofft sie sich davon eine „größerflächige Überwachung“ solcher Personen sowie die Möglichkeit, ihnen das Betreten „bestimmter Örtlichkeiten“ zu untersagen. Auf die Nachfrage, ob eine solche Maßnahme in der Praxis überhaupt verwaltbar wäre, habe Mayer laut Heute.at mit einem klaren „Ja“ geantwortet – schränkte aber ein, dass dafür zunächst die entsprechenden rechtlichen Grundlagen erst geschaffen werden müssten. Große Hoffnungen setzt die DSN-Chefin zudem in die für 2027 geplante Überwachung verschlüsselter Kommunikation, die sogenannte Messenger-Überwachung.
Nicht unumstritten: Was eine Fußfessel wirklich bringt
Dass eine Fußfessel allein nicht als Wundermittel gilt, zeigt eine Einschätzung, die der deutsche Terrorismusexperte Guido Steinberg von der Stiftung Wissenschaft und Politik bereits am Montag im Ö1-„Mittagsjournal“ abgab: Ein schärferes Terrorstrafrecht hätte den Anschlag in Berlin nach seiner Einschätzung vermutlich nicht verhindert, da auch bei einer zwei- oder dreijährigen Haftstrafe „ein gefährlicher Mann“ letztlich wieder freigekommen wäre, wie news.ORF.at aus seiner Analyse berichtet. Entscheidend sei stattdessen eine konsequentere Überwachung – etwa eben durch eine Fußfessel. In Deutschland ist der Einsatz dieses Mittels bei islamistischen Gefährdern zwar rechtlich bereits möglich, wird in der Praxis aber wegen strenger gesetzlicher Voraussetzungen nur selten genutzt.
Zweite Festnahme erwies sich als Sackgasse
Ergänzend zur Salzburg-Frage sorgte in den vergangenen Tagen auch ein zweiter Ermittlungsstrang für Aufsehen, der sich inzwischen jedoch nicht bestätigte: Ein 38-jähriger Iraner war nach dem Anschlag als möglicher Mittäter festgenommen worden, nachdem er sich in Tatortnähe mit einer Kopfverletzung aufgehalten hatte. Wie die deutsche „Bild“-Zeitung berichtet, ließ sich der Verdacht, er könnte sich als Beifahrer im Tatfahrzeug befunden haben, jedoch nicht erhärten – seine DNA-Spuren wurden im Fahrzeug nicht nachgewiesen. Der Mann wurde wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen, ist laut Aktenlage allerdings bereits seit August 2024 ausreisepflichtig und derzeit unbekannten Aufenthalts.
Credits: Bundespolizei I Polizei Berlin
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