Nach CSD-Anschlag: Terror-Experte übt scharfe Kritik an Gerichtsentscheidung

Nach CSD-Anschlag: Terror-Experte übt scharfe Kritik an Gerichtsentscheidung

Nach dem tödlichen Terroranschlag beim Christopher Street Day in Berlin gerät die Justiz zunehmend unter Druck. Im Zentrum der Debatte steht die Frage, warum der mutmaßliche Täter trotz einer Verurteilung wegen Terrorvorbereitung frei herumlaufen konnte. Ein bekannter Terrorismusexperte findet dafür deutliche Worte.

Der Anschlag und seine Vorgeschichte

Am Abend des 25. Juli 2026 raste ein Mann mit einem gemieteten Kleinbus im Berliner Tiergarten in eine Menschenmenge nahe der CSD-Feierlichkeiten und griff anschließend Passanten mit einer Stichwaffe an. Eine 65-jährige Frau aus Polen starb, mindestens 29 weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt, wie die Berliner Generalstaatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung bestätigte. Der Tatverdächtige, der in Berlin geborene und aufgewachsene deutsche Staatsangehörige Abdul B., wurde einen Tag später bei einem Polizeieinsatz erschossen.

Wie aus der Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft hervorgeht, war der 21-Jährige den Behörden längst bekannt: 2025 versuchte er über den Libanon nach Syrien auszureisen, um sich dem IS anzuschließen, wurde jedoch im Libanon festgehalten und als deutscher Staatsbürger nach Berlin zurückgebracht. Bereits im Mai 2026 verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten als Jugendschöffengericht wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie zweifachen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Warum der Verurteilte trotzdem frei war

Entscheidend für die aktuelle Debatte ist die rechtliche Konstruktion des Urteils: Das Gericht behielt sich die endgültige Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung einem späteren Beschluss vor – der sogenannten Vorbewährung. Wie das Rechtsportal LTO aus den schriftlichen Urteilsgründen zitiert, begründete das Gericht dies damit, dass der Angeklagte erstmals Untersuchungshaft verbüßt habe, diese insgesamt über neun Monate gedauert habe, er tatsächlich nie nach Syrien eingereist sei und sich in der Hauptverhandlung vom Islamischen Staat distanziert habe. Der Verurteilte musste sich wöchentlich bei einem Bewährungshelfer melden, sein Telefon wurde überwacht, zudem sollte er an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Das Urteil war zum Zeitpunkt des Anschlags nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt und eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Strafe gefordert hatte, wie aus der Mitteilung der Behörde hervorgeht.

„Ich halte das für total irre“

Für den Terrorismusexperten Peter Neumann, Gründungsdirektor des International Centre for the Study of Radicalisation am King’s College London, ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar. „Ich halte das für total irre“, sagte er im Gespräch mit der „Bild“, wie Heute.at berichtet. Eine Person mit einem derart hohen Gefährdungspotenzial auf Bewährung freizulassen, sei nicht zu rechtfertigen – die Justiz habe aus seiner Sicht den Gedanken der Resozialisierung über den Schutz der Bevölkerung gestellt.

Auf die Frage, warum der Mann nicht rund um die Uhr überwacht wurde, verwies Neumann laut Heute.at auf die praktischen Grenzen der Sicherheitsbehörden: Eine lückenlose Überwachung sei extrem personalintensiv und komme nur bei einer kleinen Zahl besonders gefährlicher Personen infrage. In den meisten Fällen setzten die Behörden stattdessen auf Observationen, Telekommunikationsüberwachung und sogenannte Gefährderansprachen.

Eine differenziertere Einordnung

Nicht alle juristischen Stimmen schließen sich der scharfen Kritik an. Der Rechtsjournalist Felix W. Zimmermann etwa argumentiert bei LTO, man könne dem Gericht zwar Naivität vorwerfen, „irre“ sei die Entscheidung aus juristischer Sicht aber nicht gewesen: Den Richtern seien zum Urteilszeitpunkt weder vergangene noch aktuelle Anschlagspläne in Deutschland bekannt gewesen. Die eigentliche Frage sei daher weniger, ob einzelne Richter versagt hätten, sondern ob Gerichte für solche Gefährlichkeitsprognosen ausreichend ausgestattet sind und wie Sicherheitsinformationen künftig zuverlässiger zusammengeführt werden können.

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