Nur noch wenige Wochen bis zum Stichtag: Ab 12. August tritt die neue EU-Verpackungsverordnung in Kraft. FPÖ und die freiheitsnahe Unternehmerplattform FW warnen bei einer Pressekonferenz in St. Pölten vor einer „Belastungswelle aus Brüssel“ und fordern eine Verschiebung.
Eine Regelung mit langer Vorgeschichte
Die sogenannte PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist keine neue Erfindung: Sie wurde bereits am 19. Dezember 2024 von EU-Parlament und Rat verabschiedet, am 22. Jänner 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 11. Februar 2025 offiziell in Kraft. Nach einer 18-monatigen Übergangsfrist werden die meisten Vorschriften nun ab 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich angewendet. Ziel der Verordnung ist es, den europaweiten Verpackungsverbrauch deutlich zu senken – laut Fachportalen produziert jeder Europäer im Schnitt bereits knapp 180 Kilogramm Verpackungsabfall pro Jahr, ohne Gegenmaßnahmen würde dieser Wert bis 2030 nochmals um bis zu 19 Prozent steigen.
Die Kritik von FW-Generalsekretär Langthaler
Bei der Pressekonferenz in St. Pölten wählte FW-Generalsekretär Reinhard Langthaler deutliche Worte. Unternehmen kämpften bereits mit Kosten, Personalmangel, sinkender Kaufkraft und einer aus seiner Sicht längst überbordenden Bürokratie – und genau in dieser Lage komme mit der PPWR die nächste Belastungswelle aus Brüssel, so Langthaler laut Heute.at. Er zeichnete ein Bild der kommenden Verpflichtungen: Ab 2027 müssten etwa Take-away-Betriebe ermöglichen, dass Kunden eigene Behälter mitbringen können, ab 2028 müssten wiederverwendbare Verpackungen optional angeboten werden, ab 2030 würden bestimmte Einwegverpackungen verboten. Betroffen seien praktisch alle Branchen – von Gastronomie über Handel bis zum E-Commerce.
FPÖ Niederösterreich: Ungeklärte Praxisfragen
Die niederösterreichische FPÖ-Landtagsabgeordnete Anja Scherzer ergänzte die Kritik um handfeste praktische Bedenken. Zwar sei der Grundgedanke der Verordnung – Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, weniger Abfall – durchaus nachvollziehbar, das Problem liege aber zwischen Ziel und praxistauglicher Umsetzung, so Scherzer. Als konkretes Beispiel nannte sie die sogenannte Erzeugerrolle: Gerade im Private-Label-Bereich sei lange unklar gewesen, ob der Produzent oder der Markeninhaber für die Erfüllung der Vorgaben verantwortlich ist. Tatsächlich bestätigt eine Übersicht der deutschen Industrie- und Handelskammer, dass die EU-Kommission entsprechende Leitlinien und häufig gestellte Fragen zur Klärung solcher Rollenfragen erst am 30. März 2026 veröffentlichte – reichlich spät für Unternehmen, die sich auf den Stichtag im August vorbereiten müssen.
Lange Vorlaufzeiten in der Produktion
Scherzer verwies zudem auf praktische Zeitprobleme in der Verpackungsproduktion: Bedruckte Folien, Kartons und Etiketten benötigten angepasste Druckdaten, Freigaben und entsprechende Vorlaufzeiten – bei Folien oft acht bis zwölf Wochen. Wenn wesentliche Antworten der EU erst kurz vor Inkrafttreten der ersten Etappe vorlägen, komme das für viele Betriebe zu spät. Die notwendigen Anpassungen verursachten zudem Kosten, bei mittelgroßen Unternehmen schnell im fünfstelligen Eurobereich – ohne dass am Ende eine neue Maschine oder ein besseres Produkt dabei herauskomme, sondern lediglich neue Nachweis-, Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten.
Der FPÖ-Antrag im Wirtschaftsparlament
Als konkrete Reaktion hatte die FPÖ bereits am 25. Juni im Wirtschaftsparlament einen Antrag mit dem Titel „EU-Verpackungsverordnung aussetzen, verschieben und entschärfen“ eingebracht. Ziel sei es, zusätzliche Belastungen, ein österreichisches „Gold-Plating“ – also strengere nationale Vorgaben über das EU-Mindestmaß hinaus – sowie neue Straf- und Berichtspflichten zu verhindern. FW und FPÖ fordern konkret drei Punkte: eine Verschiebung und Überarbeitung der Verordnung, den Verzicht auf österreichisches Gold-Plating sowie echte Entlastungen und Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen.
Unklare Strafhöhen als zusätzliches Problem
Kritisch merkte Scherzer außerdem an, dass die konkreten Strafrahmen bei Verstößen nicht EU-weit einheitlich festgelegt sind, sondern von den einzelnen Mitgliedstaaten selbst bestimmt werden müssen. Betriebe wüssten daher schlicht nicht, welche Konsequenzen ihnen im Ernstfall drohen. Österreich dürfe dabei nicht wieder, wie in der Vergangenheit bei anderen EU-Regelungen, mit besonders strengen nationalen Vorgaben vorpreschen.
Ein Regelwerk mit gestaffelten Fristen
Zur Einordnung: Auch wenn der 12. August tatsächlich der zentrale Stichtag ist, tritt die PPWR nicht mit einem Schlag vollständig in Kraft. Wie mehrere Fachquellen bestätigen, gelten ab diesem Datum zunächst die grundlegenden Pflichten wie Rollenzuordnung und Dokumentation, während weitere Anforderungen – etwa verpflichtende Materialkennzeichnungen oder umfassendere Recyclingquoten – erst gestaffelt bis in die 2030er-Jahre hinein wirksam werden. Auch in Deutschland gab es bereits politischen Widerstand: Der dortige Bundesumweltminister Carsten Schneider setzte sich schon im Juni 2025 bei der EU-Kommission für eine Verschiebung des Geltungsbeginns auf Jänner 2027 ein – bislang allerdings ohne sichtbaren Erfolg.
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