Urin-Pool-Streit vor Gericht: Lugner meldet ersten Punktsieg gegen Babler

Urin-Pool-Streit vor Gericht: Lugner meldet ersten Punktsieg gegen Babler

Ein „Urin-Pool“ bei der Kunst-Biennale in Venedig, ein derber Spott-Clip auf Instagram und eine Klage von Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) – der Streit zwischen dem Kulturminister und dem Wiener FPÖ-Gemeinderat Leo Lugner beschäftigt nun auch die Gerichte. Erste Runde: Laut Lugner an die Freiheitlichen.

Der Ursprung: eine umstrittene Kunstaktion

Auslöser des Streits ist eine Kunstinstallation beim österreichischen Pavillon der Biennale in Venedig, bei der ein sogenannter „Urin-Pool“ zum Einsatz kam. Beauftragt wurde das Projekt noch unter Bablers Vorgänger Werner Kogler, eröffnet hat das Becken aber Babler selbst. Die Kosten der Aktion beziffert oe24 mit 600.000 Euro.

Lugners derbe Wortwahl

In einem Video auf Instagram bezeichnete Lugner den SPÖ-Chef daraufhin als „Urin-Andi“ und „Brunzbecken-Babler“. Babler reagierte mit einer Klage auf Unterlassung und Widerruf. Nun berichtet Lugner gegenüber oe24, dass diese Klage am vergangenen Freitag vor dem Handelsgericht abgewiesen worden sei. „Glaskinn Babler hat auf Unterlassung und Widerruf geklagt. Das Gericht ist aber unserer Argumentation gefolgt, dass unser Video in Zusammenhang mit dem Urin-Pool steht, das war also nicht ehrenrührig“, zitiert oe24 den FPÖ-Gemeinderat. Auf die Frage, ob eine derart derbe Sprache in der Politik angemessen sei, entgegnete Lugner: „Wirklich schlimm ist, dass ein Urin-Pool für 600.000 Euro finanziert wurde.“

Wichtig: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Zur Einordnung: Wie Lugner selbst einräumt, ist das Urteil des Handelsgerichts noch nicht rechtskräftig. Babler hat demnach noch 14 Tage Zeit, dagegen zu berufen. Eine Anfrage von oe24 beim Sprecherteam des Vizekanzlers blieb bislang unbeantwortet – eine offizielle Bestätigung oder Gegendarstellung von SPÖ-Seite liegt somit derzeit nicht vor. Die bisherige Darstellung des Verfahrensausgangs stützt sich ausschließlich auf Lugners eigene Schilderung.

Der Fun Fact: Im Pool war gar kein Urin

Für zusätzliche Pointe sorgt ein Detail aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung Bablers: Entgegen der plakativen Bezeichnung befand sich in dem umstrittenen Becken tatsächlich gar kein Urin. „Darstellungen, wonach Performer:innen in Urin schwimmen würden, entsprechen nicht den Tatsachen“, heißt es darin. Stattdessen sei gereinigtes und gefiltertes Wasser verwendet worden, wie es auch in anderen Kontexten der Ressourcenschonung bereits zum Einsatz komme.

Reger Andrang im Pavillon

Trotz der öffentlichen Kontroverse dürfte das Interesse am österreichischen Pavillon groß sein: Laut derselben Anfragebeantwortung besuchen ihn aktuell bis zu 2.800 Menschen pro Tag, mit Wartezeiten von bis zu drei Stunden.

Credits: Screenshot FB-Seite Leo Lugner

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