Eine neue Wende in der Affäre um den Salzburger FPÖ-Abgeordneten Sebastian Schwaighofer. Nachdem die Staatsanwaltschaft seine Auslieferung wegen des Verdachts der Beitragstäterschaft zur Verhetzung beantragt hatte, hat sich der Politiker nun schriftlich beim betroffenen ORF-Moderator entschuldigt.
Vorgeschichte: Rassistische Kommentare unter Schwaighofers Postings
Wie oe24 bereits zuvor exklusiv berichtete, hatte die Staatsanwaltschaft Salzburg nach einer Anzeige von SOS Mitmensch die Auslieferung Schwaighofers beantragt, um wegen des Verdachts der Beitragstäterschaft zur Verhetzung ermitteln zu können. Dem 26-jährigen Abgeordneten wird vorgeworfen, mehrere rassistische Kommentare auf seiner Facebook-Seite gegen ZiB-Moderator Stefan Lenglinger nicht gelöscht zu haben, obwohl er von SOS Mitmensch ausdrücklich dazu aufgefordert worden war.
Ein Entschuldigungsschreiben am Sonntag
Am Sonntag veröffentlichte Lenglinger nun ein Entschuldigungsschreiben Schwaighofers, das dieser als Reaktion auf eine E-Mail des ORF-Moderators verfasst hatte. Darin distanziert sich der FPÖ-Politiker klar von den Äußerungen: „Die gegen Sie gerichteten Äußerungen sind klar abzulehnen und ich dulde diese auch nicht. Leider habe ich selbst erst durch die angestrebte Auslieferung davon Kenntnis erlangt und die betreffenden Kommentare daraufhin umgehend gelöscht“, schreibt Schwaighofer laut oe24. Diese Darstellung steht allerdings im Widerspruch zum bisherigen Vorwurf, wonach der Salzburger von SOS Mitmensch bereits im Vorfeld ausdrücklich zum Löschen aufgefordert worden war.
„Es tut mir leid“
In einer zweiten zentralen Passage seines Schreibens entschuldigt sich Schwaighofer direkt bei Lenglinger: „Auch wenn mir weder die Verfasser noch die Kommentare bis zur Einleitung des Verfahrens bekannt waren, tut es mir leid, dass im Internet derart abzulehnende Äußerungen veröffentlicht wurden“, zitiert oe24 aus dem Brief.
Lenglinger reagiert versöhnlich – aber mit Vorbehalt
Der ORF-Moderator selbst zeigte sich in seiner Reaktion versöhnlich und bedankte sich bei Schwaighofer für die Entschuldigung. Gleichzeitig machte er aber deutlich, dass die Angelegenheit damit nicht automatisch erledigt ist: „Meines Wissens bleibt das Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Salzburg aufrecht und das Parlament wird (wohl im September) entscheiden, ob die Immunität des Abgeordneten zum Zwecke der Ermittlungen aufgehoben wird“, so Lenglinger laut oe24.
Was jetzt ansteht
Die eigentliche rechtliche Aufarbeitung des Falls ist damit weiterhin offen. Wie berichtet, entscheidet traditionell der Immunitätsausschuss des Nationalrats vor jeder Plenarsitzung über derartige Anträge – die nächste reguläre Sitzung ist für den 23. September angesetzt. Eine schriftliche Entschuldigung ändert an diesem parlamentarischen Verfahren grundsätzlich nichts: Ob Schwaighofers Immunität aufgehoben wird und es zu einer strafrechtlichen Prüfung kommt, bleibt eine eigenständige Entscheidung der Abgeordneten. Für Schwaighofer gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
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