U-Ausschuss „Neue Eisenstädter“: Land sieht sich entlastet

U-Ausschuss „Neue Eisenstädter“: Land sieht sich entlastet

Nach mehr als sieben Monaten Untersuchung liegt der Schlussbericht zum Untersuchungsausschuss rund um die burgenländische Wohnbaugenossenschaft „Neue Eisenstädter“ vor. Das zentrale Ergebnis: Die Landesaufsicht habe funktioniert, die umstrittene Einsetzung eines Regierungskommissärs sei gerechtfertigt gewesen. Die Opposition sieht das anders.

22 Sitzungen, 45 Befragte

Landtagspräsidentin Astrid Eisenkopf (SPÖ) und Verfahrensrichter Wolfgang Köller präsentierten den Bericht am Montag. Der bereits am 12. Jänner 2026 eingesetzte U-Ausschuss sollte klären, ob die Gemeinnützigen Bauvereinigungen gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) verstoßen hatten, wie die Landesaufsicht funktionierte und ob die Bestellung eines Regierungskommissärs gerechtfertigt war. Dafür kamen die Abgeordneten in insgesamt 22 Sitzungen zusammen und befragten 45 Auskunftspersonen, wie burgenland.ORF.at berichtet.

„Das Land hat nicht versagt“

Als zentrales Ergebnis hält der Bericht fest, dass die Aufsicht des Landes über die vier gemeinnützigen Bauvereinigungen im Untersuchungszeitraum von Oktober 2023 bis Oktober 2025 „gut aufgestellt war und eine lückenlose Kontrolle immer möglich war“. Auch beide durchgeführten Sonderprüfungen in diesem Zeitraum konnten demnach ordnungsgemäß erfolgen. „Das Land hat nicht versagt, sondern eine tadellose Arbeit geleistet bei der Aufsicht“, stellte Eisenkopf fest.

Regierungskommissär als „vertretbare“ Maßnahme

Grundlage für die Einsetzung des Regierungskommissärs bei der „Neuen Eisenstädter“ war eine Sonderprüfung des Prüfers Johannes Zink. Diese kam unter anderem zu dem Schluss, dass der Verkauf von Anlegerwohnungen gegen das WGG verstoßen habe. Angesichts der erhöhten Zinsen sei von einer „erheblichen Gefahr“ auszugehen gewesen, weshalb die Bestellung „jedenfalls vertretbar“ gewesen sei, so Eisenkopf. Auch Verfahrensrichter Köller bestätigte: Die Frage, ob das Land seine Kontrolltätigkeit gesetzeskonform ausgeübt habe, könne mit einem „klaren Ja“ beantwortet werden – Versäumnisse oder Missstände habe man nicht festgestellt.

Offenes Verfahren beim Verwaltungsgericht

Nicht restlos geklärt ist die Causa damit allerdings: Gegen den Bescheid zur Einsetzung des Regierungskommissärs wurde beim Landesverwaltungsgericht Einspruch erhoben, das entsprechende Verfahren läuft noch. Sollte das Gericht zu einer anderen Einschätzung kommen als der U-Ausschuss, würde dies laut Köller den bereits vorliegenden Abschlussbericht allerdings nicht mehr verändern. Ebenfalls noch nicht abgeschlossen ist eine weitere Sonderprüfung bei der Oberwarter Siedlungsgenossenschaft (OSG), in die der Ausschuss bislang keine Einsicht hatte.

Kosten von rund 570.000 Euro

Die Gesamtkosten des Untersuchungsausschusses stehen laut Eisenkopf noch nicht endgültig fest, dürften sich aber auf rund 570.000 Euro belaufen – eine Größenordnung, die burgenland.ORF.at mit den 565.000 Euro des früheren U-Ausschusses zur Commerzialbank Mattersburg vergleicht. Als Empfehlung hält der Bericht zudem fest, dass das WGG selbst Unschärfen aufweise, die zu Auslegungsproblemen führten – hier brauche es eine klarere Rechtslage. Angeregt wird zudem eine Verlängerungsmöglichkeit um drei Monate für künftige Ausschüsse, da mehrere kurzfristig geladene Auskunftspersonen ihre Termine in der Schlussphase nicht mehr wahrnehmen konnten.

Geteiltes politisches Echo

Die Reaktionen der Fraktionen fallen erwartungsgemäß unterschiedlich aus. SPÖ-Klubobmann Roland Fürst sieht durch den Bericht das Handeln des Landes vollständig bestätigt: Die Landesaufsicht sei funktionsfähig gewesen, politische Versäumnisse habe es keine gegeben. Die SPÖ verweist zudem auf im Bericht dokumentierte Auffälligkeiten bei den Finanzierungen – etwa durchgehend höhere Fremdkapitalzinsen im Vergleich zu anderen Bauvereinigungen – sowie auf an Nicht-Selbstnutzer veräußerte Wohnungen, die dem Volkswohnungswesen entzogen worden seien, und fordert Reformen zur Stärkung der Gemeinnützigkeit.

Grünen-Abgeordneter Philip Juranich zieht aus den Ereignissen eine grundsätzlichere Lehre: Der gemeinnützige Wohnbau müsse sich wieder stärker auf seinen ursprünglichen Auftrag besinnen, leistbaren Wohnraum für Menschen zu schaffen, die auf dem freien Markt schwer fündig werden. Anlegerwohnungen hätten dort keinen Platz.

Deutlich kritischer äußert sich hingegen FPÖ-Klubobmann und Ausschuss-Fraktionsführer Christian Ries. Er wirft Fürst vor, das Ergebnis als Bestätigung der eigenen Rechtsmeinung darzustellen, obwohl zum Abschluss des Ausschusses wesentliche Rechtsfragen weiterhin ungeklärt und mehrere Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen gewesen seien. „Eine politische Aussendung der SPÖ ersetzt weder ein Gericht noch eine rechtskräftige Erkenntnis“, so Ries in einer Presseaussendung.

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