Kanzler Christian Stocker (ÖVP) sorgt mit einer Aussage zur FPÖ für Aufsehen. Bei der geplanten Wehrdienst- und Zivildienstreform, für die eine Verfassungsmehrheit nötig ist, schließt er eine Zusammenarbeit mit den Freiheitlichen nicht aus. Im APA-Interview äußerte sich der Kanzler zudem zu einer drohenden Finanzierungslücke bei der Insolvenzabsicherung sowie zur umstrittenen Bundesstaatsanwaltschaft.
„Ich würde die FPÖ nicht so ausschließen“
Für die geplante Verlängerung von Zivildienst und Wehrdienst braucht die Regierung eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Nach dem Ausschluss des NEOS-Mitgründers Veit Dengler verfügt die Koalition gemeinsam mit den Grünen nur noch über eine knappe Verfassungsmehrheit. Auf die Frage, ob er hier Probleme sehe, sagte Stocker im APA-Interview: „Ich würde die FPÖ nicht so ausschließen. Sie hat eine Verantwortung auch als Oppositionspartei.“ Die Wählerschaft der Freiheitlichen erwarte sich, dass die Partei Verantwortung übernehme, so der Kanzler: „Nein sagen ist nicht Verantwortung tragen.“
Wehr- und Zivildienstregelung will Stocker dabei ausdrücklich nur gemeinsam beschließen. „Das gibt es nur im Paket. Das eine und das andere gehört zusammen“, erklärte er. Als Referenz nannte er die zuletzt gefundene Verfassungsmehrheit bei den Energiegesetzen: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir bei einer Frage, die die Sicherheit der Menschen betrifft, […] eine Lösung nicht finden.“
Streit um 160-Millionen-Loch beim Insolvenzentgeltfonds
Ein zweites zentrales Thema des Gesprächs war die drohende Finanzierungslücke beim Insolvenzentgeltfonds (IEF), der im Insolvenzfall Ansprüche von Arbeitnehmern wie Löhne, Urlaubsersatzleistungen und Abfertigungen absichert. Für 2027 wird ein Fehlbetrag von 160 Millionen Euro erwartet. Laut Gesetz müsste die zuständige Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) in diesem Fall entweder Kredite aufnehmen oder den sogenannten IESG-Zuschlag erhöhen – Letzteres lehnen ÖVP und NEOS bislang ab, weil dadurch die Lohnnebenkosten steigen würden.
Stocker will vor einer Lösung zunächst die Ursache klären: „Ist das ein Einmaleffekt, der sich in einem bestimmten Zeitraum abbildet, oder ist das systemisch?“ Offen ließ er, ob die Lücke auf Nachzieheffekte aus der Coronazeit zurückzuführen ist. Klar sei für ihn aber das Ziel: die Absicherung der Arbeitnehmer zu gewährleisten, ohne die zuletzt erreichte Senkung der Lohnnebenkosten wieder rückgängig zu machen.
Vorschlag von Schellhorn sorgt für Widerspruch
Für zusätzlichen Diskussionsstoff sorgte bereits am Wochenende ein Vorschlag von Staatssekretär Josef Schellhorn (NEOS). Gegenüber Ö1 brachte er die Rücklagen von Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer ins Spiel: „Hier liegt viel Geld“, so Schellhorn – bevor man Unternehmen belaste, solle man zunächst darauf zurückgreifen. Die Arbeiterkammer wies die Forderung in einer Aussendung postwendend als „absurd“ zurück. Auch PRO-GE-Chef Reinhold Binder stellte klar, die Arbeitgeber dürften sich „nicht aus der Verantwortung stehlen“.
Verteidigung der umstrittenen Bundesstaatsanwaltschaft
Deutlich positionierte sich Stocker auch zur Kritik aus der Justiz an der geplanten Bundesstaatsanwaltschaft. Werde die Weisungsspitze über die Staatsanwaltschaften vom Minister in eine neue Bundesstaatsanwaltschaft verlagert, dürfe das „nicht ohne parlamentarische Kontrolle“ geschehen, so der Kanzler – andernfalls drohe „ein Staat im Staat“ auch innerhalb der Justiz. Er zeigte zwar Verständnis für Bedenken aus der Justiz, hielt aber an seiner Position fest: Die demokratische Verantwortlichkeit eines gewählten Ministers müsse sich auch in der neuen Behörde widerspiegeln. Auch weitgehende parlamentarische Auskunftsrechte in noch laufende Verfahren verteidigte Stocker: Bei jahrzehntelang dauernden Ermittlungsverfahren müsse während des laufenden Verfahrens Auskunft gegeben werden dürfen – „weil sonst ist die Kontrolle sinnlos“.
Credits: BKA
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