Während heute die zweite große Ferienwelle beginnt und hunderttausende Arbeitnehmer in den wohlverdienten Urlaub starten, bringt der Gewerkschaftsbund eine altbekannte Forderung wieder aufs Tapet: Die sechste Urlaubswoche soll künftig für alle gelten – nicht nur für eine schrumpfende Minderheit.
Fünf Wochen sind Standard – die sechste bleibt Wunschtraum
In Österreich stehen Arbeitnehmern gesetzlich fünf Wochen Urlaub im Jahr zu. Die sechste Woche kommt erst nach 25 anrechenbaren Dienstjahren dazu – eine Hürde, die für die meisten Beschäftigten heute unerreichbar ist. „Zwar können Vordienst-, Schul-, Studien- und Karenzzeiten angerechnet werden, die aktuelle Regelung geht aber an der Realität einer modernen Arbeitswelt vorbei“, erklärt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller in einer Aussendung des Gewerkschaftsbunds.
Ein Gesetz aus einer anderen Arbeitswelt
Müller macht dabei einen grundsätzlichen Widerspruch zwischen Gesetzeslage und heutiger Berufsrealität aus: „Das Urlaubsrecht stammt aus einer Zeit, in der Menschen ihr gesamtes Berufsleben bei einem Arbeitgeber verbracht haben. Heute wechseln viele Beschäftigte mehrfach den Job. Die 6. Urlaubswoche bleibt für die meisten also ein Wunschtraum.“ Sein Fazit: „Erholung darf aber kein Privileg für wenige sein. Und ein Anspruch, der immer weniger Beschäftigte erreicht, erfüllt seinen ursprünglichen Zweck nicht mehr. Der ÖGB fordert daher die 6. Urlaubswoche für alle.“
Mehr Stress, mehr Erholungsbedarf
Als Begründung verweist der ÖGB auch auf die gestiegene Arbeitsbelastung in vielen Branchen: Hoher Leistungsdruck, zunehmende Arbeitsverdichtung, ständige Erreichbarkeit und längere Arbeitszeiten würden zu mehr Stress im Berufsalltag führen. Gerade deshalb seien längere Erholungsphasen wichtiger denn je. „Wer dauerhaft leistungsfähig bleiben soll, braucht ausreichend Zeit zur Erholung. Urlaub ist kein Luxus, sondern ein wesentlicher Beitrag zu Gesundheit, Motivation und Produktivität“, so Müller. „Von einer sechsten Urlaubswoche profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern letztlich auch die Betriebe.“
Was viele Arbeitnehmer nicht wissen
Bis eine gesetzliche Neuregelung kommt, weist der ÖGB auf einen wenig bekannten Trick hin, mit dem sich die sechste Urlaubswoche schon deutlich früher erreichen lässt. Anrechenbar sind demnach Dienst- und Lehrzeiten aus einem Arbeitsverhältnis im In- und EU-/EWR-Ausland sowie selbstständige Tätigkeiten ab sechs Monaten Dauer, insgesamt bis zu fünf Jahre. Dazu kommen Schulzeiten einer höheren oder berufsbildenden Schule mit bis zu vier Jahren sowie erfolgreich abgeschlossene Hochschulstudienzeiten im Ausmaß der gewöhnlichen Studiendauer, ebenfalls bis zu fünf Jahre. Wie der ÖGB auf seiner Website erläutert, werden zudem Elternkarenzzeiten beim selben Arbeitgeber voll angerechnet.
Insgesamt lassen sich auf diese Weise bis zu zwölf Jahre anrechnen. Wer diese Möglichkeiten voll ausschöpft, erreicht die sechste Urlaubswoche bereits nach 13 statt nach 25 Jahren beim selben Arbeitgeber. „Viele Arbeitnehmer:innen wissen gar nicht, dass Vordienst-, Schul- oder Studienzeiten angerechnet werden können“, so Müller abschließend. Er empfiehlt, diese Zeiten dem Arbeitgeber aktiv bekannt zu geben.
Keine neue Forderung, aber mit langem Atem
Die Forderung nach einer sechsten Urlaubswoche für alle ist beim ÖGB nicht neu – sie steht bereits seit Jahren auf der gewerkschaftlichen Agenda. Erste kleine Fortschritte gab es zuletzt punktuell in einzelnen Branchen: Erst kürzlich beschloss das Parlament auf Basis einer Sozialpartnereinigung, dass Bauarbeiter die sechste Urlaubswoche künftig bereits nach 20 statt nach 22 Arbeitsjahren erhalten. Eine generelle Regelung für alle Beschäftigten unabhängig von Branche und Dienstgeberwechsel gibt es aber weiterhin nicht.
Credits: Elisabeth Mandl
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