Neue Anfrage nach Bablers „Urin-Klage“: Wer zahlte für die Prozessniederlage?

Neue Anfrage nach Bablers „Urin-Klage“: Wer zahlte für die Prozessniederlage?

Kaum ist ein Gerichtsurteil gesprochen, folgt schon die nächste politische Runde: Nachdem Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) mit seiner sogenannten Urin-Klage gegen FPÖ-Landtagsabgeordneten Leo Lugner erstinstanzlich gescheitert ist, bereitet die FPÖ nun eine parlamentarische Anfrage vor. Im Zentrum steht die Frage, wer die Klage tatsächlich finanziert und organisiert hat.

Der Ausgangspunkt: Eine Klage rund um den „Urin-Pool“

Ausgelöst wurde der Streit durch kritische Äußerungen Lugners zum österreichischen Beitrag bei der Kunst-Biennale 2026 in Venedig – konkret zu einer umstrittenen Installation, die in Medien als „Urin-Pool“ bezeichnet wurde. Babler zog daraufhin gegen den Wiener FPÖ-Politiker vor Gericht, verlor jedoch in erster Instanz. Lugner nutzte das Urteil öffentlich als Erfolg für sich.

Oberlechners Anfrage: „Wer zahlt für Bablers Niederlage?“

Wie oe24 exklusiv berichtet, bereitet FPÖ-Nationalratsabgeordneter Michael Oberlechner nun eine parlamentarische Anfrage an den zuständigen Kultur- und Medienminister vor – also an Babler selbst in seiner Ministerfunktion. Im Zentrum steht die Frage, ob der Vizekanzler das Verfahren tatsächlich vollständig privat und aus eigener Tasche geführt hat, oder ob dabei möglicherweise auch Ressourcen seines Ministerbüros zum Einsatz kamen. Konkret will Oberlechner unter anderem wissen, welche Kabinettsmitarbeiter beteiligt waren, wie viele Arbeitsstunden aufgewendet wurden, welche Anwaltskanzleien beauftragt wurden und welche mediale Begleitung es gab – sowie letztlich die Gesamtkosten für den Steuerzahler.

Das Zitat des FPÖ-Abgeordneten

Seine Motivation für den Vorstoß begründet Oberlechner mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Mitteln: „Im Interesse eines sparsamen Umgangs mit öffentlichen Mitteln ist daher offenzulegen, wer die Einleitung und Durchführung des Verfahrens vorbereitet, begleitet und finanziert hat und ob Bedienstete oder Einrichtungen des Bundes daran beteiligt waren“, zitiert oe24 den freiheitlichen Mandatar.

Ein Prozess mit doppeltem Nachspiel

Für Babler bedeutet die angekündigte Anfrage ein zusätzliches politisches Nachspiel zu einer bereits verlorenen Gerichtsauseinandersetzung. Erst das Handelsgericht, nun das Parlament – aus einer ursprünglich kulturpolitischen Kontroverse um die Biennale-Installation ist damit eine Frage der öffentlichen Mittelverwendung geworden. Wichtig zur Einordnung: Bislang handelt es sich um eine angekündigte, laut oe24 „demnächst“ einzubringende Anfrage – eine formelle Beantwortung durch das Ministerium liegt noch nicht vor, ebenso wenig eine Stellungnahme Bablers zu den konkreten Vorwürfen.

Was jetzt folgt

Ob und in welchem Umfang tatsächlich ministerielle Ressourcen in die Klage geflossen sind, dürfte sich erst mit der offiziellen Anfragebeantwortung klären lassen. Bis dahin bleibt offen, ob sich aus der ursprünglichen „Urin-Klage“ tatsächlich eine handfeste politische Affäre um die Verwendung von Steuergeld entwickelt.

Credits: BKA, AndyWenzel

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