Nach monatelangem Ringen hat sich die Regierung auf eine grundlegende Reform des Wehrdienstes geeinigt. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden – vergisst aber nicht, den mühsamen Weg dorthin öffentlich zu thematisieren.
„Eine äußerst schwere Geburt“
Einen Tag nach der Einigung der Bundesregierung auf die Wehrdienst-Reform verteidigte Tanner die neue Regelung deutlich. „Es war eine äußerst schwere Geburt“, sagte die Ministerin, wie Heute.at berichtet. Trotz der langwierigen Verhandlungen mit den Koalitionspartnern SPÖ und NEOS zeigte sie sich mit dem Kompromiss zufrieden: „Ich bin froh, dass man nach dieser langen Zeit zu einem Ergebnis gefunden hat – in dieser Konstellation nicht so einfach.“ Das Ergebnis bringe „in jedem Fall mehr an Sicherheit“ und sei für die Landesverteidigung etwas, „das es seit über drei Jahrzehnten nicht gegeben hat“ – darunter falle auch die Wiedereinführung verpflichtender Milizübungen.
Der Kompromiss: Modell „6 plus 3“
Beschlossen wurde die Reform beim Sommerministerrat der Regierung in der Schwarzenbergkaserne in Wals-Siezenheim bei Salzburg. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) erklärte dazu laut salzburg.ORF.at: Der Grundwehrdienst dauert künftig weiterhin sechs Monate, ergänzt um drei zusätzliche Monate verpflichtender Übungen. Ein Teil davon soll als Truppenübung unmittelbar an den Grundwehrdienst anschließen, die übrigen Milizübungen können über einen Zeitraum von zehn Jahren absolviert werden. Damit weicht die Politik vom Vorschlag der Wehrdienstkommission ab, die ein Modell mit acht Monaten Grundwehrdienst und zwei Monaten Milizübungen empfohlen hatte.
Deutlich verbessert wird die Bezahlung: Die monatliche Vergütung für Grundwehrdiener steigt von bisher rund 600 Euro auf 1.000 Euro. Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) betonte gegenüber salzburg.ORF.at zudem, erstmals werde beim Bundesheer auch ein Urlaubsanspruch eingeführt.
Kritik an SPÖ und NEOS
Tanner erinnerte in ihrer Stellungnahme daran, dass die ÖVP ursprünglich das Modell „Österreich plus“ favorisiert hatte – mit acht Monaten Grundwehrdienst und zwei weiteren Monaten sowie einem auf zwölf Monate verlängerten Zivildienst. Da die ÖVP jedoch über keine absolute Mehrheit verfüge, sei es darum gegangen, einen Konsens zu finden, so die Ministerin laut Heute.at. Die Einwände von SPÖ und NEOS gegen das ursprüngliche ÖVP-Modell bezeichnete sie als „keine sachlichen, ausschließlich parteipolitische“. Zur Untermauerung ihrer Position verwies sie zudem auf die Volksabstimmung von 2013, bei der sich die Mehrheit der Österreicher für die Beibehaltung der Wehrpflicht ausgesprochen hatte.
Was noch offen ist
Beim Zivildienst setzt die Regierung vorerst auf Freiwilligkeit: Ab 1. Jänner 2027 kann er auf freiwilliger Basis um zwei Monate auf insgesamt elf Monate verlängert werden. Ab 2028 soll eine automatische „Wehrdienst-Garantie“ greifen: Sinkt die jährliche Zahl der Grundwehrdiener von angestrebten 15.000 um mehr als 7,5 Prozent, wird die Zivildienst-Verlängerung verpflichtend, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Tanner rechnet damit, dass dieser Fall „relativ rasch schlagend werden wird“ – eine aktuelle Stellungsbefragung habe ergeben, dass für rund 30 Prozent jener, die sich für den Grundwehrdienst entschieden haben, die kürzere Dauer im Vergleich zum Zivildienst ein entscheidender Faktor gewesen sei.
Offen ist zudem die Finanzierung. Laut Wehrdienstkommission verursacht das neue Stufenmodell Mehrkosten von rund 200 Millionen Euro. Tanner betonte, dass diese keinesfalls zulasten des Aufbauplans 2032+ des Bundesheeres gehen dürften – wie genau die Reform gegenfinanziert wird, muss aber noch verhandelt werden. Für die verpflichtende Ausweitung des Zivildienstes ab 2028 benötigt die Regierung überdies eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und ist damit auf Stimmen der Opposition angewiesen. Sowohl FPÖ als auch Grüne haben sich bislang kritisch geäußert.
Zeitplan
Die gesetzliche Umsetzung soll nun rasch ausgearbeitet werden. Die Neuregelung tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft und gilt für alle Stellungspflichtigen, die erst nach diesem Datum zur Musterung kommen.
Credits: Parlamentsdirektion/Ulrike Wieser
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