Missbrauchsfall um Ex-SVP-Politiker weitet sich aus: Drittes Opfer bekannt

Missbrauchsfall um Ex-SVP-Politiker weitet sich aus: Drittes Opfer bekannt

Der Fall um einen ehemaligen Aargauer SVP-Grossrat nimmt noch größere Ausmaße an, als bislang bekannt war. Nach der Anklageerhebung zeigen neue Recherchen: Der Beschuldigte soll nicht nur seine frühere Lebenspartnerin und deren minderjährige Tochter missbraucht haben, sondern bereits davor ein drittes Opfer.

Die ursprünglichen Vorwürfe

Im Zentrum des Falls steht der heute 57-jährige Patrick F., der 2021 in den Großen Rat des Kantons Aargau gewählt worden war und im September 2023 unmittelbar nach seiner Verhaftung zurücktrat. Ihm wird vorgeworfen, seine damalige Lebenspartnerin Iwona L. sowie deren zum Tatzeitpunkt 14- und 15-jährige Tochter Paula über einen längeren Zeitraum mit K.-o.-Tropfen betäubt und anschließend sexuell missbraucht zu haben. Wie der Schweizer Sender SRF unter Berufung auf die ihm vorliegende Anklageschrift berichtet, soll es allein gegenüber der Tochter innerhalb eines Jahres zu insgesamt 44 Übergriffen gekommen sein.

Ein drittes Opfer wird bekannt

Wie neue Recherchen von SRF zeigen, liegt der Fall noch komplexer: Bereits vor den Taten an Mutter und Tochter soll F. eine weitere Person über mehrere Jahre hinweg rund 140 Mal betäubt und sexuell missbraucht haben. Auch diese Taten sollen laut Anklageschrift gefilmt worden sein. Die betroffene Person leidet SRF zufolge bis heute an den Folgen der Übergriffe.

Die vollständige Anklage

Die Liste der Anklagepunkte der Aargauer Staatsanwaltschaft ist umfangreich: mehrfacher versuchter Mord, mehrfache qualifizierte Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung, Schändung, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache Körperverletzung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie mehrfache Pornografie- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch heimliche Aufnahmen. Wie Blick berichtet, sollen insgesamt 254 sichergestellte Videos die mutmaßlichen Taten dokumentieren, auf vielen davon soll der Beschuldigte selbst zu sehen sein. Die aufwendige Auswertung dieses Bildmaterials habe das Verfahren erheblich verzögert – zwischen der Verhaftung im Herbst 2023 und der nun erfolgten Anklageerhebung liegen fast drei Jahre.

Warum der Vorwurf des versuchten Mordes im Raum steht

Die wiederholte Verabreichung der betäubenden Substanzen an die wehrlosen Opfer soll laut Anklage wiederholt zu akut lebensbedrohlichen Zuständen geführt haben – daraus leitet die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des mehrfachen versuchten Mordes ab. Die Behörden fordern deshalb eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für den ehemaligen Politiker. Er befindet sich seit seiner Verhaftung in Untersuchungshaft und bestreitet wesentliche Teile der gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Kritik am Umgang der Behörden mit den Opfern

Neben dem eigentlichen Missbrauchsfall sorgt auch das Verhalten der zuständigen Aargauer Behörden für scharfe Kritik. Obwohl die Gemeinde Untersiggenthal von den Vorwürfen gegen F. wusste, verweigerte sie Iwona L. und ihrer Tochter Berichten zufolge zunächst reguläre Sozialhilfe. Da der Politiker seiner Lebensgefährtin, die offiziell als seine Haushälterin angestellt war, entgegen dem bestehenden Arbeitsvertrag keinen Lohn zahlte, ermittelten die Behörden zusätzlich wegen eines mutmaßlichen „Scheinarbeitsverhältnisses“ und drohten Mutter und Tochter in der Folge sogar mit der Ausweisung aus der Schweiz. Das zuständige Migrationsamt hielt dabei ausdrücklich fest, dass zwar „Opfer sexueller Übergriffe“ vorlägen, dies für sich genommen aber keinen „schwerwiegenden persönlichen Härtefall“ begründe. Die Aargauer Kantonsregierung wies die Vorwürfe des unangemessenen Behördenumgangs zuletzt gegenüber SRF zurück.

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