Sporrer will Geschworenen-Wahrspruch „neu denken“ – und kämpft an mehreren Fronten

Sporrer will Geschworenen-Wahrspruch „neu denken“ – und kämpft an mehreren Fronten

Im APA-Sommerinterview hat Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) eine mögliche Reform der Laiengerichtsbarkeit angekündigt. Gleichzeitig verteidigte sie ihr umstrittenstes Projekt, die neue Bundesstaatsanwaltschaft, und äußerte sich zu Personalnot, Digitalisierung und dem seit Monaten schwelenden Spionage-Paket.

Die Laiengerichtsbarkeit auf dem Prüfstand

„Mein Ziel ist grundsätzlich, die Laiengerichtsbarkeit beizubehalten, weil es eine wichtige demokratische Errungenschaft war. Aber man muss sich natürlich anschauen, bei welchen Delikten“, erklärte Sporrer. Anlass für die Debatte ist wiederkehrende Kritik von Standesvertretern und Rechtsexperten, wonach sich Entscheidungen von Geschworenen kaum überprüfen lassen. Der sogenannte Wahrspruch – also die Schuldentscheidung der Geschworenen – benötigt derzeit keine Begründung. Zwar lässt er sich vor dem Obersten Gerichtshof mit einer Nichtigkeitsbeschwerde anfechten, dabei können aber im Wesentlichen nur formale Verfahrensmängel gerügt werden. Diesen Umstand bezeichnete Sporrer als „sehr antiquiert“ und kündigte an: „Wir werden uns das anschauen.“

Mehr Information statt Auswahlverfahren

Bei der konkreten Ausgestaltung einer möglichen Reform bevorzugt die Ministerin einen bestimmten Weg: eine umfassendere Vorbereitung der Geschworenen oder Schöffen statt eines Auswahlverfahrens. „Wobei eben der Zufallsgenerator, wenn man so will, ja dem Ziel dient, dass die Breite der Bevölkerung in die Gerichtsbarkeit einbezogen wird“, so Sporrer. Sie würde „eher mehr Information, mehr Wissenstransfer vorab, als eine Auswahl“ bevorzugen. Auch Zuständigkeitsfragen sind Teil der laufenden Evaluierung, etwa ob Wiederbetätigungsverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz weiterhin bei einem Schwurgerichtshof bleiben sollen. Einen konkreten Zeitplan für die Reform konnte Sporrer nicht nennen: „Ich darf Ihnen sagen, dass mir natürlich vieles zu langsam geht.“

Bundesstaatsanwaltschaft: Kritik von fast allen Seiten

Deutlich Raum nahm im Interview auch die geplante Bundesstaatsanwaltschaft ein – nach eigenen Worten Sporrers ein „Jahrhundertprojekt“. Der bis Ende August in Begutachtung befindliche Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab 1. Jänner 2027 in allen Einzelstrafsachen ein unabhängiges Dreiergremium die bisherige Weisungsspitze der Justizministerin ablöst. Der Vorstellung des Entwurfs folgte prompt Kritik von fast allen Standesvertretungen: bemängelt wurden unter anderem die starke Einbindung des Parlaments, fachfremde Mitglieder etwa aus der Notariatskammer in der Auswahlkommission sowie die aus Sicht der Kritiker zu kurze Amtsdauer von sechs Jahren. Auf die Frage, warum diese Punkte im Entwurf nicht berücksichtigt wurden, antwortete Sporrer knapp: „Weil wir in einer Dreierkoalition sind.“ Ihr Ziel bleibe dennoch die höchstmögliche Unabhängigkeit der neuen Behörde – bis zum Ende der Begutachtungsfrist wolle man „alle Stimmen hören“. Dem Vorschlag einer längeren Amtsdauer könne sie „sehr viel abgewinnen“. Da für den Beschluss eine Zwei-Drittel-Mehrheit und damit die Zustimmung der Grünen notwendig ist, dürfte dieser Punkt in den kommenden Verhandlungen besonderes Gewicht bekommen. Laut einer früheren Angabe Sporrers im Budgetausschuss soll die neue Behörde jährlich rund neun Millionen Euro sowie 40 zusätzliche Planstellen kosten, größtenteils durch interne Umschichtungen finanziert.

Ein Spionage-Paket, das seit Monaten wartet

Für Kritik der Staatsanwaltschaften sorgt auch die geplante Ausweitung der Strafbarkeit von Spionageaktivitäten – künftig soll auch Spionage gegen internationale Organisationen strafbar werden, nicht mehr nur gegen österreichische Interessen. Bereits im Frühjahr hieß es aus Verhandlerkreisen, der Abschluss stehe kurz bevor, geschehen ist seither aber nichts. Aktuell liege das Paket „in der Koordinierung“ zwischen den Verhandlungsteams der Regierungsparteien. Auf die Frage, wie lange es noch dauern werde, antwortete Sporrer mit einem Schuss Selbstironie: „Wenn ich in der Koordinierung säße, dann wäre es morgen. Ich bin auch manchmal ungeduldig.“ Als Grund für die Verzögerung nannte sie die zeitaufwendigen Budgetverhandlungen der vergangenen Monate.

Personalnot trotz stabiler Planstellen

Anders als die meisten übrigen Ressorts musste die Justiz im laufenden Sparkurs keine Planstellen abgeben. Laut Standesvertretung fehlen dennoch rund 250 richterliche sowie 60 bis 70 staatsanwaltschaftliche Planstellen. Im Rahmen des Projekts „Aufgabenkritik“ übermittelten Standesvertretungen und Oberlandesgerichte mehr als 200 Vorschläge zur Entlastung an das Ministerium, 63 davon wurden als direkt umsetzbar eingestuft, sieben befinden sich bereits in Umsetzung – darunter eine Anhebung der Wertgrenze für die Zuständigkeit von Schöffengerichten bei Vermögensdelikten von bisher 50.000 auf künftig 100.000 Euro. „Das heißt, es müssen weniger Personen an einem Urteil mitarbeiten, weil ich jetzt mehr Einzelrichter-Zuständigkeit habe“, erklärte Sporrer. Zusätzlich soll eine Gebühr gegen Scheinberufungen eingeführt werden.

Keine Justiz-Mitsprache bei Verwaltungsgerichtshof-Spitze

Zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 der EU-Kommission, der erst vergangenen Freitag politische Einflussnahme auf die österreichische Justiz kritisierte, äußerte sich Sporrer differenziert. Die Kritik an fehlender Justizbeteiligung bei der Ernennung der Verwaltungsgerichts-Präsidenten falle zwar nicht in ihre Zuständigkeit, doch beim Verwaltungsgerichtshof selbst sowie bei Rechnungshof, Verfassungsgerichtshof, Präsidentschaftskanzlei und Volksanwaltschaft brauche es aus ihrer Sicht weiterhin eine „demokratische Legitimierung durch die Bundesregierung“ – schließlich verfüge der VwGH-Präsident über eigene Budget- und Personalhoheit. Zudem betreffe die Kritik ohnehin nur zwei der insgesamt 68 Richter am Verwaltungsgerichtshof.

KI soll Richterstellen freispielen

Auch bei der Digitalisierung setzt Sporrer auf neue Werkzeuge: Der elektronische Akt soll bis Jahresende an allen Gerichten und Behörden ausgerollt sein, Anfang kommenden Jahres sollen weitere KI-Tools folgen – etwa zur Zusammenfassung von Schriftsätzen und für Übersetzungen direkt im Akt. Werden dadurch Stellen im Supportbereich frei, sollen diese in richterliche Planstellen umgewandelt werden. Ihr eigenes Fazit zu diesem eher kleinteiligen Reformschritt: „Das klingt zwar jetzt natürlich nach: ‚Sie bäckt jetzt kleine Brötchen‘. Ja, wir backen halt jetzt kleine Brötchen, aber die stillen auch den Hunger.“

Credits: Florian Schrötter, BKA

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