Gespräche in der Schule, Gespräche mit der Bildungsdirektion – und trotzdem kamen die drei Mädchen weiterhin mit Kopftuch zum Unterricht. Nun hat ihr Vater gleich drei Strafverfügungen erhalten. Es ist einer der ersten Fälle, in denen das neue Kopftuchverbot an Schulen in Wien zu Geldstrafen führt. Und er zeigt, wie teuer das für Familien mit mehreren Kindern werden kann.
Jede Tochter ein eigener Fall
Seit Beginn des Schuljahres im September dürfen Mädchen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in der Schule kein Kopftuch tragen, das nach islamischer Tradition das Haupt verhüllt. Bei Verstößen sieht das Gesetz zunächst verpflichtende Gespräche mit den Schülerinnen und ihren Eltern vor, bleibt das Kopftuch auf, wird die Bildungsdirektion eingeschaltet. Bei der Wiener Familie führten diese Gespräche laut “Kronen Zeitung”, auf die sich “Heute” beruft, zu keiner Änderung. Weil jede Tochter als eigener Fall behandelt wird, wurden gegen den Vater drei getrennte Strafverfügungen ausgestellt.
Bis zu 2.400 Euro möglich
Das Schulunterrichtsgesetz sieht für solche Verwaltungsübertretungen Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro vor. Diese Grenzen gelten pro Verstoß, nicht pro Familie. Bei drei Fällen wären damit rechnerisch bis zu 2.400 Euro möglich. Wie hoch die drei Strafen konkret ausfallen, ist nicht bekannt. Laut “Heute” liegen sie aber bereits über dem Mindestbetrag von 150 Euro. Bestraft werden dabei die Eltern, nicht die Mädchen.
Höhere Strafen, wenn sich nichts ändert
Wie hoch eine Strafe ausfällt, hängt laut Stadt Wien vor allem davon ab, wie sich die Eltern nach den Gesprächen verhalten. Die Behörden beobachten demnach rund eineinhalb Wochen lang, ob sich etwas ändert. “Dort, wo klar ablesbar ist, dass sich gar nichts ändert, gibt es dann schon höhere Strafen”, heißt es aus dem Rathaus. Wird ein Elternteil rechtskräftig bestraft und verstößt später erneut gegen das Verbot, kann die frühere Strafe zudem bei der nächsten berücksichtigt werden.
54 Anzeigen, 13 Strafen, keine rechtskräftig
Der Fall ist nicht der einzige. Bis 23. Oktober gingen bei den Wiener Bezirksämtern laut “Krone” 54 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Kopftuchverbot ein, 13 davon führten bisher zu Strafverfügungen. Rechtskräftig war zu diesem Zeitpunkt noch keine, die Betroffenen können Einspruch erheben. Dass noch nicht alle Anzeigen erledigt sind, begründet die Stadt mit der notwendigen Prüfung von Personendaten und Verfahren.
Ein Gesetz mit Vorgeschichte
Ob das Verbot dauerhaft hält, ist noch offen. Der Verfassungsgerichtshof hatte 2020 ein Kopftuchverbot an Volksschulen aufgehoben, weil es nach Ansicht der Richter gezielt eine Religion betraf. Die Regierung hat das neue Gesetz nach eigenen Angaben so gestaltet, dass es einer Prüfung standhält. Befürworter sehen darin einen Schutz für Mädchen vor familiärem und religiösem Druck, Kritiker einen Eingriff in die Religionsfreiheit. Sollte ein Betroffener den Instanzenweg beschreiten, könnte die Frage erneut beim Höchstgericht landen.
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