2,40 oder 2,20 Euro? Finanzministerium klärt Steuerfrage bei der Paketabgabe

2,40 oder 2,20 Euro? Finanzministerium klärt Steuerfrage bei der Paketabgabe

Seit 1. Oktober zahlen Kunden großer Onlinehändler bei jeder Bestellung die neue Paketabgabe. Doch wie viel genau, darüber herrschte wochenlang Unklarheit – selbst im Finanzministerium. Es geht um die Umsatzsteuer, die auf die Abgabe aufgeschlagen wird. Jetzt gibt es eine offizielle Antwort.

Pauschal 2,40 Euro

Die Paketabgabe beträgt zwei Euro pro Bestellung. Darauf wird Umsatzsteuer fällig. Amazon verrechnet laut oe24 pauschal 20 Prozent, macht 2,40 Euro pro Bestellung. Das Problem: Nicht alle Produkte unterliegen dem Normalsteuersatz von 20 Prozent. Für Bücher etwa gilt der ermäßigte Satz von zehn Prozent. Wer nur Bücher bestellt, zahlt bei Amazon also womöglich zu viel Umsatzsteuer auf die Abgabe. Um das Geld zurückzubekommen, müssen sich Kunden laut oe24 an den Amazon-Kundenservice wenden.

Verwirrung bis ins Ministerium

Noch komplizierter wird es bei Bestellungen, die Produkte mit unterschiedlichen Steuersätzen enthalten, etwa Bücher und Kleidung. Welcher Satz gilt dann? Auf diese Frage bekam oe24 nach eigenen Angaben von verschiedenen Stellen unterschiedliche Antworten, manche änderten ihre Einschätzung bei erneuter Nachfrage. Selbst aus dem Finanzministerium kamen zunächst widersprüchliche Auskünfte. Zwei Auffassungen standen im Raum: ein pauschaler Satz von 20 Prozent, unabhängig vom Produkt, oder eine Aufteilung je nach Anteil der Produkte an der Bestellung.

Die offizielle Antwort

Nun hat sich das Finanzministerium festgelegt. “Umfasst eine Bestellung Gegenstände, die unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen unterliegen, ist die für die Bestellung erhobene Paketsteuer nach einem sachgerechten Maßstab, regelmäßig im Verhältnis der Entgelte, auf die einzelnen Lieferungen aufzuteilen, wie dies auch für einheitlich berechnete Versandkosten anerkannt ist”, heißt es auf oe24-Anfrage. Die Umsatzsteuer auf die Abgabe richtet sich also nach dem Verhältnis der Preise. Das deckt sich mit der Einschätzung von Michael Tumpel, Professor für Steuerlehre an der Johannes Kepler Universität Linz, der dazu einen Fachartikel verfasst hat.

Was das in Euro bedeutet

Ein Beispiel zeigt, um welche Beträge es geht: Wer ausschließlich Bücher bestellt, müsste auf die zwei Euro Abgabe nur zehn Prozent Umsatzsteuer zahlen, also insgesamt 2,20 Euro statt 2,40 Euro. Bei einer Bestellung, die je zur Hälfte aus Büchern und Kleidung besteht, wären es 2,30 Euro. Pro Bestellung sind das 10 bis 20 Cent. Wer häufig bestellt, für den summiert sich das, vor allem aber zeigt der Fall, wie kompliziert die Abgabe in der Praxis ist.

Ein Dauerbrenner

Die Paketabgabe sorgt seit ihrer Einführung für Diskussionen. Mit den Einnahmen will die Regierung die Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel gegenfinanzieren. NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger nannte die von ihrer Partei mitbeschlossene Abgabe einen “Murks” und will sie wieder abschaffen, Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hält an ihr fest. Ab 2027 wird sie laut Amazon auch für Spar-Abo-Lieferungen fällig.

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