Familienbonus Plus ab 2027: Eltern müssen den Bonus für ältere Kinder aufteilen

Familienbonus Plus ab 2027: Eltern müssen den Bonus für ältere Kinder aufteilen

Bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr: Der Familienbonus Plus ist eine der wichtigsten Steuerentlastungen für Familien in Österreich. An der Höhe ändert sich nichts. Neu ist ab 2027 aber, wie der Bonus zwischen den Eltern aufgeteilt werden darf. Für Kinder ab vier Jahren kann ihn nicht mehr ein Elternteil allein beanspruchen. Das kann Familien Geld kosten – und alle, die den Bonus derzeit über den Arbeitgeber beziehen, müssen ein neues Formular abgeben.

Was sich ändert

Bisher konnten Eltern den Familienbonus entweder zu 100 Prozent einem Elternteil zuordnen oder je zur Hälfte aufteilen. Ab der Arbeitnehmerveranlagung 2027 gilt für Kinder, die das vierte Lebensjahr vollendet haben, eine neue Regel, wie die Arbeiterkammer Oberösterreich am Freitag mitteilte: Erlaubt sind dann nur noch die Aufteilungen 50:50 oder 75:25. “Der Regelfall ist aber der, dass die Aufteilung wieder 50 zu 50 vorgesehen ist”, erklärte Diana Jusic, Steuerrechtsexpertin der Arbeiterkammer Kärnten, dem ORF. Wer 75 Prozent beantragt, erhält bei einem Kind unter 18 rund 1.500 Euro, der andere Elternteil die restlichen 500 Euro.

Die wichtigen Ausnahmen

Für viele Familien bleibt allerdings alles beim Alten. Ist das Kind noch keine vier Jahre alt, kann der Bonus weiterhin zur Gänze einem Elternteil zugewiesen werden. Dasselbe gilt laut AK Oberösterreich, wenn erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird oder ein jüngeres Geschwisterkind unter vier Jahren im gemeinsamen Haushalt lebt. In diesem Fall darf auch für das ältere Kind weiterhin der volle Betrag einem Elternteil zugeordnet werden. Alleinerziehende, bei denen nur eine Person anspruchsberechtigt ist, behalten ebenfalls den vollen Bonus. Wer den Bonus schon jetzt 50:50 teilt, muss nichts ändern.

Wo Geld verloren gehen kann

Der Haken liegt im Steuerrecht. Der Familienbonus ist ein sogenannter Absetzbetrag, er verringert die tatsächlich zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer. Wer kaum oder gar keine Steuer zahlt, etwa weil er Teilzeit arbeitet, kann seinen Anteil nicht oder nur teilweise nutzen. Jusic nennt im ORF ein typisches Beispiel: Verdient die Mutter so wenig, dass sie keine Lohnsteuer zahlt, muss sie trotzdem mindestens 25 Prozent des Bonus beantragen. Dieser Anteil verfällt dann, bei einem Kind bis zu 500 Euro im Jahr. Bisher hätte der besser verdienende Partner den vollen Betrag nutzen können.

Neues Formular für den Arbeitgeber

Handlungsbedarf gibt es vor allem für jene, die den Familienbonus laufend über die Lohnverrechnung erhalten. Sie müssen ihrem Arbeitgeber für 2027 eine neue Erklärung vorlegen, das Formular E 30. Für Kinder ab vier Jahren verliert die bisherige Erklärung ihre Gültigkeit. Wird das jüngste Kind im Laufe des Jahres vier, bleibt die bisherige Aufteilung laut Gewerkschaftsbund noch im Geburtstagsmonat möglich.

Welche Variante sich lohnt

Welche Aufteilung für eine Familie günstiger ist, hängt vor allem davon ab, wie viel die beiden Elternteile verdienen. “Wir empfehlen daher, sich schon jetzt beraten zu lassen, damit man kein Geld verliert”, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. In der Regel gilt: Verdient ein Elternteil deutlich weniger und zahlt wenig Steuer, ist die 75:25-Aufteilung mit dem größeren Anteil beim besser Verdienenden meist günstiger. Die Arbeiterkammern bieten dazu kostenlose Lohnsteuerberatungen an.

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