Ein 13-jähriges Mädchen bei einem Raubüberfall in Wiener Neustadt, ein Zwölfjähriger, der in Wien gemeinsam mit einem 14-Jährigen einen Gleichaltrigen ausraubt: Fälle schwerer Gewalt durch Kinder sorgen zunehmend für Schlagzeilen. Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) will darauf mit einer Gesetzesänderung reagieren. Kinder sollen künftig schon ab zwölf Jahren strafrechtlich belangt werden können, nicht erst ab 14.
13.179 tatverdächtige Kinder
Hintergrund sind Zahlen aus dem Innenministerium, auf die sich “Heute” beruft. Demnach ist die Zahl der tatverdächtigen Zehn- bis 13-Jährigen im Vorjahr um 9,4 Prozent auf 13.179 gestiegen. Laut der Kriminalstatistik ist mehr als die Hälfte der tatverdächtigen Kinder in dieser Altersgruppe nicht österreichische Staatsbürger. Strafrechtlich können sie derzeit nicht verfolgt werden: In Österreich ist strafmündig, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für jüngere Kinder ist die Kinder- und Jugendhilfe zuständig.
“Die Schmerzen sind dieselben”
Mikl-Leitner hält das für nicht mehr zeitgemäß. “Wer mit zwölf oder dreizehn Jahren schwere Gewalttaten begeht, kann derzeit strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das ist das falsche Signal”, sagte sie zu “Heute”. Für die Opfer mache es keinen Unterschied, ob ein Täter 13 oder 14 Jahre alt sei: “Die Schmerzen sind dieselben.” Ihre Forderung bringt sie im Vorfeld der Landeshauptleute-Konferenz ein. Es gehe ihr nicht darum, Kinder ins Gefängnis zu stecken, betont sie. Vielmehr brauche es altersgerechte Maßnahmen, verpflichtende Betreuung und rechtliche Möglichkeiten, um frühzeitig Grenzen aufzuzeigen. “Wer alt genug ist, schwere Verbrechen zu begehen, ist auch alt genug für die Konsequenzen.”
Was Niederösterreich schon tut
Gleichzeitig verweist Mikl-Leitner auf Maßnahmen in ihrem Bundesland. Bereits im Kindergarten sollen Respekt, gute Manieren und gewaltfreie Konfliktlösung vermittelt werden. Zudem hat Niederösterreich eine Mitwirkungspflicht für Eltern eingeführt: Wer sich weigert, bei der Integration seiner Kinder mitzuhelfen, muss mit Strafen von bis zu 2.500 Euro rechnen. “Aus den Integrationsproblemen von heute dürfen nicht die Sicherheitsprobleme von morgen werden”, sagte die Landeshauptfrau.
Ein Blick über die Grenzen
Mit einer Grenze von zwölf Jahren stünde Österreich in Europa nicht allein. In den Niederlanden liegt die Strafmündigkeit bei zwölf Jahren, in der Schweiz sowie in England und Wales sogar bei zehn. Deutschland hat wie Österreich eine Grenze von 14 Jahren. Allerdings unterscheiden sich die Systeme stark: Wo Kinder früh strafmündig sind, gelten meist eigene Verfahren und Sanktionen, die mit dem Erwachsenenstrafrecht wenig gemein haben.
Die Gegenargumente
Die Forderung ist nicht neu, die ÖVP bringt sie seit Längerem vor. Kritiker, darunter viele Jugendrichter und Kinderschutzorganisationen, halten dagegen, dass Strafverfahren und Haft bei Kindern selten helfen und eher den Weg in eine kriminelle Laufbahn ebnen. Sie setzen auf intensive sozialpädagogische Betreuung, etwa in speziellen Wohngemeinschaften. Für eine Änderung des Strafgesetzes bräuchte es im Nationalrat eine Mehrheit, in der Koalition gibt es dazu bisher keine Einigung. Ob die Landeshauptleute die Forderung gemeinsam mittragen, wird sich bei ihrer Konferenz zeigen.
Credits: Karl Wilfing from Poysdorf, Österreich – Verabschiedung Präsident aD Hans Penz, CC BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=69592469
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