Ein ungefragtes Foto von Genitalien, geschickt per Messenger oder Social Media: Seit 1. September 2025 ist das in Österreich strafbar. Jede dritte Frau hat laut einer Umfrage schon einmal solche Bilder bekommen. Doch vor Gericht landen nur wenige Fälle. In 288 Strafverfahren gab es bisher gerade einmal 14 Verurteilungen.
Was das Gesetz verbietet
Das Verbot steht in Paragraf 218 des Strafgesetzbuches, der die sexuelle Belästigung regelt. Strafbar macht sich, wer jemandem absichtlich und unaufgefordert Bilder von Genitalien schickt, egal ob Männern oder Frauen. Schon eine einmalige Zusendung reicht. Es drohen bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen. Vor dem Gesetz hatten Betroffene laut der damaligen SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim außer einer Unterlassungsklage keine Handhabe.
Die Bilanz in Zahlen
Laut Justizministerium gab es seit Inkrafttreten 288 Strafverfahren, wie die SPÖ in ihrer Bilanz zum ersten Jahrestag festhielt. 14 davon endeten mit einem Schuldspruch, 37 mit einer Diversion, also ohne Verurteilung, etwa gegen eine Geldbuße oder gemeinnützige Arbeit. In 52 Fällen mussten die Ermittlungen abgebrochen werden, weil die Täter nicht ausgeforscht werden konnten. Weitere Verfahren wurden laut SPÖ eingestellt, unter anderem wegen Beweisproblemen. In Niederösterreich gab es laut ORF 66 Verfahren, zwei Verurteilungen, sieben Diversionen, 27 Einstellungen, zwölf Abbrüche und einen Freispruch, zehn Verfahren laufen noch.
Warum so wenige Verurteilungen?
Ein großes Problem ist die Anonymität im Netz. Wer Bilder über Fake-Profile oder anonyme Konten verschickt, ist oft kaum auszuforschen. Dazu kommt die Diversion: Gerade bei Ersttätern und leichteren Delikten erledigen Staatsanwaltschaften Verfahren häufig ohne Prozess. Das Gesetz war schon vor seinem Beschluss umstritten. Der Rechtsanwaltskammertag fürchtete eine “übermäßige Kriminalisierung” bei nur einmaligem Senden, weil Empfänger den Absender blockieren könnten, das Institut für Strafrecht der Universität Innsbruck sah bei ein- oder zweimaligem Senden nur ein Bagatelldelikt. Für Diskussionen sorgte laut dem Portal Campus A auch, dass zwei Wiener Staatsanwaltschaften erste Verfahren einstellten, obwohl die Beschuldigten geständig waren. Die Grünen-Frauensprecherin Meri Disoski wollte es daraufhin per parlamentarischer Anfrage genauer wissen.
Sporrer: “Entschlossen reagieren”
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) sieht das Gesetz trotz der niedrigen Zahl an Verurteilungen als Erfolg. “Mit dem Dick-Pic-Verbot haben wir gezeigt, dass wir auch auf digitale Gewalt entschlossen reagieren”, sagte sie dem ORF. Auch Diversionen zeigten, dass Täter Verantwortung übernehmen, wenn sie mit ihrem Verhalten konfrontiert werden. Strukturelle Probleme bei der Anwendung sieht ihr Ministerium laut Campus A nicht. Als nächsten Schritt will Sporrer neue Strafbestimmungen gegen KI-generierte sexualisierte Deepfakes prüfen lassen. “Gewalt gegen Frauen hat viele, zunehmend neue Gesichter – das Recht muss stets mithalten.”
Credits: Florian Schrötter, BKA
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