Im Burgenland wird Politik längst nicht mehr bloß gemacht – sie wird inszeniert: mit wechselnden Kulissen, bemerkenswert wandlungsfähigen Darstellern und einem Drehbuch von Hollywood-Format, dessen vollständige Fassung offenbar nur einem kleinen Kreis rund um Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und seinen omnipräsenten Rechtsanwalt Johannes Zink vorliegt.
Willkommen also zu einer neuen Folge der burgenländischen Muppet-Show. Einer Vorstellung, bei der allerdings keine Stoffpuppen auf der Bühne stehen, sondern Macht, öffentliche Millionen und das Vertrauen der Bevölkerung auf dem Spiel stehen.
Die FPÖ hat sechs Informationsbegehren zu den Themenkomplexen Arthur Hunt sowie Johannes Zink und HBA Rechtsanwälte eingebracht. Allein drei davon umfassen 79 nummerierte Fragen und weit mehr als 100 einzelne Auskunftspunkte.
Nun zieht auch die ÖVP mit weiteren umfangreichen Informationsbegehren nach. Damit sollen die Beziehungen zwischen Politik, Landesunternehmen, Beratern und Rechtsanwälten umfassend durchleuchtet werden.
Die Opposition fragt damit längst nicht mehr, ob es Aufklärungsbedarf gibt. Sie fragt nur noch, wie tief sie graben muss.
Fünf Begehren, 144 Informationspunkte: ÖVP erhöht den Druck
Nachdem exxtra24 die Causa öffentlich gemacht und zentrale Fragen zu Honoraren, Mandaten, Aufsichtsratsfunktionen und möglichen Interessenkonflikten aufgeworfen hat, erhöht nun auch die ÖVP den politischen Druck.
Mit fünf Informationsbegehren und insgesamt 144 konkreten Informationspunkten will die ÖVP Vorgänge rund um die Landesregierung, Behörden, Landesgesellschaften, HBA Rechtsanwälte und Johannes Zink durchleuchten lassen. Geklärt werden soll unter anderem, welche Aufträge vergeben, welche Leistungen erbracht und welche Honorare dafür verrechnet, genehmigt und tatsächlich bezahlt wurden. Ebenso geht es um Verantwortlichkeiten, interne Entscheidungsabläufe, mögliche personelle Überschneidungen und den Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten.
Damit wird die Angelegenheit für die Landesregierung zunehmend unbequem. Denn konkrete Informationspunkte lassen sich nur schwer mit einem flotten Pressespruch, einem persönlichen Angriff auf Kritiker oder dem üblichen Hinweis auf eine angebliche Oppositionskampagne aus der Welt schaffen.
Informationsfreiheit bedeutet nicht, dass eine Landesregierung nur jene Informationen bekannt gibt, die ihr politisch gerade ins Konzept passen. Sie bedeutet, dass staatliches Handeln nachvollziehbar werden muss – besonders dann, wenn es um öffentliche Mittel, sensible Mandate und mögliche Interessenkonflikte geht.
Die kommenden Antworten werden daher auch zeigen, wie ernst das Land Burgenland und seine Unternehmen das Informationsfreiheitsgesetz tatsächlich nehmen – und wer an der Vorbereitung dieser Antworten mitwirkt.
IFG-Fragen zu HBA und Zink: Wer prüft und formuliert die Antworten?
Besonders brisant ist die exxtra24 vorliegende Information, wonach externe anwaltliche Beratung in die Beantwortung politisch sensibler IFG-Begehren eingebunden sein soll. Dabei geht es ausgerechnet um Fragen, die das berufliche Umfeld von Johannes Zink, HBA Rechtsanwälte und deren Beziehungen zum Land Burgenland sowie zu landesnahen Unternehmen betreffen.
Nach exxtra24 vorliegenden Informationen soll auch ein Rechtsanwalt aus dem engeren Umfeld Doskozils in die rechtliche Prüfung der Antworten eingebunden sein. Wer konkret beigezogen wurde und wie weit diese Mitwirkung reicht, ist bislang nicht abschließend geklärt.
Sollte sich bestätigen, dass ein Vertreter des unmittelbar betroffenen beruflichen Umfelds an der Vorbereitung der Antworten mitwirkt, wäre das ungefähr so, als würde Miss Piggy persönlich untersuchen, warum in ihrer Garderobe plötzlich sämtliche Spiegel verschwunden sind.
Selbstverständlich dürfen Behörden und Landesunternehmen bei schwierigen Rechtsfragen externe Beratung in Anspruch nehmen. Gerade bei umfangreichen Informationsbegehren kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll oder sogar notwendig sein. Entscheidend ist jedoch, wie weit diese Mitwirkung reicht.
Wird lediglich geprüft, ob die vorgesehenen Antworten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen? Oder werden auch Inhalt, Auswahl, Umfang und Ton der Antworten mitgesteuert? Wer entscheidet, welche Unterlagen tatsächlich herausgegeben werden? Wer formuliert mögliche Ablehnungsgründe? Wer nimmt Schwärzungen vor oder empfiehlt diese? Und wer kontrolliert am Ende den Kontrolleur?
Sollte ein Rechtsanwalt an Antworten mitwirken, die sein eigenes berufliches oder wirtschaftliches Umfeld beziehungsweise jenes seiner Kanzlei berühren, wäre das zumindest politisch eine bemerkenswerte Form der Selbstkontrolle. Transparenz sieht anders aus.
Das Land und die betroffenen Landesgesellschaften sollten daher offenlegen, welche externen Berater an der Bearbeitung der IFG-Begehren beteiligt sind, welchen konkreten Auftrag sie erhalten haben und wie mögliche Interessenkonflikte ausgeschlossen wurden.
Rechtsberatung oder politische Mitsteuerung: Welche Rolle spielt Johannes Zink tatsächlich?
Wie weit reicht die politische und operative Rolle von Rechtsanwalt Johannes Zink im unmittelbaren Umfeld des Landeshauptmannes tatsächlich? Bei wichtigen Terminen soll Zink regelmäßig an der Seite Hans Peter Doskozils auftreten. Dabei stellt sich zunehmend die Frage: Agiert er ausschließlich als Rechtsberater – oder zugleich als politischer Begleiter, persönlicher Vertrauter und eine Art ausgelagerte Stabsstelle des Landeshauptmannes?
Nach den exxtra24 vorliegenden Rechnungen und Abrechnungsunterlagen wurden über die Landesholding regelmäßige Jour-fixe-Termine unter dem Betreff „Rechtliche Begleitung – Jour fixe“ verrechnet. Zum sprichwörtlichen burgenländischen Freundschaftstarif erfolgte diese Begleitung jedenfalls nicht, sondern gegen entsprechend hoch dotierte anwaltliche Honorare.
Damit geht es längst nicht mehr nur um die Höhe der verrechneten Beträge. Entscheidend ist vielmehr, welchen konkreten Auftrag Zink beziehungsweise seine Kanzlei erhalten hat, welche Leistungen davon umfasst waren und wo die Grenze zwischen juristischer Beratung und politisch-operativer Mitwirkung gezogen wurde.
Da drängt sich beinahe das Bild von Statler und Waldorf auf: gemeinsam in der Loge, stets nah am Geschehen und mit einem Kommentar zu jeder Vorstellung – mit dem entscheidenden Unterschied, dass die Honorarnoten für dieses Schauspiel am Ende offenbar bei öffentlichen Stellen landen. Nur die Türen einer ganz bestimmten Loge blieben Zink bislang verschlossen. Über das Warum wird bis heute lediglich hinter vorgehaltener Hand gesprochen.
Fast 50.000 Euro für die Asbest-Causa
Zwei exxtra24 vorliegende HBA-Honorarnoten tragen den Betreff „Land Burgenland / Asbest-ZIW“. Eine Rechnung beläuft sich auf 20.020,01 Euro brutto, die zweite auf 29.885,89 Euro brutto. In Summe wurden damit 49.905,90 Euro verrechnet.
Eine Rechnung ist noch kein Beweis für ein Fehlverhalten. Sie ist aber ein ziemlich guter Anlass, Fragen zu stellen.
Denn Johannes Zink ist nicht irgendein Rechtsanwalt. Er gilt als langjähriger Berater im Umfeld Doskozils, ist Partner und geschäftsführender Gesellschafter von HBA Rechtsanwälte und bekleidet beziehungsweise bekleidete mehrere Funktionen im Umfeld landesnaher und privater Unternehmen. Dazu zählen seine Funktionen bei der Burgenland Energie AG sowie als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Granit Holding.
Nach Informationen von exxtra24 soll Zink zudem an Gesprächen im Umfeld der Asbest-Taskforce teilgenommen haben. Auch das beweist für sich genommen kein rechtswidriges Verhalten. Angesichts seiner unterschiedlichen Mandate und Funktionen macht es jedoch eine vollständige Offenlegung seiner Rolle, seines Auftrags und der vorgenommenen Kollisionsprüfungen unverzichtbar.
In welcher Funktion nahm Zink an diesen Gesprächen teil? Wer beauftragte ihn? Wen vertrat er dabei? Welche Informationen und Unterlagen erhielt er? Wurde seine Funktion bei der Granit Holding gegenüber sämtlichen Beteiligten offengelegt? Wurden mögliche Interessenkonflikte geprüft und dokumentiert? Wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis?
Genau solche Fragen sollen Informationsbegehren beantworten. Sie dürfen nicht hinter neuen anwaltlichen Formulierungen, umfangreichen Schwärzungen oder möglichst eng ausgelegten Ablehnungsgründen verschwinden.
Und wo sind eigentlich die grünen Muppets?
Politisch bemerkenswert still bleibt bislang die grüne Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner – ebenso wie ihr neuer Büroleiter, der offenbar direkt vom (T)Raumschiff Surprise in der burgenländischen Regierungszentrale gelandet ist.
Von einer Partei, die Transparenz, Kontrolle und saubere Regierungsführung regelmäßig zu ihren politischen Kernthemen erklärt, wäre in einer derart sensiblen Causa eine deutlich hörbarere Haltung zu erwarten.
Stattdessen vermittelt Haider-Wallner derzeit den Eindruck: nichts sehen, nichts hören und vor allem nichts zu unternehmen – dafür Landeshauptmann Hans Peter Doskozil hundertprozentig unterstützen, offenbar ohne allzu viele kritische Fragen zu stellen.
Diese politische Passivität könnte für die Grünen noch Folgen haben. Wer in der Regierungslimousine Platz nimmt, darf sich nicht wundern, wenn die eigenen Transparenzversprechen irgendwann unter die Räder geraten. Und wer aus Rücksicht auf den mächtigen Koalitionspartner lieber schweigt, könnte bei der nächsten Wahl unsanft daran erinnert werden, dass Regierungssitze keine Dauerparkplätze sind.
Dann heißt es für die Grünen womöglich schneller als gedacht: raus aus der Regierungslimousine und zurück aufs Lastenfahrrad – diesmal allerdings nicht auf dem Beifahrersitz, sondern kräftig strampelnd in Richtung Oppositionsbank.
Jetzt wächst auch der mediale Druck in der Asbest-Causa
Nachdem exxtra24 die Causa aufgegriffen, zentrale Vorgänge mit Dokumenten und Honorarnoten belegt und konkrete Fragen zu Verantwortlichkeiten und möglichen Interessenkonflikten gestellt hat, berichten nun auch weitere Medien über den Asbest-Komplex im Burgenland.
Das ist erfreulich. Wirklich.
Bemerkenswert bleibt dennoch, wie spät Teile der Medienlandschaft die politische und journalistische Tragweite der Vorgänge erkannt haben. Gerade bei sensiblen Verbindungen zwischen Politik, öffentlichen Unternehmen und externen Beratern ist kritische Distanz unverzichtbar.
Journalistische Unabhängigkeit zeigt sich gerade dort, wo Einladungen und persönliche Nähe in den Hintergrund treten. Und gelebte Pressefreiheit beweist sich vor allem durch kritische Fragen an jene, die politische Verantwortung tragen und öffentliche Mittel verwalten.
Auch für Rechtsanwalt Johannes Zink wächst damit der öffentliche Erklärungsdruck. Seine unterschiedlichen Funktionen, seine (Medien-)Netzwerke, die HBA-Honorarnoten zur Asbest-Causa und seine kolportierte Teilnahme an Gesprächen im Umfeld der Taskforce werfen Fragen auf, die sich weder durch Schweigen noch durch anwaltliche Sprachregelungen erledigen lassen.
exxtra24 wird weiterhin veröffentlichen, was sich durch Dokumente, Rechnungen, Akten und belastbare Informationen belegen lässt – unabhängig davon, welche Partei, Kanzlei, Landesgesellschaft oder Medienfreundschaft davon betroffen ist.
Fürsts Frontalangriff auf den Landesrechnungshof könnte zum Bumerang werden
Und dann wäre da noch SPÖ-Klubobmann Roland Fürst. Anstatt die Feststellungen des Prüfberichts Punkt für Punkt sachlich zu entkräften, nahm er den Burgenländischen Landesrechnungshof und dessen Direktor René Wenk ins Visier. Fürst rückte Wenks Auftreten in die Nähe eines „Oppositionspolitikers“ und warf ihm politische Kommunikation anstelle nüchterner Kontrolle vor.
Diese Kritik darf Fürst selbstverständlich äußern. Sie ersetzt jedoch keine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Feststellungen des unabhängigen Kontrollorgans. Nach Angaben des Landesrechnungshofes waren dem Land die wesentlichen Inhalte des Prüfberichts bereits rund 15 Wochen vor dessen Veröffentlichung bekannt. Konkrete Hinweise auf sachliche Fehler sollen während dieser Zeit nicht vorgebracht worden sein.
Wer die Arbeit eines unabhängigen Kontrollorgans öffentlich infrage stellt, sollte deshalb präzise benennen, welche Feststellungen falsch, unvollständig oder methodisch problematisch sein sollen – und diese Einwände mit nachvollziehbaren Belegen untermauern. Persönliche Angriffe und politische Zuschreibungen ersetzen keine sachlichen Gegenargumente.
Fürst sollte dabei auch bedenken: Wer anderen mangelnde Seriosität oder politische Befangenheit attestiert, muss akzeptieren, dass irgendwann auch die eigene politische Vita, Argumentation und öffentliche Selbstdarstellung kritisch betrachtet werden. Im politischen Diskurs müssen schließlich für alle dieselben Maßstäbe gelten – unabhängig von Partei, Funktion oder akademischem Titel.
Vielleicht wäre Fürsts Energie daher besser darin investiert, sich nachvollziehbar mit den Feststellungen des Landesrechnungshofes auseinanderzusetzen und zu einer transparenten Beantwortung der IFG-Fragen beizutragen. Damit ließe sich mehr Klarheit schaffen als mit dem Versuch, den Direktor eines unabhängigen Kontrollorgans politisch einzuordnen.
Wer Steuergeld verwaltet, schuldet der Öffentlichkeit klare Antworten
Das Informationsfreiheitsgesetz wurde nicht beschlossen, damit Landesregierungen anschließend hochbezahlte Rechtsanwälte engagieren, um möglichst kunstvoll zu erklären, warum die Öffentlichkeit bestimmte Informationen besser nicht erfahren sollte.
Die Bürgerinnen und Bürger finanzieren das Land, seine Unternehmen, seine Berater und letztlich auch deren Honorare. Deshalb haben sie ein Recht auf klare, vollständige und überprüfbare Antworten.
Sollte externe Rechtsberatung eingesetzt werden, um eine rechtssichere und möglichst umfassende Offenlegung zu gewährleisten, ist dagegen wenig einzuwenden. Sollte sie hingegen dazu dienen, den Informationszugang möglichst eng auszulegen, Dokumente zurückzuhalten, umfangreiche Schwärzungen zu empfehlen oder politisch unangenehme Sachverhalte sprachlich weichzuzeichnen, würde das dem Geist der Informationsfreiheit widersprechen.
Genau daran wird die Qualität der kommenden Antworten zu messen sein:
Werden die konkreten Fragen beantwortet? Werden die verlangten Unterlagen vollständig offengelegt? Werden Honorare, Aufträge und Zuständigkeiten nachvollziehbar dargestellt? Und werden mögliche Interessenkonflikte dokumentiert und transparent behandelt?
Oder erhält die Öffentlichkeit am Ende viele Seiten Papier, aber nur wenige tatsächliche Antworten?
Vorhang auf für die nächste Folge – diesmal mit Antworten
Die FPÖ wartet auf die Beantwortung ihrer Informationsbegehren. Die ÖVP legt 144 weitere IFG-Fragen nach. Der Sonderlandtag steht unmittelbar bevor, ebenso der Bundesrechnungshofbericht und weitere politische Auseinandersetzungen. Andere Medien beginnen, den Asbest-Komplex und weitere Vorgänge rund um das Land Burgenland genauer aufzugreifen.
Und exxtra24 wird weiterhin genau hinsehen: Wer formuliert welche Antworten? Wer wird dafür bezahlt? Welche Unterlagen werden offengelegt? Welche Informationen werden zurückgehalten? Und wessen Interessen werden dabei tatsächlich geschützt?
Doskozil, sein Küchenkabinett und Johannes Zink geraten damit zunehmend in Erklärungsnot. Nicht allein wegen einer politischen Inszenierung, sondern aufgrund konkreter Unterlagen, Rechnungen, Funktionen und zahlreicher offener Fragen.
Gerade deshalb wäre die vollständige und nachvollziehbare Offenlegung jetzt der einfachste Weg, sämtliche Verdächtigungen auszuräumen. Wer sauber gearbeitet hat, muss Transparenz nicht fürchten.
Und die Moral von der Geschicht’: Schon bald werden sich die Burgenländerinnen und Burgenländer fragen, wer in dieser politischen Muppet-Show welche Rolle spielt.
Zumindest Statler und Waldorf scheinen bereits besetzt zu sein.
Bleibt nur noch zu klären, wer Kermit ist, wer Miss Piggy, wer Gonzo – und wer auf der Seebühne für die letzte große Vorstellung das wilde Tier gibt.
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