Ein Pariser Berufungsgericht hat die Verurteilung von Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt – die Strafe aber deutlich gemildert. Die Präsidentschaftswahl 2027 rückt wieder in den Bereich des Möglichen. Doch Le Pen selbst hat zuletzt ausgeschlossen, mit einer elektronischen Fußfessel zu kandidieren.
Das Urteil im Detail
Das Pariser Berufungsgericht verkündete am Dienstag sein Urteil: Marine Le Pen ist der Veruntreuung öffentlicher Gelder sowie der Beihilfe schuldig, wie Euronews und t-online übereinstimmend berichten. Die Strafe fiel aber milder aus als in erster Instanz: Das Gericht verurteilte sie zu drei Jahren Haft – davon zwei Jahre auf Bewährung und ein Jahr mit elektronischer Fußfessel, wie NZZ und derStandard bestätigen. In erster Instanz hatte das Gericht noch vier Jahre verhängt, davon zwei mit Fußfessel und zwei auf Bewährung.
Entscheidend für die politische Zukunft: Das Gericht verkürzte das Kandidaturverbot deutlich. Statt fünf Jahren sofortigem Ausschluss aus öffentlichen Ämtern erhält Le Pen nun ein Kandidaturverbot von 45 Monaten, davon 30 Monate auf Bewährung, wie Euronews berichtet. Das bedeutet: Grundsätzlich wählbar – aber mit einer Fußfessel am Knöchel.
Was das Urteil zur Fußfessel bedeutet
In ersten Instanz hatte Le Pen mit sofortiger Wirkung ihr passives Wahlrecht verloren – eine Kandidatur 2027 wäre damit ausgeschlossen gewesen. Das Berufungsurteil gibt diese Entscheidung nun faktisch zurück an Le Pen selbst. Laut t-online und NZZ hatte sie in Interviews jedoch mehrfach erklärt: „Mit einer elektronischen Fußfessel werde ich nicht in den Wahlkampf ziehen.“ Ob sie diese Aussage nach dem heutigen Urteil revidiert, wollte sie laut t-online am Abend in einer Fernsehansprache klarstellen.
Der Hintergrund des Prozesses
Der Scheinassistenten-Skandal beschäftigt die französische Justiz seit Jahren. Zwischen 2004 und 2016 sollen Abgeordnete von Le Pens damaliger Partei Front National – heute Rassemblement National (RN) – Geld für parlamentarische Assistenten im Europaparlament erhalten haben, die aber zumindest teilweise für die Partei gearbeitet hätten, wie NZZ und Euronews berichten. Le Pen wies jede Verantwortung zurück. Neben ihr standen die Partei selbst sowie elf weitere Angeklagte vor Gericht.
Politische Konsequenzen: Bardella wartet
Für den RN ist das Urteil ein begrenzter Erfolg – Le Pen bleibt wählbar, kämpft aber mit der Fußfessel-Frage. In Umfragen liegt ihr RN laut t-online mit 31 bis 36 Prozent deutlich in Führung – vor Emmanuel Macrons Nachfolgern und der Linken. Macron selbst darf nach zwei Amtszeiten nicht mehr antreten. Sollte Le Pen auf eine Kandidatur verzichten, steht ihr Ziehsohn Jordan Bardella bereit, wie NZZ und t-online berichten. Bardella führt aktuelle Umfragen mit weitem Abstand an und distanziert sich wirtschaftspolitisch zunehmend von Le Pen.
EINORDNUNG DER REDAKTION
Das Berufungsurteil ist in seiner Wirkung ein politischer Kompromiss – auch wenn es juristisch eigenständig ist. Le Pen ist verurteilt, bleibt aber kandidierbar. Die Entscheidung, ob sie 2027 antritt, liegt nun bei ihr selbst – und bei der Frage, ob eine Kandidatur mit Fußfessel politisch durchhaltbar ist. Dass selbst linke Beobachter in Frankreich von „politischer Strafjustiz“ gesprochen hatten, zeigt, wie polarisierend der Fall ist. Was bleibt: Eine rechtskräftige Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder – und eine Partei, die sich bereits auf beide Szenarien vorbereitet hat.
Credits: Vox España – https://www.flickr.com/photos/voxespana/54314871070/, CC0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=159513878 (KI-erweitert)
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