Ein falscher Abzug, Jahre unbemerkt, entdeckt von einer Linzerin, die ihren Bescheid genau gelesen hat: Das Arbeitsmarktservice muss rund 250.000 Menschen Arbeitslosengeld und Notstandshilfe nachzahlen. Nun ist klarer, um welche Beträge es geht. Im Schnitt sind es rund 400 Euro, in Einzelfällen bis zu 2.500 Euro. Einen Antrag stellen muss niemand.
Drei Prozent zu viel abgezogen
Der Fehler steckt in der Berechnung des früheren Nettoeinkommens, auf dem das Arbeitslosengeld beruht. Das AMS zog dabei laut “Heute” pauschal einen Arbeitslosenversicherungsbeitrag von drei Prozent ab. Menschen mit niedrigen Einkommen zahlen diesen Beitrag in Österreich aber gar nicht oder nur teilweise, er ist sozial gestaffelt. Durch den vollen Abzug fiel das rechnerische Nettoeinkommen niedriger aus, und damit auch die Unterstützung. Eine Frau aus Linz bemerkte das und zog vor Gericht. Am 3. Juli 2026 stellte der Verwaltungsgerichtshof klar, dass die gestaffelten Beiträge berücksichtigt werden müssen.
1,10 Euro pro Tag
Pro Tag fehlten den Betroffenen laut “Kronen Zeitung”, auf die sich “Heute” beruft, im Schnitt rund 1,10 Euro. Über Monate oder Jahre summiert sich das. Wer etwa mehr als zwei Euro pro Tag zu wenig bekommen hat und drei Jahre durchgehend Leistungen bezog, kann auf rund 2.500 Euro kommen. Ein Pauschalanspruch ist das nicht, die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Insgesamt rechnet das Sozialministerium mit Nachzahlungen von rund 135 Millionen Euro. Rechnerisch wären das bei 250.000 Betroffenen etwa 540 Euro pro Person, mehr als die genannten 400 Euro im Schnitt. Wie sich der Unterschied erklärt, geht aus den Berichten nicht hervor.
“Den Menschen steht diese Nachzahlung zu”
Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) lässt keinen Zweifel: “Den Menschen steht diese Nachzahlung zu.” Betroffen sind sowohl Bezieher von Arbeitslosengeld als auch von Notstandshilfe, aktuelle wie ehemalige. Das AMS prüft alle Fälle automatisch und berechnet die Ansprüche rückwirkend neu. “Das AMS meldet sich, sobald der Fall geprüft ist. Das Geld soll nach Möglichkeit noch 2026 fließen”, heißt es aus dem Ministerium. Für viele könnte es aber bis Jänner 2027 dauern, einen einheitlichen Auszahlungstermin gibt es nicht.
Nur drei Jahre zurück
Eine wichtige Einschränkung betrifft die Verjährung. Nachgezahlt werden soll für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vor dem 22. September 2026 – dem Tag, an dem die Gerichtsentscheidung beim AMS einlangte. Damit Betroffene durch die lange Bearbeitungszeit keine Ansprüche verlieren, will die Regierung gesetzlich festlegen, dass die Verjährungsfristen ab diesem Datum ruhen, bis die Fälle abgewickelt sind. Laut “Heute” hatte das AMS allerdings 18 Jahre lang nach der fehlerhaften Methode gerechnet. Wer schon länger zurückliegende Leistungen bezog, geht demnach leer aus.
Was Betroffene tun müssen
Nichts – zumindest vorerst. Ein Antrag ist nicht nötig, wer Anspruch hat, wird nach der Prüfung automatisch vom AMS verständigt. Wie viel im Einzelfall zurückfließt, lässt sich erst nach der Neuberechnung sagen.
AMS, Fotostudio B&G
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