Albanischer Botschafter Fate Velaj im Fokus – 149 IFG-Fragen an die Universität für angewandte Kunst

Albanischer Botschafter Fate Velaj im Fokus – 149 IFG-Fragen an die Universität für angewandte Kunst

Der Druck auf Fate Velaj, den albanischen Botschafter in Wien und Vertrauten von Ministerpräsident Edi Rama, steigt weiter. Nach einer parlamentarischen Anfrage der NEOS und einem umfangreichen IFG-Antrag an das österreichische Außenministerium rückt nun seine akademische Vergangenheit in den Fokus: exxtra24 richtet 149 Fragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Universität für angewandte Kunst Wien. Dabei geht es um seine Zulassung, seinen Studienabschluss, mögliche Plagiate und etwaige Interventionen. Wie lange schaut das albanische und österreichische Außenministerium beim Skandal Botschafter Fate Velaj noch zu?

Die Causa Fate Velaj bekommt eine neue Dimension. exxtra24 richtet einen umfangreichen IFG-Antrag gleichzeitig an Rektorat, Senat und Universitätsrat der Universität für angewandte Kunst Wien.

Nach Außenministerium jetzt Universität

Bereits 2024 beschäftigte Velajs Bestellung zum albanischen Botschafter das Parlament. Der damalige NEOS-Abgeordnete Dr. Helmut Brandstätter stellte gemeinsam mit weiteren Abgeordneten die parlamentarische Anfrage 18722/J zum „Status der Bestellung des albanischen Botschafters in Wien“. Mittlerweile hat exxtra24 zusätzlich 88 IFG-Fragen an das von Beate Meinl-Reisinger geführte Außenministerium gerichtet. Nun folgt die Universität.

Wie kam Fate Velaj an die Angewandte?

Eine zentrale Frage lautet: Welche konkrete Qualifikation berechtigte Fate Velaj damals zur Aufnahme seines Studiums beziehungsweise Universitätslehrgangs? Die Universität soll offenlegen, welche Zulassungsvoraussetzungen galten, welchen Schulabschluss und welche beruflichen beziehungsweise akademischen Qualifikationen Velaj nachwies und wer seine Zulassung genehmigte. Dabei soll auch geklärt werden, ob eine berufliche Ausbildung beziehungsweise Tätigkeit als Elektriker dokumentiert war und welche Bedeutung diese für die Zulassung hatte. Entscheidend ist: Welche Nachweise befanden sich zum Zeitpunkt der Zulassung tatsächlich im Universitätsakt?

Plagiatsprüfer Stefan Weber untersuchte Arbeit

Besonders brisant ist Velajs universitäre Arbeit „Good Morning, Balkan“, die vom österreichischen Plagiatsprüfer Dr. Stefan Weber untersucht wurde. Weber erhob erhebliche Kritik an Textübernahmen und wissenschaftlicher Qualität. Nach seiner Analyse sollen unter anderem Passagen aus einer Veröffentlichung von Dr. Emil Brix übernommen worden sein. Ob daraus universitätsrechtliche Konsequenzen entstehen, ist damit nicht entschieden. exxtra24 will daher wissen: Wer betreute, begutachtete und beurteilte die Arbeit positiv? Wurde damals eine Plagiatsprüfung durchgeführt? Und wie reagierte die Universität auf Webers spätere Analyse?

Was wusste die Universität – und seit wann?

Die 149 Fragen sollen auch den internen Umgang mit der Causa klären. Wann erfuhren Rektorat, Senat und Universitätsrat von möglichen Unregelmäßigkeiten oder den Plagiatsvorwürfen? Gab es interne Prüfungen, E-Mails, Aktenvermerke oder Rechtsgutachten? Zudem will exxtra24 wissen, warum frühere Presseanfragen nach Darstellung der Redaktion nicht beziehungsweise nicht inhaltlich beantwortet wurden.

Brisante Spur zur „Kristal“-Universität

Auch Velajs akademische Vergangenheit in Albanien ist Teil des Antrags. Albanische Medien berichteten über einen Masterabschluss Velajs an der privaten Universität „Kristal“. 2014 berichtete DER STANDARD über die Schließung zahlreicher albanischer Privatuniversitäten nach einer Überprüfung des Hochschulsektors. Später berichtete KOHA über die Festnahme eines früheren Verantwortlichen der „Kristal“-Universität im Zusammenhang mit dem Verdacht des Verkaufs von Diplomen. Die Universität soll deshalb offenlegen, ob ein „Kristal“-Abschluss in seinem Akt liegt, ob dieser für Zulassung oder Anrechnung relevant war und ob seine Echtheit überprüft wurde.

Gab es politische Interventionen?

Ein weiterer Fragenkomplex betrifft mögliche politische Einflussnahmen. Die Universität soll mitteilen, ob dokumentierte Kontakte oder Interventionen im Zusammenhang mit Velajs Studium oder der späteren Aufarbeitung existieren – insbesondere mit dem zuständigen Kunst- und Kulturressort sowie den Büros von Andreas Babler oder Josef Schellhorn. Auch nach Kontakten von Fate Velaj selbst, albanischen Behörden oder diplomatischen Stellen wird gefragt. Zusätzlich wirft das Sponsoring einer Lesung von Fate Velaj in Traiskirchen Fragen auf: Nach Angaben der Redaktion war auf der Einladung das von Andreas Babler geführte Ministerium als Sponsor angeführt. exxtra24 will deshalb wissen, in welcher Form und Höhe das Sponsoring erfolgte, ob öffentliche Mittel eingesetzt wurden und wer die Unterstützung genehmigte. Die Nennung als Sponsor belegt für sich genommen keine Einflussnahme auf universitäre Entscheidungen. exxtra24 behauptet nicht, dass politische Interventionen stattgefunden haben. Der IFG-Antrag soll klären, ob entsprechende Aufzeichnungen existieren.

Jetzt sind auch Senat und Universitätsrat gefragt

Der IFG-Antrag richtet sich bewusst nicht nur an das Rektorat. Senat und Universitätsrat sollen offenlegen, wann sie von der Causa erfuhren, ob sie bereits behandelt wurde, ob eine interne oder externe Untersuchung verlangt wurde und ob mögliche organisatorische oder personelle Konsequenzen diskutiert wurden. Zusätzlich will exxtra24 wissen, ob es in den vergangenen zehn Jahren weitere Fälle gab, bei denen Zulassungsvoraussetzungen nachträglich infrage gestellt, Plagiatsverfahren geführt oder akademische Abschlüsse aberkannt wurden. Dabei werden ausdrücklich Fallzahlen und anonymisierte Unterlagen, nicht die persönlichen Daten anderer Studierender, verlangt.

149 Fragen – Antworten zur akademischen Vergangenheit von Fate Velaj gefordert

Die Causa Fate Velaj erreicht damit eine neue Ebene. Nach Fragen rund um seine Bestellung zum Botschafter geht es nun um seine akademische Vergangenheit und den Umgang der Universität mit den erhobenen Vorwürfen.

Im Kern stehen fünf Fragen:

Mit welchen Voraussetzungen wurde Fate Velaj zugelassen? Welche Dokumente legte er vor? Wer prüfte und genehmigte diese? Wie wurde seine Arbeit beurteilt? Und was wusste die Universität später über die erhobenen Vorwürfe?

149 IFG-Fragen sollen darauf Antworten liefern. Ob sich daraus Konsequenzen für seinen akademischen Abschluss oder sein diplomatisches Amt ergeben, bleibt offen. Für Fate Velaj gilt hinsichtlich sämtlicher nicht abschließend festgestellter Vorwürfe die Unschuldsvermutung. exxtra24 gibt der Universität Gelegenheit zur Stellungnahme.

Credits: KI-generiertes Bild

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