314 Plätze pro Jahr: Europarechtler hält Quote für Familiennachzug für rechtswidrig

314 Plätze pro Jahr: Europarechtler hält Quote für Familiennachzug für rechtswidrig

Wie viele Angehörige von Flüchtlingen dürfen nach Österreich kommen? Künftig soll das eine Quote regeln: 314 Plätze pro Jahr. Doch genau diese Quote verstößt nach Ansicht des Linzer Europarechtlers Franz Leidenmühler gegen EU-Recht. Er sieht Österreich auf dem Weg zu einem Vertragsverletzungsverfahren.

“Nicht die Höhe, sondern die Quote an sich”

Leidenmühler, Vorstand des Instituts für Europarecht an der Johannes Kepler Universität Linz, hat seine Kritik in einer Stellungnahme zur geplanten Niederlassungsverordnung formuliert, wie oe24 berichtet. Das Quotensystem für Angehörige von anerkannten Flüchtlingen sei “unionswidrig”. Entscheidend sei dabei nicht, wie hoch die Quote ausfällt, sondern dass es überhaupt eine gibt. Laut den Plänen des Innenministeriums sollen für heuer und kommendes Jahr jeweils 314 Plätze für die Familienzusammenführung zur Verfügung stehen. Zum Vergleich: In den ersten neun Monaten des Vorjahres kamen laut Innenministerium noch 1.030 Menschen über den Familiennachzug nach Österreich.

Ein individuelles Recht

Leidenmühler stützt sich auf die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung aus dem Jahr 2003. Sie räumt anerkannten Flüchtlingen ein individuelles Recht ein, ihre Kernfamilie nachzuholen, also Ehepartner und minderjährige Kinder. Verweigert werden darf das nach seiner Lesart nur in Ausnahmefällen. Eine Quote, die den Nachzug unabhängig vom Einzelfall begrenzt, widerspricht aus seiner Sicht diesem Prinzip.

Die Schutzklausel “scheitert”

Die Regierung beruft sich dagegen auf eine Schutzklausel der EU, die den Mitgliedstaaten Abweichungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erlaubt. Den Familiennachzug hatte sie im März 2025 weitgehend ausgesetzt und das damit begründet, dass Sozial- und Bildungssystem überlastet seien. Leidenmühler hält diese Begründung für nicht tragfähig. Eine Rechtfertigung über die Schutzklausel “scheitert”, schreibt er. Der Europäische Gerichtshof habe in zahlreichen Entscheidungen klargestellt, dass es sich um eine Ausnahmeregelung handle, die die Staaten nicht als Generalklausel nutzen dürften.

Gerichte könnten die Quote aushebeln

Der Jurist erwartet nicht nur Ärger aus Brüssel. Auch österreichische Gerichte könnten nach einer Anfrage beim EuGH den EU-Bestimmungen direkten Vorrang vor dem nationalen Recht einräumen und Familienzusammenführungen nach den Vorgaben der Union ermöglichen. Betroffene könnten den Nachzug damit vor Gericht durchsetzen, unabhängig von der Quote.

Monatelange Verzögerung

Für Kritik sorgt auch der Zeitplan. Die Aussetzung des Familiennachzugs war laut oe24 schon gegen Mitte des Jahres ausgelaufen, der Entwurf der Niederlassungsverordnung lag aber erst im Oktober vor. Bis dahin wurden nur besonders berücksichtigungswürdige Härtefälle bewilligt, laut Innenministerium waren es von Jänner bis September 60 Personen. Eine Stellungnahme des Innenministeriums zu Leidenmühlers Kritik liegt bisher nicht vor. Die Regierung hat ihr Vorgehen bisher stets als rechtskonform verteidigt.

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