Wöginger-Prozess: Die zweite Halbzeit beginnt – Zeugen, Chats und brisante Enthüllungen

Wöginger-Prozess: Die zweite Halbzeit beginnt – Zeugen, Chats und brisante Enthüllungen

Der Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte geht in die nächste Runde. Im Zentrum stehen Vorwürfe, die an Brisanz kaum zu überbieten sind: Ein ÖVP-Bürgermeister soll mithilfe von Thomas Schmid, dem ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, auf den Chefsessel des Finanzamts Braunau gehievt worden sein. Doch was steckt wirklich hinter den Anschuldigungen?

Ein Bürgermeister, ein Wunsch und ein Kronzeuge

Die Geschichte beginnt mit einem „Bürgeranliegen“, wie Wöginger es nennt. Der ÖVP-Bürgermeister übergab seine Bewerbungsunterlagen für den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau an Wöginger, der diese an Thomas Schmid weiterleitete. Doch laut Schmid war es mehr als nur ein Anliegen: „Es war ein parteipolitischer Wunsch“, erklärte er vor Gericht. Schmid, der mittlerweile als Kronzeuge auftritt, belastet Wöginger schwer. In einer Chatnachricht schrieb er: „Wir haben es geschafft :-)) Der Bürgermeister schuldet dir was!“ Wögingers Antwort: „Echt super!! Bin total happy.“

Zeugen und ihre Aussagen: „Die Partei steht hinter mir“

Die Verhandlungstage sind geprägt von Zeugenaussagen, die tiefe Einblicke in die Abläufe geben. Eine ehemalige Finanzbeamtin, die in vielen Begutachtungskommissionen saß, bezeichnete die Personalentscheidung für den Vorstandsposten als „interessant“. Sie selbst wurde überraschend aus der Kommission entfernt, obwohl sie am Tag der Sitzung im Dienst war. „Es hat mich gewundert, weil es ja Usus war, dass ich in meiner Funktion dorthin berufen wurde“, sagte sie.

Ein weiterer brisanter Punkt: Der Satz „Die Partei steht hinter mir“, der mehrfach vom damaligen Vorsitzenden der Kommission gefallen sein soll. Laut der Zeugin wurde dieser oft genutzt, „wenn es sonst keine Argumente gab“.

Verteidigung und Gegenangriff

Wögingers Anwalt, Michael Rohregger, versucht, die Glaubwürdigkeit von Schmid zu untergraben. Er argumentiert, dass viele von Schmids Aussagen auf Rekonstruktionen basieren und nicht auf tatsächlichen Erinnerungen. Schmid selbst bleibt jedoch bei seiner Darstellung: „Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen ausgesagt.“

Wie geht es weiter?

Der Prozess wird mit weiteren Zeugeneinvernahmen fortgesetzt. Insgesamt sind 28 Zeugen geladen, und ein Urteil wird für den 21. April erwartet. Die Spannung bleibt hoch, denn die Aussagen könnten nicht nur für die Angeklagten, sondern auch für die politische Landschaft Österreichs weitreichende Konsequenzen haben.

Quellen: oe24.at, zeit.de, kleinezeitung.at, kurier.at, ooe.orf.at
Credits: APA

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