Der Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger nähert sich seinem Ende. Heute, am 21. April 2026, läuft am Landesgericht Linz einer der letzten Verhandlungstage – das Urteil dürfte Anfang Mai fallen.
Was bisher geschah: Postenschacher im Finanzamt Braunau
Der Vorwurf klingt klassisch österreichisch: Ein ÖVP-Bürgermeister soll 2017 mit politischer Protektion den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau-Ried-Schärding bekommen haben – obwohl eine langjährige Finanzbeamtin deutlich besser qualifiziert war. Wie das Bundesverwaltungsgericht 2021 feststellte, war Christa Scharf, die das Amt zuvor interimistisch geleitet hatte, laut Gericht „erheblich höher“ qualifiziert und erhielt eine Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen.
Angeklagt sind drei Personen: ÖVP-Klubobmann August Wöginger sowie zwei Finanzbeamte, die als Vorsitzender und Mitglied der Hearingkommission fungierten. Den Beamten wird neben Amtsmissbrauch auch falsche Beweisaussage vor dem Bundesverwaltungsgericht vorgeworfen.
Schmid als Kronzeuge: Belastend und umstritten
Der bisherige Höhepunkt des Verfahrens war der Auftritt von Thomas Schmid, dem ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium und nunmehrigen Kronzeugen. Wie der ORF berichtete, schilderte Schmid vor Gericht, Wöginger habe ihm klar gesagt, „dass er für dieses Finanzamt jemanden hat – den Bürgermeister –, dass er sich den dort wünscht und dass ich mich darum kümmern soll.“ Wöginger habe mehrfach nachgehakt und „ist draufgeblieben in dieser Sache.“
Wögingers Verteidiger Michael Rohregger konterte stundenlang und versuchte herauszuarbeiten, dass Schmid vieles nur rekonstruiere und sich an Entscheidendes nicht mehr genau erinnern könne. Wöginger selbst hatte zuvor betont, er habe die Bewerbungsunterlagen des Bürgermeisters lediglich bei einem zufälligen Treffen zur Prüfung an Schmid weitergegeben – von politischer Einflussnahme will er nichts wissen.
Der Flurfunk wusste es schon vorher
Besonders brisant: Mehrere Zeugenaussagen zeichnen das Bild, dass das Ergebnis des Hearings intern schon vorab bekannt war. Wie der ORF berichtete, erinnerten sich Zeugen daran, dass im Finanzamt Linz bereits im Voraus verbreitet worden sei, dass der Bürgermeister den Job erhalten werde. Eine Prozessbegleiterin des Hearings gab an, es sei ihr im Hearing aufgefallen, dass der erstangeklagte Beamte auffällig hart gegenüber der Mitbewerberin Scharf gewesen sei.
Eine pensionierte Finanzbeamtin, die selbst in zahlreichen Begutachtungskommissionen gesessen hatte, bezeichnete die Personalentscheidung vor Gericht laut ORF als „interessante Entscheidung“ – und erklärte sich nicht erklären zu können, warum sie selbst plötzlich nicht mehr in der Kommission war.
Liveticker-Verbot und Pressefreiheitsdebatte
Für zusätzlichen Wirbel sorgte zwischendurch ein Liveticker-Verbot, das das Gericht auf Antrag der Verteidigung verhängt hatte. Wie nachrichten.at berichtete, begründete das Gericht die Entscheidung damit, eine Beeinflussung noch nicht einvernommener Zeugen nicht ausschließen zu können. Ex-Grünen-Chef Peter Pilz, Herausgeber der Plattform ZackZack, kündigte daraufhin trotzig an, persönlich aus dem Gerichtssaal zu berichten. Die Richterin hob das Verbot am darauffolgenden Freitag selbst wieder auf.
Wie geht es weiter?
Heute, am 21. April, wird laut dem offiziellen Prozessfahrplan des Landesgerichts Linz zumindest eine Zeugin einvernommen. Am 24. April sollen dann die Schlussplädoyers gehalten und die Verlesung durchgeführt werden. Das Urteil wird, wie die Salzburger Nachrichten berichten, voraussichtlich am 4. Mai gesprochen – sofern keine weiteren zeitintensiven Anträge der Verteidigung oder der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft dazwischenkommen.
Im Fall eines Schuldspruchs wegen Amtsmissbrauchs drohen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. Wöginger hat bereits angekündigt, auch bei einer erstinstanzlichen Verurteilung nicht als Klubobmann zurücktreten zu wollen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Credits: APA
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