Wöginger muss wieder vor Gericht: Die Postenschacher-Affäre lebt

Wöginger muss wieder vor Gericht: Die Postenschacher-Affäre lebt

Der ÖVP-Klubchef steht ab Mittwoch erneut wegen Amtsmissbrauchs am Landesgericht Linz. Die gekippte Diversion zwingt ihn zurück auf die Anklagebank – mit 14 Verhandlungstagen und prominentem Kronzeugen.

Der Fall kehrt zurück

Es ist ein juristisches Déjà-vu für August Wöginger. Wie oe24.at berichtet, muss der ÖVP-Klubobmann ab Mittwoch erneut vor dem Landesgericht Linz erscheinen. Der Vorwurf: Missbrauch der Amtsgewalt bei der Besetzung eines Spitzenpostens im Finanzamt Braunau-Ried-Schärding im Jahr 2017.

Eigentlich schien die Sache für Wöginger und zwei mitangeklagte Finanzbeamte im Oktober 2025 erledigt. Das Gericht bot ihnen eine Diversion an – Verantwortungsübernahme plus Geldbuße, aber ohne Verurteilung. Wöginger sollte 44.000 Euro zahlen, die beiden Beamten 17.000 und 22.000 Euro.

OLG kippt die Diversion

Doch dann kam die Wende. Das Oberlandesgericht Linz hob die Diversion auf. Wie die Oberösterreichischen Nachrichten berichten, begründete das OLG diese Entscheidung damit, dass der Fall zu schwerwiegend sei. Die Bestellung eines nicht bestgeeigneten Kandidaten habe das Ansehen der öffentlichen Verwaltung „erheblich beeinträchtigt“.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien Beschwerde eingelegt – obwohl sie zunächst die Voraussetzungen für eine Diversion „gerade noch gegeben“ sah. Nun muss der im Oktober begonnene Prozess fortgesetzt werden.

Der Vorwurf: Intervention für den Parteifreund

Laut WKStA soll Wöginger beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für einen ÖVP-Bürgermeister interveniert haben. Die fachliche Eignung sei dabei nie Thema gewesen, so die Anklage.

Besonders belastend: SMS-Nachrichten aus Schmids beschlagnahmtem Handy. Wie profil.at dokumentiert, schrieb ein mitangeklagter Finanzbeamter nach der Kommissionsentscheidung an Schmid: „Hi! mit bauchweh- aber:“ – gefolgt von einem Daumen-hoch-Emoji. Schmid antwortete: „Mein Held!“ und informierte Wöginger: „Wir haben es geschafft :-)). Der Bürgermeister schuldet dir was!“

Wögingers Reaktion laut den Chats: „total happy“.

Die übergangene Bewerberin

Die Leidtragende war Christa Scharf. Die langjährige Finanzbeamtin leitete das Finanzamt monatelang interimistisch und hatte laut Bundesverwaltungsgericht die deutlich bessere Qualifikation. Im April 2021 stellte das Gericht fest, dass Scharf „erheblich höher“ qualifiziert war als der ÖVP-Bürgermeister.

Wie neuezeit.at in einem Interview mit Scharf berichtet, wurde sie bei ihrer Bewerbung regelrecht „vorgeführt“. Die Kommission habe Fragen gestellt, „wie wenn man wen rausprüfen will“. Der neue Chef sei danach nur ein oder zwei Mal im Monat für wenige Stunden vor Ort gewesen.

Die Republik musste Scharf Schadenersatz und eine Entschädigung zahlen – ein weiterer Grund, warum das OLG die Diversion als unangemessen erachtete.

Schlüsselzeuge Thomas Schmid

Der prominenteste Zeuge wird am 9. März auftreten: Thomas Schmid, ehemaliger Generalsekretär im Finanzministerium und inzwischen offizieller Kronzeuge. Wie der ORF berichtet, erhielt Schmid im November 2024 den Kronzeugenstatus, nachdem er umfassende Geständnisse abgelegt und 260.000 Euro gezahlt hatte.

Schmids Aussagen belasten nicht nur Wöginger, sondern eine ganze Reihe hochrangiger ÖVP-Politiker – allen voran Ex-Kanzler Sebastian Kurz.

Der Marathon-Prozess

Insgesamt sind laut heute.at 13 bis 14 Verhandlungstage angesetzt. 31 Zeugen sollen gehört werden. Ein Urteil wird frühestens am 21. April erwartet.

Wöginger beteuert weiterhin seine Unschuld. Er habe lediglich ein „Bürgeranliegen“ weitergeleitet und nichts Unrechtes getan. Wie ooe.ORF.at berichtet, kündigte er an, auch bei einer erstinstanzlichen Verurteilung ÖVP-Klubobmann bleiben zu wollen.

Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Das Signal

Der Fall hat Signalwirkung. Das OLG Linz stellte unmissverständlich klar: Postenschacher ist kein Kavaliersdelikt. Die politische Besetzung öffentlicher Ämter beschädigt das Vertrauen in staatliche Institutionen – und muss vor Gericht aufgearbeitet werden.

Ob diese Botschaft ankommt, wird sich ab Mittwoch zeigen.

Credits: APA

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