Wöginger muss gehen! Richterin schickt ÖVP-Klubchef beim Prozess-Auftakt nach Hause

Wöginger muss gehen! Richterin schickt ÖVP-Klubchef beim Prozess-Auftakt nach Hause

Überraschende Wende im Linzer Landesgericht: Statt auf der Anklagebank zu schwitzen, durfte August Wöginger den Saal gleich wieder verlassen. Die Richterin fackelte nicht lange und änderte den Fahrplan.

Da staunten die Prozess-Beobachter nicht schlecht. Pünktlich war ÖVP-Klubobmann August Wöginger am Donnerstagmorgen im grauen Anzug im Linzer Landesgericht erschienen, bereit für den zweiten Akt im sogenannten „Postenschacher“-Prozess. Doch zu Wort kam er nicht. Der Schöffensenat schickte den prominenten Drittangeklagten und einen weiteren Finanzbeamten kurzerhand wieder nach Hause.

Der Grund für den ungewöhnlichen Rauswurf: Die Richterin will „reinen Tisch“ machen. Um Absprachen zu verhindern und die Wahrheit ans Licht zu bringen, sollen die drei Angeklagten strikt getrennt voneinander befragt werden. Das Nachsehen hatten die Anwälte, die laut Berichten extra aus Wien angereist waren und unverrichteter Dinge wieder abziehen mussten. Wögingers „heißer Stuhl“ blieb damit vorerst kalt – er muss erst am 3. März wieder antreten.

Finanzbeamter widerruft Reue: „Ist so“

So gehörte die Bühne allein dem Erstangeklagten, dem ehemaligen Finanzamts-Teamleiter Siegfried M. Und der sorgte für ordentlich Zündstoff. Hatte er im Vorfeld noch eine „Verantwortungsübernahme“ unterschrieben, um auf eine milde Diversion zu hoffen, wollte er davon vor Gericht plötzlich nichts mehr wissen.

Wie der Kurier schreibt, konfrontierte die Richterin den Beamten knallhart damit, dass er schriftlich Reue gezeigt habe, nun aber alles abstreite. Auf die Frage, ob er also nicht mehr hinter seiner eigenen Erklärung stehe, antwortete M. trocken: „Ist so.“ Er fühle sich „nicht schuldig“ und habe damals nur unterschrieben, um das Verfahren schnell zu beenden.

„Wollte mir auf die Zunge beißen“

Besonders brenzlig wurde es, als es um die ÖVP-Nähe des Beamten ging. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bei der Postenbesetzung parteiisch gehandelt zu haben. Die Presse zitiert aus dem Gerichtssaal, wie der Angeklagte mit einer alten Aussage konfrontiert wurde: „Die Partei steht hinter mir“, soll er einst gesagt haben.

Vor Gericht zeigte sich M. heute kleinlaut. Das sei eine „blöde Aussage“ gewesen, so die OÖ Nachrichten. Er habe sich im Moment danach sofort „auf die Zunge beißen wollen“. Einen tatsächlichen Rückhalt durch die Volkspartei bestritt er vehement. Er habe die Entscheidung für den ÖVP-Bürgermeister damals aus fachlichen Gründen getroffen, nicht weil er ein „überzeugter Schwarzer“ sei.

Republik fordert 5.000 Euro von Wöginger

Während Wöginger den Saal verlassen durfte, droht ihm finanzielles Ungemach. Die Finanzprokuratur hat sich laut Kurier dem Verfahren angeschlossen und fordert Schadenersatz. Pikantes Detail: Die Forderung von 5.000 Euro richtet sich vorerst exklusiv gegen August Wöginger. Das ist genau jene Summe, die der übergangenen, eigentlich besser qualifizierten Bewerberin als Entschädigung gezahlt wurde.

Der Prozess wird in den kommenden Tagen fortgesetzt. Ein Urteil wird für Ende April erwartet. Bis dahin gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

Quellen: oe24, Die Presse, Kurier, OÖ Nachrichten, Die Zeit
Credits: APA

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