Wegen Familiennachzug-Stopp: NGOs bringen Österreich vor die EU-Kommission

Wegen Familiennachzug-Stopp: NGOs bringen Österreich vor die EU-Kommission

Mehrere Menschenrechtsorganisationen haben wegen Österreichs anhaltendem Stopp des Familiennachzugs Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Sie fordern die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens. Das Innenministerium zeigt sich „sehr gelassen“.

Was Österreich tut – und seit wann

Seit Mai 2025 ist die Familienzusammenführung für anerkannte Schutzberechtigte in Österreich per Gesetz gestoppt. Wie der ORF berichtete, wurde die Maßnahme Anfang 2026 um weitere sechs Monate verlängert und gilt nun bis Mitte 2026. Im ersten Quartal 2026 reisten laut ORF lediglich 25 Personen im Rahmen von Ausnahmefällen zur Familienzusammenführung nach Österreich ein. Ab Jahresmitte plant Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) die Einführung eines Quotensystems, das über ein sogenanntes „Integrationsbarometer“ festlegen soll, wie viele Personen nachziehen dürfen.

NGOs: „Ausnahmezustand liegt nicht vor“

Gegen diese Politik wenden sich nun Asylkoordination Österreich, Diakonie, das International Refugee Assistance Project (IRAP) und die polnische NGO Stowarzyszenie Interwencji Prawnej – unterstützt von den Juristinnen Anuscheh Farahat und Anne Kühler. Wie die Salzburger Nachrichten berichteten, haben sie bei der EU-Kommission formell Beschwerde eingelegt und fordern die Prüfung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich.

Ihr Kernarguement: Der von der österreichischen Regierung behauptete Ausnahmezustand und die angebliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung würden schlicht nicht vorliegen. Wie vol.at berichtete, erklärten die Beschwerdeführer: „Der Gerichtshof der Europäischen Union hat wiederholt klargestellt, dass EU-Vorgaben nicht einseitig und ohne Einbindung der EU-Institutionen außer Kraft gesetzt werden dürfen.“

Asylkoordinations-Sprecher Lukas Gahleitner-Gertz richtet sich dabei direkt an den zuständigen EU-Kommissar für Asyl und Migration, den ehemaligen österreichischen Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP): Er solle ein „klares Wort“ sprechen und prüfen, ob der österreichische Ausnahmezustand rechtmäßig ausgerufen wurde.

Innenministerium: „Sehr gelassen“

Das österreichische Innenministerium reagierte laut vol.at betont entspannt. Der Familiennachzug werde durch den EU-Migrationspakt ohnehin neu geregelt und sei Teil „einer harten und gerechten Asylpolitik.“ Weitere Stellungnahmen zur konkreten Beschwerde gab es zunächst nicht.

Credits: APA

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