VIP-Behandlung hinter Gittern? Grassers früher Haftausgang sorgt für Aufruhr

VIP-Behandlung hinter Gittern? Grassers früher Haftausgang sorgt für Aufruhr

Werden alle Häftlinge in Österreich gleich behandelt? Diese Frage sorgt in Österreich für Aufregung, nachdem Details über die Haftbedingungen des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser bekannt wurden. Während das Justizministerium darauf besteht, dass Prominente keine Vorzugsbehandlung erhalten, deuten neue Zahlen auf eine andere Geschichte hin. Es scheint, als hätte Grasser ein Privileg genossen, das niemand anderem in einer ähnlichen Lage gewährt wurde.

Die brisanten Zahlen: Ein einmaliger Ausgang

Die Kontroverse dreht sich um eine parlamentarische Anfragebeantwortung des Justizministeriums. Die Daten enthüllen eine erstaunliche Tatsache: Seit 2020 war Karl-Heinz Grasser der einzige Häftling mit einer Haftstrafe von mindestens vier Jahren, dem innerhalb der ersten zwei Monate nach Haftantritt ein Ausgang gewährt wurde.

Laut den Zahlen des Ministeriums erhielten seit 2020 insgesamt 294 Häftlinge einen Ausgang innerhalb der ersten zwei Monate hinter Gittern. Doch nur in einem dieser Fälle hatte der Insasse eine Haftstrafe von vier Jahren oder mehr. Dieser eine Fall war Karl-Heinz Grasser. Diese Enthüllung hat die Vorwürfe eines „Promi-Bonus“ für den prominenten Ex-Politiker befeuert.

Mithäftlinge beschweren sich: „Wir mussten monatelang warten“

Die offiziellen Daten scheinen zu bestätigen, was Mithäftlinge schon lange behaupten. Insassen der Justizanstalt „Ziegelstadl“ in Innsbruck beschwerten sich gegenüber oe24, dass sie viele Monate auf ihren ersten Ausgang warten mussten – ein Gegensatz zu Grassers früher Lockerung. Im Durchschnitt erhält ein Häftling seinen ersten Ausgang nach etwa 5,1 Monaten, was 37 % der gesamten Strafzeit entspricht. Grassers Zeitplan scheint eine deutliche Ausnahme von dieser Regel zu sein.

Justizministerium bestreitet jede Bevorzugung

Trotz der belastenden Zahlen bestreitet das Justizministerium offiziell jede Bevorzugung. In seiner Antwort erklärt das Ministerium, dass es keine gesetzlich festgelegte Wartezeit gibt, bis ein Häftling Anspruch auf eine Vollzugslockerung hat. Entscheidungen würden von Fall zu Fall von einem interdisziplinären Team getroffen, das Faktoren wie Verhalten und soziale Kontakte bewertet. „Alle Ansuchen auf Vollzugslockerungen werden im Sinne dieser einheitlichen Vorgehensweise bearbeitet und entschieden“, heißt es in der Stellungnahme, die abschließend festhält, dass keine Bevorzugung existiere.

Das Ministerium fügte hinzu, dass Grasser, wenn man Häftlinge mit Haftantritt vor 2020 einbezieht, einer von neun Gefangenen mit einer Strafe von über vier Jahren sei, die frühzeitig eine Form der Lockerung erhielten. Bei fast 10.000 Menschen, die derzeit in Österreich inhaftiert sind, beruhigt dies die öffentliche Debatte jedoch kaum, ob der ehemalige Minister eine Sonderbehandlung erhielt, von der normale Bürger nur träumen können.

Credits: APA

Quelle: oe24

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