Ein Jahr nach dem medialen Wirbel um ein umstrittenes Social-Media-Video ist die Sache für Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger juristisch vom Tisch: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat die Ermittlungen wegen Verhetzung eingestellt.
Der Auslöser: ein Video mit Pappkrone
Im Zentrum der Affäre stand ein Social-Media-Video der Tiroler FPÖ, in dem Abwerzger mit einer Pappkrone eines Fast-Food-Unternehmens auf dem Kopf zu sehen war. Versehen war die Sequenz mit der Einblendung „FPÖ auf dem Weg zum Gate – Es geht los“ sowie einem Feuer- und einem Flugzeug-Emoji. Kritiker sahen darin eine Anspielung auf ein 2021 viral gegangenes Video, in dem ein Mann mit ähnlicher Krone auf dem Kopf in einem Flugzeug eine andere Person rassistisch beschimpft und beleidigt hatte – ein Video, das in der rechtsextremen Szene seither als Symbol für Gewalt gegenüber Schwarzen Menschen gilt.
Abwerzger widerspricht der Deutung
Abwerzger und seine Landespartei wiesen diese Interpretation stets entschieden zurück. Das Video thematisiere die Abschiebung illegaler Migranten und verbinde „auf humoristische Weise den Namen des Schnellrestaurants, die Selbstdarstellung als ‚König der Abschiebungen‘ sowie die programmatische Ausrichtung der Partei in Migrationsfragen“. Er habe das ursprüngliche „Burger King“-Video aus dem Jahr 2021 gar nicht gekannt, betonte Abwerzger mehrfach. Er lasse sich nicht in ein Eck drängen: „Verwerflich ist es, da irgendeinen Konnex zu was anderem herzustellen.“
Immunität aufgehoben, Verfahren eingeleitet
Die Angelegenheit war im Juli 2025 so weit eskaliert, dass die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Aufhebung der Immunität des freiheitlichen Klubobmanns an den Tiroler Landtag stellte – dem das Landesparlament schließlich entsprach. Erst damit konnten die eigentlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Verhetzung beginnen.
Staatsanwaltschaft: Kein eindeutiges Aufstacheln erkennbar
Nach umfangreichen Erhebungen sah die Innsbrucker Staatsanwaltschaft letztlich keinen Grund für eine Anklage gegen den seit 2013 amtierenden Tiroler FPÖ-Chef und Rechtsanwalt. Der Tatbestand der Verhetzung sei unter anderem dann erfüllt, wenn jemand zu Hass oder Gewalt gegen andere Menschen aufstachle. Ein solches Aufstacheln lasse sich dem Video jedoch auch objektiv „nicht eindeutig entnehmen“, hieß es aus der Behörde, die zugleich einräumte, selbst von einem Bezug zum ursprünglichen „Burger King“-Video auszugehen. Im Zweifel seien mit dem Video „nur die migrationspolitische Position der FPÖ dargestellt“ worden. Das Ermittlungsverfahren gegen Abwerzger sowie gegen allenfalls medienrechtlich verantwortliche Personen sei daher einzustellen gewesen.
Abwerzger „erleichtert“ – mit Seitenhieb
Abwerzger selbst reagierte gegenüber der APA „erleichtert“, habe aber ohnehin stets mit einer Einstellung gerechnet. Nachdenklich mache ihn hingegen, was mit „überzogener medialer Berichterstattung und tatsachenwidrigen Behauptungen eines Abgeordneten“ erreicht werden könne – eine Anspielung, die sich offenbar gegen den NEOS-Nationalratsabgeordneten Dominik Oberhofer richtete. Das habe „nichts mehr mit inhaltlicher, politischer Auseinandersetzung zu tun“, sondern ziele darauf ab, „einem unliebsamen politischen Gegner persönlich, beruflich und politisch zu schaden“. Er lasse sich dadurch in seiner politischen Arbeit aber nicht unterkriegen, so der Landesparteiobmann, der bei der Tiroler Landtagswahl im Herbst 2027 mit der FPÖ die Nummer eins werden und anschließend Landeshauptmann werden will.
Credits: Tiroler Landtag / Christanell
Neueste Kommentare