Ukraine-Hilfe: Regierung dreht an der Geld-Schraube!

Ukraine-Hilfe: Regierung dreht an der Geld-Schraube!

Jetzt ist es fix: Die Regierung zieht bei den Familienleistungen für ukrainische Vertriebene die Zügel straffer. Ab dem 31. Oktober 2025 gelten neue, härtere Regeln für den Bezug von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Wer die staatliche Unterstützung weiterhin erhalten will, muss arbeiten oder sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) melden. Das verkündete Integrations- und Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) und sorgt damit für reichlich Gesprächsstoff.

Leistung nur noch für Arbeit oder AMS-Meldung

Die neue Regelung ist ein deutlicher Kurswechsel. Bisher erhielten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine relativ unbürokratisch Zugang zu Familienleistungen. Damit ist ab Herbst nächsten Jahres Schluss. Die Devise lautet: Fördern und Fordern.

„Wer bei uns lebt, muss Deutsch lernen, arbeiten und sich an unsere Werte halten. Wer arbeiten kann und darf, soll auch arbeiten“

, zitiert unter anderem oe24.at die Ministerin.

Wie auch die Salzburger Nachrichten berichten, bleibt die Grundversorgung für alle Vertriebenen unangetastet. Die Familienbeihilfe gibt es künftig aber nur noch obendrauf, wenn eine klare Integrationsbereitschaft gezeigt wird – entweder durch eine Berufstätigkeit oder die aktive Suche nach einem Job über das AMS. Damit will die Regierung, so Plakolm, gezielter vorgehen und sicherstellen, dass die Unterstützung bei jenen ankommt, die sie wirklich benötigen.

Plakolm: „Müssen gezielter vorgehen“

Der Hintergrund für diese Verschärfung ist auch der wachsende Spardruck. „Österreich muss weniger ausgeben. Das trifft alle Bereiche“, stellt die Ministerin unmissverständlich klar. Die Maßnahme soll verhindern, dass zu hohe Sozialleistungen eine Arbeitsaufnahme unattraktiv machen. Wie das Bundeskanzleramt auf seiner Webseite festhält, war der Anspruch auf Familienbeihilfe für ukrainische Vertriebene ohnehin bis zum 31. Oktober 2025 befristet. Nun steht die Nachfolgeregelung, die den Druck auf dem Arbeitsmarkt erhöhen soll.

Es gibt auch Ausnahmen

Ganz ohne Ausnahmen kommt aber auch die neue Regelung nicht aus. Wie vol.at berichtet, sind bestimmte Gruppen von der strengen Vorschrift ausgenommen. Dazu zählen Minderjährige unter 18 Jahren sowie Personen über 65. Auch Menschen, die aufgrund einer erheblichen Behinderung erhöhte Familienbeihilfe beziehen, sind von der Pflicht zur Arbeit oder AMS-Meldung befreit. Für alle anderen gilt jedoch: Ohne Bemühung um einen Job gibt es künftig kein zusätzliches Geld vom Staat mehr.

Credits: APA

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