Ein Wiener Verein für die Integration von Migrantinnen erhält seit Jahren steigende Fördersummen aus dem Frauenministerium – zuletzt mit einem deutlichen Sprung. Eine parlamentarische Anfrage der FPÖ zeigt nun: Bei zentralen Kontrollfragen kann das Ministerium keine Auskunft geben.
Der Verein und sein Auftrag
Die „Vereinigung für Frauenintegration“ ist im Wiener Kulturzentrum Amerlinghaus im 7. Bezirk beheimatet. Laut eigenen Angaben wurde der Verein bereits 1997 gegründet, mit dem Ziel, vor allem sozial benachteiligten Migrantinnen und deren Kindern leicht zugängliche Bildungs- und Beratungsangebote zu bieten.
Die Fördersumme im Detail
Aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ-Abgeordneten Rosa Ecker durch Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) geht hervor, dass der Verein seit 2020 insgesamt 237.445 Euro aus dem Frauenministerium erhielt. Die Förderung stieg dabei kontinuierlich: 2020 lag sie bei 16.800 Euro, bis 2023 kletterte sie schrittweise auf 20.505 Euro. 2024 folgte dann ein deutlicher Sprung auf 55.000 Euro – dieser Betrag wurde auch für 2025 und 2026 in gleicher Höhe bewilligt.
Fehlende Auswertungen zu zentralen Fragen
Brisant an der Anfragebeantwortung ist vor allem, was das Ministerium nicht liefern konnte. Zu Antrags- und Genehmigungsdaten, dem Zeitpunkt abgeschlossener Förderkontrollen sowie den Eigenleistungen des Vereins existiere keine automatisierte Auswertungsmöglichkeit, heißt es aus dem Ressort. Auf eine manuelle Erhebung dieser Daten habe man „aus verwaltungsökonomischen Gründen“ verzichtet. Auch zu Teilnahmen von Vereinsvertretern an Veranstaltungen des Ministeriums – und umgekehrt – liegen keine standardisierten Auswertungen vor, ebenso wenig zu möglichen Drittmitteln des Vereins.
Was das Ministerium dem entgegenhält
Das Frauenministerium betont in seiner Antwort gleichzeitig, dass sämtliche Fördernehmer nach Abschluss eines Projekts inhaltliche und finanzielle Berichte vorlegen müssen. Diese würden von der zuständigen Fachabteilung geprüft, bei festgestellten Unregelmäßigkeiten könnten bereits ausbezahlte Fördergelder zurückgefordert werden. Werk- oder Dienstleistungsverträge mit dem Verein habe es in den abgefragten Zeiträumen nicht gegeben.
Kein Einzelfall dieser Art
Der aktuelle Fall reiht sich in eine Reihe ähnlicher FPÖ-Anfragen der vergangenen Wochen zu Förderpraktiken des Frauenministeriums ein – erst kürzlich hatte eine vergleichbare Anfrage zu Fördermitteln für einen anderen Verein für Diskussionen gesorgt. Muster und Argumentation des Ministeriums ähneln sich dabei: Fördersummen werden mit dem gesellschaftlichen Nutzen der jeweiligen Projekte begründet, während detaillierte Kontrolldaten regelmäßig nicht automatisiert vorliegen.
Credits: BKA Christopher Dunker
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