Im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 16-Jährigen in Wien werden neue, belastende Details bekannt. Der verdächtige Syrer soll sein Opfer während der Fahrt massiv unter Druck gesetzt und mit einem Ultimatum bedroht haben. Die Jugendliche soll um ihr Leben gefürchtet haben.
Der Ablauf der Nacht
Die 16-Jährige wollte nach einem Abend in der Stadt in der Nacht auf den 6. Juli gegen halb drei Uhr morgens einfach nur nach Hause. Weil ihr Handy-Akku leer war, konnte sie weder ein Taxi rufen noch ihre Familie erreichen und suchte am Schwedenplatz nach der richtigen Nachtbus-Station. Dort wurde sie nach ihrer Aussage von einem vermeintlich hilfsbereiten Mann in einem grauen 3er-BMW angesprochen, der ihr anbot, sie nach Hause zu fahren. Laut ihren Angaben stellte sich der tatsächlich 21-jährige Syrer dabei als 19-jähriger Albaner vor.
Die Drohung während der Fahrt
Statt zur Wohnadresse des Mädchens zu fahren, soll der Verdächtige die Route in Richtung Ölhafen Lobau geändert haben. Bereits während der Fahrt soll er dem Mädchen ein Ultimatum gestellt haben: „Entweder du lässt es zu und ich fahr‘ dich danach nach Hause“, habe er gesagt, „oder ich setz‘ dich ganz weit draußen in Niederösterreich ab, von wo du niemals wieder zurückfindest.“ In einer Haltebucht beim Ölhafen soll es daraufhin zum mutmaßlichen Übergriff gekommen sein. Anschließend brachte der Mann das Mädchen nach eigenen Angaben tatsächlich nach Hause, wo sie sich sofort ihrer Mutter anvertraute.
Angst vor der Flucht
Nach eigener Aussage hatte die Jugendliche während der gesamten Fahrt große Angst und befürchtete, bei einem Fluchtversuch aus dem fahrenden Auto überfahren zu werden. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe vehement und spricht in seiner Einvernahme von einvernehmlichem Sex. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Ermittlungsstand: DNA-Beweise unter Auswertung
Die Ermittler sichern und werten derzeit DNA-Spuren aus. Die Identifikation des Verdächtigen gelang der Polizei ursprünglich über die Auswertung von Überwachungsaufnahmen, mit denen sowohl das Fahrzeug als auch der mutmaßliche Täter ausgeforscht werden konnten.
Verfahrenshilfe beantragt, Haftentscheidung Ende Juli
Der 21-Jährige hat mittlerweile einen Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt – wird diesem stattgegeben, übernimmt der Staat die Kosten für seinen Pflichtverteidiger. Über die Fortdauer der Untersuchungshaft soll am 23. Juli entschieden werden. Aktuell sitzt der Beschuldigte in der Justizanstalt Josefstadt.
Die Vorgeschichte des Falls
Der Mann war bereits im Dezember 2025 vom Landesgericht Wiener Neustadt wegen einer früheren Vergewaltigung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, das Urteil wurde am 3. Juni rechtskräftig. Statt die angeordnete Strafe am 3. Juli anzutreten, blieb der Mann fern und soll nur drei Tage später erneut zugeschlagen haben. Bereits im Vorfeld des ersten Verfahrens war er im August 2025 unentschuldigt einer Gerichtsverhandlung ferngeblieben; Recherchen des Standard zufolge war er damals tagelang weder telefonisch noch an seiner Meldeadresse erreichbar. Erst im Oktober wurde er festgenommen und in Untersuchungshaft genommen, die das Oberlandesgericht Wien später aber wieder aufhob.
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