Trotz Gerichtsverbot: Ukrainische Medien veröffentlichen gesperrte Korruptionsrecherche gemeinsam

Trotz Gerichtsverbot: Ukrainische Medien veröffentlichen gesperrte Korruptionsrecherche gemeinsam

Acht große ukrainische Medienhäuser haben sich am Freitag über ein gerichtliches Publikationsverbot hinweggesetzt und gemeinsam eine brisante Korruptionsrecherche veröffentlicht. Im Zentrum steht der Bruder des Chefs der wichtigen Ermittlungsbehörde SBI – und die Frage, wie weit die ukrainische Justiz gehen darf, um kritische Berichterstattung zu verhindern.

Der Fund: 143 Immobilien

Die Recherche stammt von der Investigativplattform „Slidstvo.Info“ und der Anti-Korruptions-Organisation Antac, die dabei mit dem internationalen Recherchenetzwerk OCCRP zusammenarbeiteten. Die Journalisten hatten über mehrere Monate Eigentumsverhältnisse untersucht und dabei 143 Wohnungen und Gewerbeimmobilien in Charkiw entdeckt, die dem Bruder von SBI-Direktor Oleksij Suchatschow zuzuordnen sein sollen. Journalist Maksym Savchuk, Ko-Autor der Recherche, erklärte, man habe dabei auch Verbindungslinien zur Ermittlungsbehörde SBI selbst freigelegt, die von Suchatschows Bruder Oleksii geleitet wird.

Wie es zum Verbot kam

Bevor die Recherche überhaupt veröffentlicht werden konnte, erwirkte die mit dem betroffenen Bruder verbundene Immobilienfirma Parkowyj-2 eine gerichtliche Verfügung. Auslöser war eine Routine-Anfrage der Journalisten: Am 24. Juni hatten sie sowohl SBI-Direktor Suchatschow als auch die Firma Parkowyj-2 um eine Stellungnahme zu den Eigentumsverhältnissen gebeten. Statt zu antworten, zog die Firma vor Gericht. Am 6. Juli – ausgerechnet an jenem Tag, an dem die gemeinsame Veröffentlichung der Recherche geplant war – untersagte Richter Serhij Wowk vom Bezirksgericht Petschersk in Kiew den beteiligten Medien und Organisationen die Publikation.

Die richterliche Begründung

Laut der Gerichtsentscheidung könnte eine Veröffentlichung der Informationen über die Immobilien, deren Erwerbsumstände und die Finanzierungsquellen dem betroffenen Bruder einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen. Zudem verletze die Publikation angeblich Geschäftsgeheimnisse der Firma Parkowyj-2. Der SBI-Direktor selbst habe keine Zustimmung zur Offenlegung der Informationen über die Immobilien seines Bruders erteilt, hieß es in der Urteilsbegründung weiter.

Scharfe Kritik von Presseschützern

Die Entscheidung löste international heftige Kritik aus. Das Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) bezeichnete das Vorgehen als beispielloses juristisches Manöver mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen für die Pressefreiheit. Olena Shcherban, stellvertretende Geschäftsführerin von Antac, nannte die Gerichtsentscheidung „offensichtlich rechtswidrig“ und einen direkten Verstoß gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie gegen ukrainisches Medienrecht. Bemerkenswert dabei: Das Gericht habe zum Zeitpunkt seiner Entscheidung noch gar keine formelle Klage vorliegen gehabt – es handelte sich um eine vorläufige Verfügung, ergangen quasi als direkte Reaktion auf die journalistische Anfrage um Stellungnahme selbst. Antac und Slidstvo.Info sehen in dem Vorgehen Anzeichen einer sogenannten SLAPP-Klage – eine strategische Klage, die gezielt eingesetzt wird, um Journalisten zu zermürben und gesellschaftlich relevante Informationen zu blockieren.

Der gemeinsame Widerstand der Medien

Am 17. Juli, unter dem Motto „Initiative 143“, veröffentlichten schließlich acht große ukrainische Medienhäuser die zuvor gesperrte Recherche gemeinsam – eine koordinierte journalistische Kampfansage gegen das gerichtliche Verbot. Der öffentlich-rechtliche Sender Suspilne, der an der koordinierten Veröffentlichung beteiligt war, erklärte dazu, man betrachte das Verbot als „einen eklatanten Akt der Zensur“ und halte es deshalb für notwendig, die Rechercheergebnisse gemeinsam mit anderen Medien herauszugeben.

Ein Politikum mit EU-Dimension

Der Fall trifft einen besonders wunden Punkt der Ukraine: Weitverbreitete Korruption gilt seit Langem als eines der größten Hindernisse auf dem Weg des Landes in die Europäische Union. Die Ukraine hat sich im Rahmen ihrer EU-Annäherung verpflichtet, bis 2027 gesetzliche Mechanismen gegen SLAPP-Klagen einzuführen – der aktuelle Fall dürfte diese Debatte zusätzlich befeuern. SBI-Direktor Oleksii Suchatschow selbst, seit Ende 2021 im Amt, hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht öffentlich geäußert, seine Behörde und das zuständige Gericht reagierten auch nicht auf entsprechende Presseanfragen.

Credits: BKA, Christopher Dunker

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