Schon seit Monaten kämpfte Sven Liebich darum, seine Haftstrafe in einem Frauengefängnis absitzen zu dürfen – jetzt kam die letztgültige Entscheidung: Der Rechtsextremist, der sich als Frau fühlt, muss in eine Haftanstalt für Männer.
Nach Jahren der Provokation, Einschüchterung und gezielter Rechtsmanipulation hat die Justiz nun ein deutliches Zeichen gesetzt: Sven Liebich (54), ein bekannter Rechtsextremist aus Halle, muss für 18 Monate ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Naumburg bestätigte am Mittwoch das Urteil der Vorinstanzen – trotz aller Tricks und Ablenkungsmanöver des Verurteilten.
Vom Hassprediger zur „Selbstbestimmung“
Liebich, der sich inzwischen „Svenja-Marla“ nennt, hatte zuletzt mit einem überraschenden Schritt für Schlagzeilen gesorgt: Nach Verurteilung in zweiter Instanz erklärte er öffentlich, sein Geschlecht gewechselt zu haben. Mit Berufung auf das seit November 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wollte er offenbar einer Unterbringung in einem Männergefängnis entgehen, berichtet die BILD.
Doch die Richter blieben unbeeindruckt. „Die Revision ist unbegründet“, heißt es in der Entscheidung des Oberlandesgerichts. Die vorangegangenen Urteile seien inhaltlich und formal korrekt gewesen, insbesondere habe das Gericht das Recht auf das letzte Wort nicht verletzt – ein häufiger Revisionsanlass. Tatsächlich hörten sich die Richter am Landgericht über fünf Verhandlungstage hinweg Liebichs ausufernde persönliche Erklärung an.
Wegen Volksverhetzung verurteilt
Liebich hatte sich über Jahre hinweg in Halle (Sachsen-Anhalt) eine Bühne geschaffen: Mit sogenannten „Montagsdemos“ agitierte er gegen Politiker, Geflüchtete, Homosexuelle und Andersgläubige, diffamierte öffentlich Personen des öffentlichen Lebens und rief wiederholt zu Gewalt auf. Im Juli 2023 war er vom Amtsgericht wegen Volksverhetzung, Billigung eines Angriffskrieges und übler Nachrede in elf Fällen zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.
Nach eigenen Angaben habe sich der Verurteilte inzwischen „aus der Öffentlichkeit zurückgezogen“ und fordere nun „Toleranz und Rücksichtnahme“ – und das aus dem Mund eines Mannes, der selbst jahrelang Intoleranz und Hass geschürt hat. Zum Verhandlungstermin in Naumburg erschien Liebich nicht.
Die Entscheidung des OLG Naumburg ist nun rechtskräftig. Wann genau die Haftstrafe angetreten wird, bleibt offen. Eine neue Debatte dürfte indes bevorstehen: Wie umgehen mit Menschen, die das neue Selbstbestimmungsgesetz nutzen, um juristische Konsequenzen zu umgehen? Liebichs Fall dürfte hier für Diskussion sorgen.
Ein deutliches Signal der Justiz
Mit dem Urteil endet ein langer juristischer Marathon – aber vielleicht auch ein unrühmliches Kapitel rechtsextremer Provokation im Osten Deutschlands. Die Justiz hat gezeigt, dass Tricks und Täuschungsversuche nicht vor der Verantwortung schützen. Der Versuch, sich durch einen nachträglichen Geschlechtswechsel der Haft zu entziehen, bleibt genau das: ein durchschaubares Manöver. Doch diesmal hat es nicht funktioniert.
Credit: APA
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