Eigentlich soll die neue Bundesstaatsanwaltschaft die Justiz aus dem Würgegriff der Politik befreien. Die Grünen sehen im aktuellen Gesetzesentwurf aber genau das Gegenteil verwirklicht – und schießen scharf gegen Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ). Der Streit zeigt: Bis zur nötigen Zweidrittelmehrheit im Parlament ist es noch ein weiter Weg.
Zadić spricht von Etikettenschwindel
Die Grünen fordern die Regierung auf, einen komplett neuen Entwurf für die Bundesstaatsanwaltschaft vorzulegen. Bei einer Pressekonferenz am Freitag wurde Justizsprecherin Alma Zadić deutlich: Die Koalition betreibe mit dem vorliegenden Gesetzestext „Etikettenschwindel“. Die neue Behörde, die künftig als oberste Weisungsspitze der Justiz die Ministerin ablösen soll, sei laut Entwurf gerade nicht unabhängig von der Politik. Ohne die Stimmen der Grünen kommt die Reform allerdings nicht durch den Nationalrat – für den Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.
Der Streitpunkt: Wer wählt die Bundesstaatsanwälte aus?
Konkret stört sich Zadić vor allem am Auswahlprozess für die drei künftigen Bundesstaatsanwältinnen und -anwälte. Von der zehnköpfigen Auswahlkommission kämen fünf Mitglieder nicht aus der ordentlichen Justiz, kritisierte sie – darunter auch Interessenvertreter von Rechtsanwälten und Notaren. Das Parlament müsse die Vorschläge der Kommission zwar nur mit einfacher Mehrheit annehmen, könne sie aber so lange zurückschicken, bis die gewünschte Person nominiert wird. „Mit so einem Prozedere kann es nur politische Absprachen geben“, so Zadić. Zusätzlich bemängelte sie die auf sechs Jahre begrenzte Amtsdauer der Bundesstaatsanwälte, wodurch sich jede Regierung in jeder Legislaturperiode die Spitze der Weisungskette quasi neu aussuchen könne.
Mit dieser Einschätzung steht die grüne Justizsprecherin nicht allein da. Bereits bei der Präsentation des Begutachtungsentwurfs Ende Juni hatten laut einem Bericht der Salzburger Nachrichten fast alle Standesvertretungen Kritik geübt – von der zu kurzen Amtsdauer bis zur Zusammensetzung der Auswahlkommission. Auch Antikorruptionsexperte Martin Kreutner sparte nicht mit Kritik und griff zu einem Vergleich aus der Medizin: „Sie lassen ja auch nicht einen Zahnarzt eine Herzoperation durchführen“, sagte er laut VOL.AT über die geplante Einbindung fachfremder Mitglieder. Auch OGH-Präsident Georg Kodek und die Generalprokuratur hatten laut Zadić ernste Bedenken angemeldet.
Sporrer verteidigt sich mit dem Koalitions-Argument
Die Justizministerin selbst weist die Kritik nicht rundweg zurück, verteidigt den Entwurf aber mit den politischen Realitäten einer Dreierkoalition. Warum zentrale Kritikpunkte der Standesvertretungen im Entwurf nicht berücksichtigt wurden, begründete Sporrer erst kürzlich gegenüber dem Magazin „trend“: „Weil wir in einer Dreierkoalition sind.“ Ihr Ziel bleibe dennoch die „höchstmögliche Unabhängigkeit“ der neuen Behörde – bis zum Ende der Begutachtungsfrist wolle man „alle Stimmen hören“ und Änderungen seien weiterhin möglich, so Sporrer. Die Begutachtungsfrist für den Entwurf läuft noch bis Ende August, Stellungnahmen können bis dahin über das Rechtsinformationssystem des Bundes eingebracht werden.
Rückblick auf die eigene Amtszeit
Besonders scharf wird Zadić, wenn sie den aktuellen Entwurf mit ihren eigenen Plänen aus der Zeit als Justizministerin in der türkis-grünen Regierung vergleicht. Damals hatten sich Grüne und ÖVP beim Thema letztlich nicht einigen können, ein von Expertinnen und Experten erarbeitetes Modell blieb unrealisiert. Mit dem heutigen Entwurf habe dieses Modell nur noch „die Überschrift“ gemein, so Zadić. SPÖ und NEOS wirft sie vor, ihre eigenen Prinzipien in dieser Frage über Bord geworfen zu haben – man sei der ÖVP in fast allen Punkten entgegengekommen.
Was jetzt ansteht
Die NEOS wiederum sehen in der Reform trotz aller Kritik einen Meilenstein: Parteichefin und Vizekanzlerin Beate Meinl-Reisinger bezeichnete sie laut einem Bericht der Wochenzeitung „Die Furche“ als „größte Justizreform seit den 1970er Jahren“. Ob es bei diesem Anspruch bleibt, entscheidet sich frühestens im Herbst: Angesichts der breiten Kritik aus Justiz, Anwaltschaft und Opposition gilt eine Einigung noch vor der Sommerpause als ausgeschlossen – der Gesetzesentwurf dürfte, wie mehrere Fachmedien unabhängig voneinander einschätzen, in den nächsten Monaten noch deutlich nachjustiert werden müssen.
Credits: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner
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