Straftäter bei 100.000 Einwohnern: 1740 Syrer – und nur 163 Deutsche

Straftäter bei 100.000 Einwohnern: 1740 Syrer – und nur 163 Deutsche

Die deutsche Regierung gibt nun in der aktuellen Beantwortung einer Anfrage der AfD zu: Es gibt ein massives Kriminalitätsproblem mit Migranten – in Österreich dürfte die Situation nicht anders sein. exxtra24 hat alle Daten.

Konkret geht es um die „Tatverdächtigenbelastungszahl“ in Bezug auf bestimmte Bevölkerungsgruppen in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Wie die Bundesregierung darin erklärt, ist die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) „die Zahl der ermittelten, ansässigen Tatverdächtigen, errechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils, jeweils ohne Kinder unter acht Jahren“.

Und diese neuen Daten bestätigen, was ohnehin schon jeder denkende Staatsbürger seit Jahren annimmt, aber von Mainstream-Medien stets verdrängt wird: So zeigt die Tatverdächtigenbelastungszahl beim Thema „Gewaltkriminalität“, dass nur 163 Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit erfasst worden sind, während 1740 mit syrischer Staatsangehörigkeit dokumentiert sind – die Verbrechens-Zahlen sind von 2024, die Bevölkerungszahlen von 2023.

Das heißt: Bei 100.000 Bewohnern verüben Syrer zehnmal häufiger ein Gewaltdelikt als deutsche Staatsbürger. Ebenso schockierend: Auch afghanische Migranten sind bei dieser Daten-Auswertung mit 1722 Delikten auf 100.000 Einwohnern erfasst.

Zusätzlich wurden auch noch weitere Zuwanderer-Gruppen bei der Auswertung erwähnt: Ukrainer kommen auf 443 Straftaten, Türken auf 553, Rumänen auf 618, Iraker auf 1606. Bei polnischer Staatsangehörigkeit wird in der Antwort der Regierung eine Tatverdächtigenbelastungszahl von insgesamt 427 angegeben, bei bulgarischer von insgesamt 884, bei serbischer von insgesamt 814 und bei marokkanischer von insgesamt 1885.

Die deutsche Bundesregierung darauf hin, „dass davon auszugehen ist, dass viele Schutzsuchende multiple Risikofaktoren (zum Beispiel unsichere Zukunftsperspektive, Armut, Gewalterfahrungen) für verschiedene Deliktsbereiche, insbesondere Gewaltkriminalität und Eigentumsdelikte, aufweisen“. Es wird also eine „Entschuldigung“ gleich mitgeliefert.

Quelle: www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1075270

Credit: APA

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