Steuergeld für DÖW: Tausende Euro jährlich — aber keine Verträge, keine Studien

Steuergeld für DÖW: Tausende Euro jährlich — aber keine Verträge, keine Studien

Eine parlamentarische Anfrage bringt Details ans Licht, die Fragen aufwerfen: Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes erhielt über Jahre regelmäßig Förderungen aus dem Bildungsministerium — ohne dass dafür Werkverträge oder wissenschaftliche Aufträge vorlagen.

Jährlich 12.000 Euro — seit 2020

Wie aus der Anfragebeantwortung des Bildungsministeriums hervorgeht, über die exxpress berichtet, flossen zwischen 2020 und 2025 jährlich rund 12.000 Euro an das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW). Die Mittel wurden projektbezogen vergeben und laut Ministerium ordnungsgemäß abgerechnet.

Gefördert wurden dabei vor allem Projekte mit direktem Schulbezug: Workshops, Archivarbeit, Unterstützung bei der Erstellung von Lehrmaterialien sowie Angebote für Schüler und Lehrer. Das DÖW ist eine staatlich finanzierte Stiftung, die sich der Dokumentation von Nationalsozialismus und politischer Repression widmet und regelmäßig im Zentrum politischer Debatten steht — zuletzt im Kontext des FPÖ-geführten NGO-Ausschusses im Nationalrat.

Keine Verträge, keine Studienaufträge — trotzdem Geld

Was die Anfrage besonders brisant macht: Trotz der kontinuierlichen Zahlungen über fünf Jahre gab es weder Werkverträge noch Studienaufträge noch sonstige wissenschaftlich definierte Leistungen, die vom Ressort formal beauftragt worden wären. Auch personelle oder sachliche Ressourcen wurden dem DÖW vom Ministerium nicht zur Verfügung gestellt.

Das bedeutet: Der Staat überweist seit Jahren regelmäßig Geld an eine Organisation — ohne dafür eine klar definierte Gegenleistung vertraglich festzuhalten. Ob das einer gängigen Förderpraxis entspricht oder ein strukturelles Transparenzproblem darstellt, lässt die Anfragebeantwortung offen.

Drittmittel im Dunkeln — Doppelförderung ausgeschlossen?

Unklar bleibt laut exxpress auch, in welchem Ausmaß zusätzliche Drittmittel — etwa von der EU, von Bundesländern oder privaten Stellen — parallel in dieselben Projekte geflossen sind. Das Bildungsministerium verweist darauf, dass diese Mittel nicht Gegenstand der Bundesvollziehung seien und daher außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs liegen. Eine Doppelförderung wird vom Ressort ausgeschlossen — auf welcher Grundlage das überprüft werden kann, bleibt jedoch unklar.

Das Ministerium betont, dass alle Förderungen kontrolliert und evaluiert wurden. Die Anfrage zeigt aber einmal mehr, wie wenig Transparenz im österreichischen NGO-Förderbereich strukturell verankert ist — und wie schwer es ist, auf parlamentarischem Weg ein vollständiges Bild zu bekommen.

Credits: APA

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