Steuer-Geheimnisse 2026: Diese 12 Posten bringen Ihnen hunderte Euro zurück

Steuer-Geheimnisse 2026: Diese 12 Posten bringen Ihnen hunderte Euro zurück

Jedes Jahr lassen unzählige Österreicher dem Finanzamt ein Vermögen zukommen – und das ganz freiwillig. Der Grund: Viele scheuen sich vor der Arbeitnehmerveranlagung oder kennen die entscheidenden Tricks nicht. Dabei winken im Schnitt 300 bis 800 Euro, für manche sogar über 2.000 Euro. Doch damit ist jetzt Schluss! Hier sind die 12 wichtigsten Absetzbeträge, die fast jeder nutzen kann, aber die meisten übersehen.

1. Homeoffice: Ihr Zuhause als Geldquelle

Die Pandemie hat die Arbeitswelt verändert, und das Finanzamt hat reagiert. Sie können für jeden Tag im Homeoffice 3 Euro geltend machen. Das gilt für bis zu 100 Tage im Jahr, was eine Summe von 300 Euro ergibt. Ein eigenes Arbeitszimmer ist dafür nicht notwendig. Entscheidend ist nur die Bestätigung der Telearbeitstage durch den Arbeitgeber.

2. Pendlerpauschale: Der übersehene Goldschatz

Einer der größten Posten, der oft vergessen wird, ist die Pendlerpauschale. Bereits ab einer Strecke von 20 Kilometern zur Arbeit winkt das kleine Pendlerpauschale mit mindestens 696 Euro jährlich. Ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar, greift schon ab 2 Kilometern das große Pendlerpauschale, das bis zu 3.672 Euro bringen kann. Hinzu kommt der Pendlereuro, der die Rückzahlung weiter erhöht.

3. Kirchenbeitrag: Sparen mit dem Glauben

Ihre Beiträge für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften können Sie bis zu einer Höhe von 600 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. Normalerweise werden diese Beträge automatisch an das Finanzamt gemeldet, doch eine Kontrolle im Steuerakt kann sich lohnen, um sicherzugehen, dass nichts übersehen wurde.

4. Kinderbetreuung: Entlastung für Familien

Eltern aufgepasst: Kosten für Kindergarten, Hort oder Tagesmutter für Kinder bis zum 10. Lebensjahr können bis zu 2.300 Euro pro Kind und Jahr abgesetzt werden. Was viele vergessen: Auch die Ferienbetreuung, wie teure Sommercamps, fällt darunter.

5. Krankheitskosten: Wenn die Gesundheit teuer wird

Ob Zahnarzt, neue Brille oder Physiotherapie – Ausgaben für die Gesundheit, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Zwar gibt es einen einkommensabhängigen Selbstbehalt, doch gerade bei hohen Kosten wie für Zahnimplantate oder eine Gleitsichtbrille kann die Ersparnis enorm sein.

6. Spenden: Gutes tun und Steuern sparen

Spenden an Organisationen, die auf der Liste des Finanzministeriums stehen, sind bis zu 10 Prozent des Jahreseinkommens absetzbar. Viele Spenden werden automatisch gemeldet, aber eine Überprüfung ist ratsam. Bei 500 Euro Spenden pro Jahr können Sie sich je nach Steuersatz bis zu 250 Euro zurückholen.

7. Berufsverbände und Gewerkschaft: Ihr Job zahlt sich aus

Während Gewerkschaftsbeiträge oft direkt vom Lohn abgezogen werden, müssen Beiträge für Berufsverbände oder Fachorganisationen meist selbst eingetragen werden. Das betrifft Kammern, Fachgruppen oder andere berufsrelevante Mitgliedschaften.

8. Fortbildung: Wissen zahlt sich doppelt aus

Investitionen in Ihre berufliche Zukunft sind ohne Obergrenze absetzbar. Egal ob Kurskosten, Fachbücher, Online-Seminare oder sogar Reisekosten zu einer Konferenz – alles, was Ihrer beruflichen Weiterentwicklung dient, mindert Ihre Steuerlast.

9. Arbeitsmittel: Laptop, Handy & Co.

Alles, was Sie für Ihre Arbeit benötigen, können Sie absetzen. Das gilt für Laptop, Smartphone, Fachliteratur oder spezielle Arbeitskleidung. Kosten für Arbeitsmittel bis 1.000 Euro können sofort abgesetzt werden, teurere Anschaffungen werden über mehrere Jahre abgeschrieben.

10. Doppelte Haushaltsführung: Der Zweitwohnsitz rechnet sich

Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz unterhält, kann Kosten wie Miete und Strom absetzen. Auch die regelmäßigen Familienheimfahrten zum Hauptwohnsitz können steuerlich geltend gemacht werden bis zu einem Höchstbetrag von 306 Euro monatlich.

11. Versicherungen: Ein kleiner, aber feiner Posten

Auch wenn viele Versicherungsprämien seit 2016 nicht mehr absetzbar sind, gibt es Ausnahmen. Vor allem bei alten Übergangsregelungen oder speziellen Unfallversicherungen kann es sich lohnen, genauer hinzusehen.

12. Steuerberater: Der Profi, der sich selbst bezahlt

Die Kosten für den Steuerberater sind vollständig absetzbar. Ein Experte findet oft Absetzposten, die Laien übersehen, und holt so ein Vielfaches seines Honorars wieder herein. Die Investition zahlt sich also fast immer aus.

Quellen: exxpress.at
Credits: APA

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