Staatsanwaltschaft geht gegen Luger-Freispruch in Berufung

Staatsanwaltschaft geht gegen Luger-Freispruch in Berufung

Der Freispruch für den früheren Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) hat kein letztes Wort. Die Staatsanwaltschaft Linz hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, wie der ORF berichtet. Der Fall wandert damit zum Oberlandesgericht Linz.

Der ursprüngliche Vorwurf

Am vergangenen Freitag hatte das Landesgericht Luger vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Im Zentrum des Verfahrens stand ein juristisches Gutachten im Zusammenhang mit der Affäre rund um die Linzer Veranstaltungsgesellschaft (LIVA). Die Staatsanwaltschaft wirft Luger vor, dieses Gutachten vor allem im eigenen Interesse in Auftrag gegeben zu haben. Der dadurch entstandene Schaden wurde mit 19.061,15 Euro beziffert – einen Betrag, den Luger bereits vor dem Prozess zurückgezahlt hatte.

Der Ursprung der Affäre

Hintergrund ist die Bestellung von Dietmar Kerschbaum zum künstlerischen Geschäftsführer der LIVA im Jahr 2017. Kerschbaum hatte die Fragen für sein Hearing bereits vorab erhalten. Luger gab in der Folge ein Gutachten in Auftrag, um zu klären, welche rechtlichen Konsequenzen die Weitergabe dieser Bewerbungsfragen haben könnte.

Die entscheidende Wendung: Luger selbst war es, der die Fragen weitergegeben hatte. Bekannt wurde das erst im Sommer 2024, durch Chatverläufe zwischen Luger und Kerschbaum. Luger trat daraufhin von seinem Amt als Bürgermeister zurück.

Ein Verfahren mit mehreren Etappen

Der aktuelle Fall ist bereits die zweite juristische Wendung in dieser Angelegenheit: Ursprünglich war Luger eine Diversion zugesprochen worden – diese hob das Oberlandesgericht Linz jedoch später wieder auf. Es folgte der reguläre Prozess, der vergangene Woche mit dem nun angefochtenen Freispruch endete.

Der Fall geht in die nächste Instanz

Mit der Berufung der Staatsanwaltschaft bleibt die juristische Aufarbeitung der Causa Luger weiterhin offen. Das Oberlandesgericht Linz muss nun neu über den Fall entscheiden. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für Luger die Unschuldsvermutung.

Credits: Remotabi – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=59344013

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