SPÖ Niederösterreich: WKStA beantragt Auslieferung von Bürgermeister Kocevar

SPÖ Niederösterreich: WKStA beantragt Auslieferung von Bürgermeister Kocevar

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will gegen den Ebreichsdorfer Bürgermeister und SPÖ-Nationalratsabgeordneten Wolfgang Kocevar ermitteln und hat deshalb seine Auslieferung beantragt. Im Mittelpunkt steht der Stadtball der Gemeinde im Jänner. Kocevar weist die Vorwürfe zurück – und spricht sich selbst für die Aufhebung seiner Immunität aus.

Der Vorwurf der WKStA

Die WKStA führt laut APA ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen, unter anderem wegen des Verdachts des Betrugs, der betrügerischen Krida und der Vorteilsannahme. Namen nennt die Behörde nicht, bestätigte aber, dass bei Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) die Auslieferung eines Abgeordneten beantragt wurde. Der konkrete Vorwurf gegen den Mandatar laut WKStA: „Dieser soll als Amtsträger für die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts, nämlich eine Beschlussfassung im Gemeinderat über die Umwidmung einer Liegenschaft, einen Vorteil in einem 3.000 Euro übersteigenden Wert für einen Dritten, und zwar die Stadtgemeinde, angenommen haben.“ Wichtig dabei: Der mutmaßliche Vorteil soll nicht Kocevar persönlich, sondern der Gemeinde zugutegekommen sein.

Ball bezahlt, Grund geschenkt?

Wie der ORF Niederösterreich unter Berufung auf die WKStA berichtet, soll der Umwidmungswerber die Finanzierung eines Stadtballs „zur Gänze“ übernommen haben, außerdem sei die Schenkung eines Grundstückteils vereinbart worden. Der Ebreichsdorfer Stadtball fand laut „Monatsrevue“ am 24. Jänner 2026 im ehemaligen Magna Racino statt, dem heutigen „House of Comer“, mit rund 500 Gästen. Nach Darstellung der „Monatsrevue“ geht es konkret um eine Ermäßigung bei der Saalmiete für den Ball.

Kocevar: „Vollkommen haltlos“

Kocevar selbst reagierte mit einer Aussendung. „Ich begrüße eine Aufhebung meiner Immunität, damit die Staatsanwaltschaft ermitteln kann und die vollkommen haltlosen Vorwürfe, die sich auf meine Tätigkeit als Bürgermeister beziehen, rasch aufgeklärt werden können“, erklärte er. Er verweist darauf, dass das Verfahren auf die Anzeige einer Privatperson zurückgeht. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Wie es weitergeht

Über das Auslieferungsersuchen berät nun der Immunitätsausschuss des Nationalrats. Mit dem Antrag selbst ist keine Feststellung verbunden, ob die Vorwürfe zutreffen. Da Kocevar die Aufhebung seiner Immunität ausdrücklich befürwortet, dürfte der Weg für die Ermittlungen frei werden. Welche Rolle die weiteren Tatbestände – Betrug und betrügerische Krida – spielen und gegen wen sie sich konkret richten, geht aus den bisherigen Angaben der WKStA nicht hervor.

Credits: Parlamentsdirektion/Thomas Topf

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