Zu kritisch? Ministerin Meinl-Reisinger blockiert Journalist auf X

Zu kritisch? Ministerin Meinl-Reisinger blockiert Journalist auf X

Sie will Wladimir Putin verhaften lassen, erteilt dem Serben-Politiker Milorad Dodik ein Einreise-Verbot in Österreich, beliefert Wolodymyr Selenskyj und die Ex-Terroristen in der neuen syrischen Regierung mit Millionen an österreichischem Steuergeld: Die recht umtriebige und sich knallhart gebende Außenministerin Beate Meinl-Reisinger ist zwar beim Austeilen ganz gut unterwegs, Kritik von tatsächlich unabhängigen Medien dürfte sie aber weniger verkraften.

So hat die NEOS-Politikerin jetzt den X-Account des exxtra24-Mitgründers und Journalisten Richard Schmitt blockieren lassen – sie will also einfach nicht mehr sehen, was so an kritischer Berichterstattung über ihr Handeln stattfindet. Das Web kritisiert und amüsiert sich über die moderne Vogel-Strauß-Taktik der pinken Ministerin: Was ich nicht sehe, das gibt’s ja auch gar nicht.

Zuvor Kritik an Millionen-Förderung für Nuss-Bäuerinnen in Afrika

Was war der Auslöser für diese X-Blockade eines Journalisten? Es könnten mehrere Ursachen gewesen sein: Etwa die Berichterstattung darüber, dass die Entwicklungshilfeabteilung in Meinl-Reisingers Außenamt die Cashew-Nuss-Bäuerinnen in Burkina Faso mit einer Millionen Euro subventioniert (siehe: www.exxtra24.at/meinl-reisinger-eine-million-fur-nuss-bauerinnen-in-burkina-faso/).

Oder aber auch der Bericht über die angekündigte Überweisung von 19 Millionen Euro Steuergeld an die neue syrische Regierung, die aus islamistischen Ex-Terroristen besteht. Oder die Außenministerin wollte auf X einfach nicht mehr miterleben, wie auch von exxtra24 kritisiert wird, dass ihr Parteikollege Sepp Schellhorn den Österreichern vorrechnet, es sei billiger, einen Audi A6 UND einen Audi A8 L zu leasen, als nur einen Audi A6 zu finanzieren.

X-Account wird im „staatsrechtlichen Handeln“ betrieben

Ein X-User merkte allerdings an, dass diese X-Blockiererei von Meinl-Reisinger ernste Folgen für sie haben könnte: Da ihr Account im Rahmen des staatsrechtlichen Handels betrieben wird, verstößt die Ministerin vermutlich gegen Artikel 11 und 21 der EU-Grundrechtscharta über Informations- und Pressefreiheit. Außerdem dazu noch möglicherweise gegen Artikel 7 B-VG (Gleichheitsgrundsatz), der eine Diskriminierung aufgrund politischer Meinung für unzulässig erklärt.

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