Die geplante Reform der Sozialhilfe sorgt für Aufsehen: Laut Sozialministerium soll die sogenannte „Integrationsphase“ nicht nur für Zuwanderer, sondern auch für österreichische Staatsbürger gelten. Diese Maßnahme sei aus Gründen der Gleichbehandlung notwendig, wie das Ministerium gegenüber der APA betonte.
„Integrationsbeihilfe“ statt Sozialhilfe
Im Regierungsprogramm wurde die Einführung einer „Integrationsbeihilfe“ skizziert, die die Sozialhilfe in den ersten drei Jahren ersetzen soll. Ziel ist es, Arbeit und Deutscherwerb zu fördern. Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) stellte klar, dass bei Verstößen gegen Vorgaben wie Deutschkurse oder AMS-Meldungen mit Kürzungen zu rechnen sei.
Uneinigkeit in der Koalition
Innerhalb der Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS gibt es noch keine Einigkeit über die Details der Reform. Während ÖVP und NEOS eine Staffelung der Kinderzuschläge fordern, setzt die SPÖ auf eine „Kindergrundsicherung“, die Sachleistungen in den Fokus rückt. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts prüft derzeit die verfassungsrechtliche Umsetzbarkeit der Vorschläge.
Rückblick: VfGH kippte Kindersätze 2019
Bereits 2019 hatte der Verfassungsgerichtshof eine Regelung gekippt, die niedrigere Zuschläge für jedes weitere Kind vorsah. Diese wurde als verfassungswidrig eingestuft, da sie Mehrkindfamilien benachteiligte. Seitdem legen die Bundesländer die Kinderrichtsätze selbst fest, was zu erheblichen Unterschieden führt. In Wien beträgt der Zuschlag pro Kind aktuell 326,44 Euro, in Vorarlberg nur 232,13 Euro.
Reform mit Sprengstoff
Die geplante Reform der Sozialhilfe birgt Zündstoff. Während die Regierung auf Vereinheitlichung und Integration setzt, bleibt abzuwarten, wie die Maßnahmen konkret ausgestaltet werden. Fest steht: Die „Integrationsphase“ wird nicht nur Zuwanderer, sondern auch Österreicher betreffen – und das sorgt für Diskussionen.
Credits: APA
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