Monatelang wurde angekündigt, verhandelt und beraten – jetzt liegt der Gesetzesentwurf vor. Die Regierung schickt ihr Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige noch vor dem Sommerministerrat in die parlamentarische Begutachtung und gleichzeitig zur Notifizierung nach Brüssel.
Welche Plattformen betroffen sind
Wie der „Krone“ bestätigt wurde, betrifft das geplante Gesetz die Plattformen TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, muss künftig jeder Nutzer bei jedem dieser Anbieter zumindest einmal sein Alter nachweisen – nicht nur Minderjährige. Ausgenommen bleibt hingegen der Messengerdienst WhatsApp.
Der Zeitplan hat gehalten
Bereits am 27. März hatte die Regierung die grundsätzliche Einigung auf ein Mindestalter von 14 Jahren präsentiert, damals vertreten durch Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ), Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) und Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS). Laut einer Aussendung des Bundeskanzleramts war damals ein Gesetzesentwurf bis Ende Juni angekündigt worden – ein Zeitplan, der damit tatsächlich weitgehend eingehalten wurde. Das Parlament soll das Gesetz im Herbst beschließen, in Kraft treten soll das Verbot dann Anfang 2027.
Warum Kinder geschützt werden sollen
Als Begründung verweist die Koalition auf „suchtfördernde Empfehlungsalgorithmen mit überwiegend Fremd-Inhalten“. Diese Argumentation deckt sich mit der ursprünglichen Ankündigung des Kanzleramts, die neben Suchtmechanismen auch Cybermobbing, politische Radikalisierung, gezielte Desinformation sowie Konzentrationsprobleme durch personalisierte Werbung und algorithmische Inhalte als Gefahren für Kinder und Jugendliche nannte.
Der Knackpunkt: Anonyme Altersprüfung
Die eigentliche technische Herausforderung liegt in der Altersverifizierung. Der Gesetzesentwurf setzt dafür auf sogenannte Zero-Knowledge-Proofs: Die jeweilige Plattform erfährt bei der Prüfung nur ein anonymes „Ja, alt genug“ – weder Name noch Geburtsdatum werden übermittelt. Umgekehrt sieht auch der Anbieter des Altersnachweises nicht, wo genau dieser eingesetzt wird. Dieses datenschutzfreundliche Prinzip verfolgt Österreich bereits seit Monaten auch auf EU-Ebene: Digitalisierungsstaatssekretär Pröll hatte sich zuletzt bei einem von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron einberufenen Videogipfel mit anderen europäischen Staats- und Regierungschefs zur Altersverifikation ausgetauscht, bei dem auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen europäischen „Age Verification Blueprint“ vorstellte, an den sich die österreichische Lösung von Anfang an anschließen soll.
Die Rolle der ID Austria
Als eine von mehreren möglichen technischen Lösungen für die Altersverifizierung ist – wie bereits vielfach kolportiert – die ID Austria vorgesehen. Einen Zwang zu deren Nutzung werde es aber nicht geben, heißt es zum aktuellen Entwurf. Die Verifizierung muss einmalig beim Anlegen eines neuen Kontos erfolgen, bereits bestehende Konten müssen beim Inkrafttreten des Gesetzes nachträglich überprüft werden.
Österreich als selbsternannter EU-Vorreiter
Die Regierung positioniert sich mit dem Vorhaben bewusst als Vorreiter innerhalb der Europäischen Union. Österreich orientiert sich dabei an einem internationalen Trend: Australien hatte im Dezember 2025 als erstes Land weltweit ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt, auch Frankreich und Großbritannien arbeiten an vergleichbaren Regelungen.
Kritik von Datenschützern bleibt bestehen
Nicht unwidersprochen blieb das Vorhaben bislang allerdings. Die Datenschutz-NGO Epicenter.works hatte bereits bei der ursprünglichen Ankündigung im März mehrfache Verstöße gegen EU-Recht moniert: Ein rein nationales Gesetz greife nur bei in Österreich ansässigen Plattformen, während die großen Tech-Konzerne ihren europäischen Sitz in Irland hätten und die Regelung damit theoretisch ignorieren könnten. Auch eine mögliche Identifizierungspflicht könnte aus Sicht der Organisation gegen Datenschutzregeln und Bestimmungen zum Schutz Minderjähriger verstoßen. Ob der nun vorliegende Entwurf mit dem gewählten Zero-Knowledge-Ansatz diese rechtlichen Bedenken tatsächlich ausräumt, dürfte sich erst im Zuge der laufenden Begutachtung und der EU-Notifizierung zeigen.
Credits: BKA, Christopher Dunker
Neueste Kommentare